Info zur Produktgruppe

Definition

1. Begriffsklärung
In der Produktgruppe 06 werden Bestrahlungsgeräte zur häuslichen UV-Therapie aufgeführt, welche im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Im Rahmen einer solchen Phototherapie erfolgt eine Applikation von therapeutisch wirksamer Lichtstrahlung auf die menschliche Haut.

Bestrahlungsgeräte dienen der Selbstanwendung durch die Versicherte oder den Versicherten in der Häuslichkeit. Die Anwendung erfolgt entsprechend den Vorgaben des behandelnden Arztes.

Der Begriff der „optische Strahlung“ umfasst den Wellenlängenbereich von 200 nm bis etwa 1 mm, der sich in Ultraviolettstrahlung (von 200 bis 400 nm), sichtbares Licht (von 400 bis 800 nm) und Infrarotstrahlung (von (800 nm bis 1 mm) gliedert.


2. Die UV-Therapie
Die Ultraviolettstrahlung wird in die drei Bereiche UV-A (ca. 400 nm bis 315 nm), UV-B (ca. 315 nm bis 280 nm) und UV-C (unterhalb 280 nm) unterteilt. UV-A und UV-B werden therapeutisch genutzt, UV-C ist für den Hilfsmittelbereich nicht erforderlich.

Die Eindringtiefe der Ultraviolettstrahlung in das Auge/die Haut ist von der jeweiligen Wellenlänge abhängig. Der größte Teil der Ultraviolettstrahlung wird in den oberen Hautschichten absorbiert.

Photobiologische Wirkungen werden an der Haut vorwiegend durch Ultraviolettstrahlung und zu einem geringeren Teil durch sichtbares Licht verursacht.

In der Folge werden nur einige, für die häusliche Phototherapie relevante Aspekte aufgeführt:

Das sogenannte UV-Erythem (umgangssprachlich Sonnenbrand) wird vor allem durch UV-B-Strahlung hervorgerufen. Hier kommt es nach initialer Hautreizung bzw. –entzündung zu einer Pigmentierung (Bräunung) der Haut. UV-A–Strahlung in ausreichend hoher Dosierung bewirkt eine Sofortpigmentierung der Haut nach ca. 15 min bis 30 min. UV-Strahlung kann eine karzinogene Wirkung haben und die Entstehung von Hautkrebs begünstigen (Melanome, Plattenepithelkarzinome etc.).

Bei einer UV-Behandlung müssen Überdosierungen, die u. a. zu Augenschädigungen, Erythemen oder vorzeitiger Alterung der Haut führen können, vermieden werden. Bestrahlungszeiten, Abstände, Intensitätseinstellungen etc. sind entsprechend den ärztlichen Anordnungen einzuhalten. Je nach Indikation wird das abgestrahlte Spektrum ausgewählt.


3. Leistungsrechtliche Hinweise
- nicht besetzt


Querverweise:
UV-Schutzbrillen für UV-Lichtkämme sind keine Sehhilfen im Sinne der Produktgruppe 25 „Sehhilfen“.


Änderungsdatum: 06.11.2020

Indikation

siehe Indikation der Produktart


Änderungsdatum: 06.11.2020

zurück zur Systematik der Produktgruppen