Info zur Produktgruppe
Definition
In der Produktgruppe 06 werden Bestrahlungsgeräte zur häuslichen UV-Therapie aufgeführt, welche im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Im Rahmen einer solchen Phototherapie erfolgt eine Applikation von therapeutisch wirksamer Lichtstrahlung auf die menschliche Haut.
Bestrahlungsgeräte dienen der Selbstanwendung durch die Versicherten in der Häuslichkeit. Die Anwendung erfolgt entsprechend den Vorgaben des behandelnden Arztes.
Der Begriff „optische Strahlung“ umfasst den Wellenlängenbereich von 200 Nanometer bis etwa 1 Millimeter, der sich in Ultraviolettstrahlung (von 200 bis 400 Nanometer), sichtbares Licht (von 400 bis 800 Nanometer) und Infrarotstrahlung (von 800 Nanometer bis 1 Millimeter) gliedert.
Die UV-Therapie:
Die Ultraviolettstrahlung wird in die drei Bereiche UV-A (circa 400 Nanometer bis 315 Nanometer), UV-B (circa 315 Nanometer bis 280 Nanometer) und UV-C (unterhalb 280 Nanometer) unterteilt. UV-A und UV-B werden therapeutisch genutzt, UV-C ist für den Hilfsmittelbereich nicht erforderlich.
Die Eindringtiefe der Ultraviolettstrahlung in das Auge/die Haut ist von der jeweiligen Wellenlänge abhängig. Der größte Teil der Ultraviolettstrahlung wird in den oberen Hautschichten absorbiert.
Photobiologische Wirkungen werden an der Haut vorwiegend durch Ultraviolettstrahlung und zu einem geringeren Teil durch sichtbares Licht verursacht.
In der Folge werden nur einige, für die häusliche Phototherapie relevante Aspekte aufgeführt:
Das sogenannte UV-Erythem (umgangssprachlich Sonnenbrand) wird vor allem durch UV-B-Strahlung hervorgerufen. Hier kommt es nach initialer Hautreizung beziehungsweise –entzündung zu einer Pigmentierung (Bräunung) der Haut. UV-A–Strahlung in ausreichend hoher Dosierung bewirkt eine Sofortpigmentierung der Haut nach circa 15 Minuten bis 30 Minuten UV-Strahlung kann eine karzinogene Wirkung haben und die Entstehung von Hautkrebs begünstigen (Melanome, Plattenepithelkarzinome et cetera).
Bei einer UV-Behandlung müssen Überdosierungen, die unter anderem zu Augenschädigungen, Erythemen oder vorzeitiger Alterung der Haut führen können, vermieden werden. Bestrahlungszeiten, Abstände, Intensitätseinstellungen et cetera sind entsprechend den ärztlichen Anordnungen einzuhalten. Je nach Indikation wird das abgestrahlte Spektrum ausgewählt.
Leistungsrechtliche Hinweise:
UV-Schutzbrillen für UV-Lichtkämme sind keine Sehhilfen im Sinne der Produktgruppe 25 „Sehhilfen“.
Hautschutz zum Schutz der gesunden Haut zum Beispiel Sonnencreme ist kein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V.
Querverweise:
nicht besetzt
Änderungsdatum: 30.01.2025
Indikation
Es wird auf die in den Produktarten aufgeführten Indikationen sowie Ausführungen zu den Einzelprodukten in den Produktmerkmalen verwiesen.
Änderungsdatum: 30.01.2025