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Info zur Produktart

Beschreibung

Ein Telefaltstock ist ein weißer Stock aus einem leichten Material (z. B. Aluminium, Kohlefaser, Carbon oder Fiberglas). Der Schaft besteht aus Teleskop- und Faltelementen, einem Griff und einer Stockspitze. Die Stockspitze kann hinsichtlich Form, Größe, Material und Befestigungs-mechanismus unterschiedlich sein.

Telefaltstöcke bestehen aus zusammenschiebbaren und zusammenlegbaren Elementen. Sie haben den großen Vorteil, dass sie für den Fall, dass sie nicht gebraucht werden, auf ein geringeres Maß verkleinert werden können und somit auch gut zu transportieren sind. Für den zielgerichteten Gebrauch wird der Telefaltstock in seiner Ausstattung (Griff, Gewicht, Stockspitze) der Benutzerin oder dem Benutzer individuell angepasst. Die Länge des Telefaltstocks kann unter Berücksichtigung der Körpergröße, der Schrittlänge und der situativen Umgebung variabel eingestellt werden.

Der Griff befindet sich am oberen Ende des Langstocks. Er besteht aus einem hand- und hautfreundlichen kälteisolierendem Material (z. B. Kunststoff, Holz, etc.) und ist häufig ergonomisch geformt. Das obere Stockende selbst ist entweder stumpf oder zu einer Krücke gebogen.

Die am unteren Ende des Langstocks befestigte, leicht auswechselbare Stockspitze tastet während des Gehens den Boden ab. Deshalb haben Stockspitzen hinsichtlich Größe, Form, Material und Befestigungsmechanismus gute Gleit- und/oder Rolleigenschaften. Stockspitzen sind Verbrauchsmaterial; sie nutzen sich je nach Häufigkeit der Langstocknutzung, Material und Ausführung in sechs bis zwölf Monaten ab.

Mit der sogenannten Pendeltechnik kontrolliert die Nutzerin oder der Nutzer während des Gehens den vor ihr oder ihm liegenden Untergrund nach Hindernissen, Niveauänderungen und Bodenverhältnissen und passt die Gehrichtung und Gehgeschwindigkeit entsprechend an. Der Schaft leitet während des Gehens die von der Stockspitze aufgenommenen Informationen an die Hand weiter. Der Schaft ist einerseits biegeelastisch, damit bei harten Kollisionen keine Verletzungen auftreten können, andererseits so stabil, dass er dabei nicht sofort bricht oder splittert. Der Schaft ist weiß [siehe auch Fahrerlaubnisverordnung FeV § 2(2)], kann lackiert, mit einer Folie oder einem Überzug versehen sein. Auch der Schaft unterliegt je nach Häufigkeit der Nutzung einer Abnutzung und muss daher regelmäßig geprüft und ggf. repariert werden. Ein neuer Langstock ist erforderlich, wenn der vorhandene Langstock aufgrund von Abnutzung oder Beschädigung nicht mehr einsetzbar ist.

Eine erstmalige Verordnung eines Langstocks erfolgt i. d. R. mit einer Schulung in Orientierung und Mobilität. Die Erstausstattung umfasst meist zwei Langstöcke.


Änderungsdatum: 07.10.2021

Indikation

Vorliegen von Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung aufgrund von angeborenen oder erworbenen Erkrankungen der brechenden Medien des Auges, der Netzhaut, der Sehbahnen oder des zentralen Nervensystems.

Weitere Erläuterung siehe Indikationen in den Definitionen


Änderungsdatum: 07.10.2021

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