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Produktinformation

07.99.04.2001 EinkaufsFuchs

Mobiles Erkennungsgerät zur Identifizierung von Produkten und Gegenständen, die einen Barcode tragen. Das Produkt liest die Produktnamen mit einer Sprachausgabe vor. Die Barcodes werden mit mit einer internen Datenbank verglichen, in der es Informationen - nach Angaben des Herstellers - zu mehr als 2 Millionen Artikeln gespeichert hat. Informationen zu Inhalt, Füllmenge und Hersteller liest der EinkaufsFuchs dann vor, Preisinformationen sind davon ausgeschlossen. Außerdem ist es möglich, Informationen, die vorgelesen werden, zu ergänzen oder auch vollständig zu übersprechen.

Mit dem Gerät ist es möglich, Gegenstände eindeutig zu kennzeichnen. Zum Lieferumfang gehören Barcode-Etiketten, die man aufkleben kann. Die Etiketten werden dann mit dem EinkaufsFuchs erfasst und mit einem individuellen Text durch den Anwender versehen. Bei der nächsten Erfassung des Strichcodes liest der EinkaufsFuchs diese Informationen vor. So ist es möglich, im häuslichen Umfeld etwa Dosen, Schallplatten, CDs oder auch Schriftstücke eindeutig zu kennzeichnen oder Nahrungsmittel mit Hinweisen zur Zubereitung oder Haltbarkeit zu versehen.

Der Scanner des Gerätes arbeitet richtungsunabhängig und erfasst den Strichcode in jeder Position, solange sich ein Strichcode-Etikett im Blickfeld befindet.

Die Datenbank für den EinkaufsFuchs wird, nach Angaben des Herstellers, ständig aktualisiert und erweitert. Einmal jährlich kann die Speicherkarte an den Hersteller eingeschickt werden und man erhält die aktuellen Datensätze aufgespielt. Dabei bleiben die eigenen Informationen, die man selbst aufgesprochen hat, erhalten.

Gewicht: ca. 300 g inkl. Akku
Abmessungen (L x B x H): 11,5 cm x 5,5 cm x 7,5 cm
Stromversorgung: Nickel - Metallhydrid - Akkus
Akkunutzungszeit: ca. 1,5 Std. ununterbrochene Betriebsdauer
Anzahl der erfassten Produktmarken/Artikel: keine Angaben durch den Hersteller
Sonstige Ausstattung: eingebautes Mikrophon und Lautsprecher, Kopfhörer - und Lautsprecheranschluss, externes Batterieladegerät, 128 MB Speicherkarte mit den Artikeldaten, OKI - Sprachausgabe, weiblich oder männlich

Lieferumfang:
1 x Elektronik im Aluminiumgehäuse
1 x Strichcodescanner
2 x Akkus
1 x Ladegerät Ansmann ACS 110
350 x Strichcodeetiketten
1 x Handbuch in Schwarzschrift
1 x Handbuch in Blindenschrift

Indikation/Zweckbestimmung:

Erkrankungen des Auges, die mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit verbunden sind. Als hochgradige Sehbehinderung bezeichnet man eine Sehschärfe von maximal 5 % und minimal 2 % (Visus <= 0,05 = 1/20 und > 0,02 = 1/50). Blindheit liegt vor, wenn

1. die Sehschärfe auf dem besseren Auge weniger als 2 % Visus 0,02 = 1/50) beträgt

oder

2. Störungen des Sehvermögens vorliegen, die dieser Beeinträchtigung gleichzuachten sind. Eine vergleichbare Störung liegt vor,

- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehhschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben;

- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehhschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben;

- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehhschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben;

- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler Sehhschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben;

- bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehhschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50° Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist;

- bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhalten Gesichtsfeld in der horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt;

- bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein Binokularsehen besteht;

- bei nachgewiesenem vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit), nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder anderen gnostischen Störungen.

Angeborene und erworbene Erkrankungen der brechenden Medien des Auges, der Netzhaut, der Sehbahnen und des zentralen Nervensystems können zu hochgradigen Sehbehinderungen oder Blindheit führen, z.B.:

- Atrophien und Schädigungen des Nervus opticus, z.B. bei Glaukom

- Skotom (vollständiger und auch partieller Gesichtsfeldausfall)

- Erhebliche Schädigungen der Netzhaut, z.B. hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netzhaut, diabetische Folgeschäden, tapetoretinale Degenerationen, Retinopathia pigmentosa, Verletzungsfolgen

- Trübung der brechenden Medien

- Neurologische Störungen (z.B. Nystagmus)

- Verletzungen

- Tumoren

- Infektionen, z.B. Uveitis

Der Versicherte muss die geistigen Voraussetzungen zur Nutzung des Gerätes erfüllen. Eine Nutzung von Einkaufshilfen ist ausschließlich im Rahmen der selbständigen Lebensführung unter Berücksichtigung der elementaren Grundbedürfnisse möglich. Werden die Produkte zur Organisation der Wohnung etc. eingesetzt, so besteht keine Leistungspflicht der GKV.

Die Produktart zu diesem Produkt wird noch erstellt.

Kontakt:

SynPhon Elektronische Hilfen für Sehgeschädigte GmbH
Im Steinig 6
76703 Kraichtal

Telefon: 07250 929555 E-Mail: synphon@t-online.de Homepage: https://www.synphon.de

Informationsstand

Aufnahmedatum: keine Angabe

Änderungsdatum: 30.06.2016

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