Info zur Produktart

Beschreibung

Elektronische Systeme zur Produkterkennung sind tragbare Geräte. Sie lesen mittels eines integrierten Hand-Scanners Strichcodes auf Warenverpackungen aus, gleichen die identifizierten Codes mit einer Produktdatenbank ab und geben eine Artikelbeschreibung über synthetische Sprachausgabe aus. So ist es einem blinden Menschen in einem Supermarkt/Warenhaus oder zu Hause möglich, sich über den Inhalt von taktil ununterscheidbaren Warenverpackungen (Konservendosen, Gläsern, Packungen) selbstständig zu informieren, ohne eine Dose/Packung öffnen zu müssen. Die Produktdatenbank wird vom Hersteller ständig aktualisiert. Nicht in der Datenbank enthaltene Artikel können von der Benutzerin oder dem Benutzer eigenständig eingepflegt werden, indem der unbekannte Strichcode abgescannt und eine selbst gesprochene Produktbeschreibung über ein integriertes Mikrofon aufgezeichnet wird.

Die Auswahl eines elektronischen Systems zur Produkterkennung sollte unter Beteiligung einer unabhängigen Beraterin oder eines unabhängigen Beraters (z. B. Rehaberaterin oder -berater und/oder Rehabilitationseinrichtungen mit Fachkräften aus dem Bereich EDV/elektronische Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Versicherte) und ggf. des MDK erfolgen. Eine ausführliche Einweisung in die Bedienung und Handhabung durch fachlich qualifiziertes Personal ist erforderlich.

Die Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.


Änderungsdatum: 07.10.2021

Indikation

Vorliegen von Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung aufgrund von angeborenen oder erworbenen Schädigungen der brechenden Medien des Auges, der Netzhaut, der Sehbahnen oder der Sehrinde.

Weitere Erläuterung siehe Indikationen in den Definitionen

Die Versicherten müssen die kognitiven Fähigkeiten zur Nutzung des Hilfsmittels besitzen und einen wesentlichen Gebrauchsvorteil in Bezug auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse im Sinne der BSG-Rechtsprechung zum mittelbaren Behinderungsausgleich erlangen.


Änderungsdatum: 07.10.2021

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