Direkt zum Inhalt

Info zur Produktart

Beschreibung

Telefaltstöcke dieser Produktart sind weiße Stöcke aus einem leichten Material (zum Beispiel Aluminium, Kohlefaser, Carbon oder Fiberglas). Der Schaft besteht aus Teleskop- und Faltelementen, einem Griff und einer Stockspitze. Die Stockspitze kann hinsichtlich Form, Größe, Material und Befestigungs-mechanismus unterschiedlich sein.

Telefaltstöcke bestehen aus zusammenschiebbaren und zusammenlegbaren Elementen. Sie können auf ein geringeres Maß verkleinert werden und sind somit auch gut zu transportieren.
Für den zielgerichteten Gebrauch wird der Telefaltstock in seiner Ausstattung (Griff, Gewicht, Stockspitze) an die Versicherten individuell angepasst. Die Länge des Telefaltstocks kann unter Berücksichtigung der Körpergröße, der Schrittlänge und der situativen Umgebung variabel eingestellt werden.
Der Griff befindet sich am oberen Ende des Langstocks. Er besteht aus einem hand- und hautfreundlichen kälteisolierenden Material (zum Beispiel Kunststoff, Holz) und ist häufig ergonomisch geformt. Das obere Stockende selbst ist entweder stumpf oder zu einer Krücke gebogen.
Der Schaft besteht aus zwei oder mehr Teleskopelementen, einem Griff und einer Stockspitze.

Für den zielgerichteten Gebrauch wird der Langstock in seiner Länge und Ausstattung (Griff, Gewicht, Stockspitze) an die Körpergröße und Schrittlänge der Versicherten individuell angepasst.
Die am unteren Ende des Langstocks befestigte, leicht auswechselbare Stockspitze tastet während des Gehens den Boden ab. Deshalb haben Stockspitzen hinsichtlich Größe, Form, Material und Befestigungsmechanismus gute Gleit- und/oder Rolleigenschaften.
Der Schaft leitet während des Gehens die von der Stockspitze aufgenommenen Informationen an die Hand weiter. Der Schaft ist einerseits biegeelastisch, damit bei harten Kollisionen keine Verletzungen auftreten können, andererseits so stabil, dass er dabei nicht sofort bricht oder splittert. Der Schaft ist weiß [siehe auch Fahrerlaubnisverordnung FeV § 2(2)], kann lackiert, mit einer Folie oder einem Überzug versehen sein.


Änderungsdatum: 15.10.2025

Indikation

Vorliegen von Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung aufgrund von angeborenen oder erworbenen Schädigungen der brechenden Medien des Auges, der Netzhaut, der Sehbahnen oder der Sehrinde.

Auf die Ausführungen in der Produktgruppendefinition - Indikation - wird verwiesen.


Änderungsdatum: 15.10.2025

zurück zur Systematik der Produktgruppen