Info zur Produktart

Beschreibung

Bei mobilen elektronischen Informationsverarbeitungsgeräten für blinde Menschen handelt es sich um transportable, über einen Akku mit Strom versorgte, computerunabhängige Apparate. Ihre blindengerecht gestaltete Software ermöglicht Funktionen wie Textverarbeitung, Termin-, Kontakt- und Dateiverwaltung, etc.

Die Geräte verfügen nicht über einen Monitor, sondern geben die Informationen über eine fest eingebaute Braillezeile und/oder synthetische Sprache aus. Die Eingabe erfolgt oftmals über eine integrierte Brailletastatur, bei einigen Modellen aber auch über integrierte herkömmliche Tastaturen.

Die Auswahl eines mobilen Informationsverarbeitungsgeräts sollte unter Beteiligung einer unabhängigen Beraterin oder eines unabhängigen Beraters (z. B. Rehaberaterin oder -berater und/oder Rehabilitationseinrichtungen mit Fachkräften aus dem Bereich EDV/elektronische Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Versicherte) und ggf. des MDK erfolgen. Eine ausführliche Einweisung in die Bedienung und Handhabung durch fachlich qualifiziertes Personal ist erforderlich.

Im Vergleich zu reinen Lesesystemen (Kompaktgeräte) sowie offenen, vorkonfigurierten Lesesystemen stellen mobile elektronische Informationsverarbeitungsgeräte für blinde Menschen eine Besonderheit der Versorgung dar. Sie dienen nicht nur der Informationsbeschaffung, sondern auch der Kommunikation und dem Schreiben, z. B. im Zusammenhang mit der schulischen Ausbildung. Der effektive Einsatz setzt eine hohe Motivation bei der Anwenderin oder dem Anwender voraus.

Die Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.


Änderungsdatum: 07.10.2021

Indikation

Vorliegen von Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung aufgrund von angeborenen oder erworbenen Schädigungen der brechenden Medien des Auges, der Netzhaut, der Sehbahnen oder der Sehrinde.

Weitere Erläuterung siehe Indikationen in den Definitionen

Die Versicherten müssen über eine gute Feinmotorik und Sensibilität in der Fingerkuppe verfügen.

Die Versicherten müssen die kognitiven Fähigkeiten zur Nutzung des Hilfsmittels besitzen.

Erwachsene müssen die Brailleschrift beherrschen.

Es ist zu begründen, warum die Versorgung mit einer blindengerechten Zurüstung eines PC/Laptops zweckmäßiger ist.


Änderungsdatum: 07.10.2021

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