Info zur Produktart

Beschreibung

Farberkennungsgeräte erfassen die Farbe eines Objektes über eine Messsonde, die auf den betreffenden Gegenstand aufgelegt wird und liefern eine Farbangabe über eine integrierte Sprachausgabe. Eine Farbbeschreibung kann entweder in Form eines Grundfarbnamens oder als Vergleichsfarbe (z. B. „himmelblau“) ausgegeben werden.

Einige Geräte können eine Farbanalyse vornehmen und liefern eine physikalische Beschreibung der Farbe im RGB-System (Rot-, Grün-, und Blauanteile) oder im HSB-System (Farbwert, Sättigung und Helligkeit). Eine Farbvergleichsfunktion erleichtert bei manchen Geräten z. B. das Zuordnen paariger Kleidungsstücke. Mitunter sind die Geräte in der Lage, Farbverläufe und Muster zu erkennen und akustisch zu beschreiben.

Die Auswahl eines Farberkennungsgerätes sollte unter Beteiligung einer unabhängigen Beraterin oder eines unabhängigen Beraters (z. B. Rehaberaterin oder -berater und/oder Rehabilitationseinrichtungen mit Fachkräften aus dem Bereich EDV/elektronische Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Versicherte) und ggf. des MDK erfolgen. Eine ausführliche Einweisung in die Bedienung und Handhabung des Gerätes durch fachlich qualifiziertes Personal ist erforderlich.

Die Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.


Änderungsdatum: 07.10.2021

Indikation

Vorliegen von Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung aufgrund von angeborenen oder erworbenen Schädigungen der brechenden Medien des Auges, der Netzhaut, der Sehbahnen oder der Sehrinde.

Weitere Erläuterung siehe Indikationen in den Definitionen

Die Versicherten müssen die kognitiven Fähigkeiten zur Nutzung des Hilfsmittels und einen wesentlichen Gebrauchsvorteil in Bezug auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse im Sinne der BSG-Rechtsprechung zum mittelbaren Behinderungsausgleich erlangen.


Änderungsdatum: 07.10.2021

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