Info zur Produktgruppe
Definition
Allgemeine Produktbeschreibung
Versicherte im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI haben im Rahmen des § 40 SGB XI unter anderem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene, die zur Erleichterung der Pflege dienen oder zur selbständigeren Lebensführung beitragen und auf Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden.
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden sind Produkte zur Hygiene im Bett sowie Waschsysteme und Lagerungsrollen.
Produkte zur Hygiene im Bett sind Bettpfannen, Urinschiffchen und Urinflaschen, die ein selbständiges Ausscheiden ermöglichen. Auch wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen gehören zu Produkten zur Hygiene im Bett. Sie dienen als Schutzeinlage bei Inkontinenz und schützen damit die Matratze vor Nässe und Verschmutzung.
Waschsysteme sind Kopfwaschsysteme und Ganzkörperwaschsysteme. Hierbei handelt es sich um mobile Systeme, die nicht von der Versicherten oder dem Versicherten selber, sondern von der Pflegeperson im bzw. am Pflegebett zu bedienen sind. Die Wasserversorgung erfolgt in der Regel über einen Wasseranschluss mit Schlauch in der Nähe des Einsatzortes oder durch mit Warmwasser gefüllte Wasserkanister.
Im Rahmen des § 40 SGB XI haben Versicherte auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die der Linderung von Beschwerden dienen. Versicherte haben oftmals körperliche Beschwerden, die sich beispielsweise in Form von unangenehmen Missempfindungen (z. B. bei Dauerbettlägerigkeit) oder Befindlichkeitsstörungen äußern können. Zur Linderung dieser Beschwerden ist es möglich, Lagerungsrollen und Lagerungshalbrollen einzusetzen.
Lagerungsrollen dienen der Unterstützung von Entlastungslagerungen und Lageveränderungen sowie der Stabilisierung von Lagepositionen insbesondere von bettlägerigen Versicherten. Dadurch wird auch die pflegende Person entlastet.
Leistungsrechtliche Hinweise
Hilfsmittel, die wegen Krankheit oder Behinderung von der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderen zuständigen Sozialleistungsträgern zu leisten sind, fallen nicht in die Leistungspflicht der sozialen Pflegeversicherung.
Produkte zur Hygiene im Bett, die keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind, z. B. Urinflaschen, Urinschiffchen, können dagegen für die Versicherten, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung abgegeben werden. Urinflaschen, Urinschiffchen und Bettpfannen (Stechbecken/Steckbecken) sind Pflegehilfsmittel bei kontinenten Versicherten, wenn sie der Körperpflege und der Erleichterung der Pflege dienen.
Reinigungsmittel, Waschmittel, Reinigungsbürsten, Schwämme, Hygienetücher und technische Hilfen wie Waschmaschinen zur Reinigung von z. B. Urinflaschen, Urinschiffchen, Bettpfannen (Stechbecken/Steckbecken) und von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen sind keine Leistung der sozialen Pflegeversicherung und fallen in die Eigenverantwortung der Versicherten.
Die Pflegekassen sind für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im häuslichen Bereich zuständig, da § 40 SGB XI rechtssystematisch den Leistungen bei häuslicher Pflege zugeordnet ist. Somit können die Pflegekassen für Versicherte, die in stationären Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI (Pflegeheime) oder in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§ 43a und 71 Abs. 4 SGB XI leben, die Produkte zur Hygiene im Bett, Waschsysteme und Lagerungsrollen nicht zur Verfügung stellen. Die Einrichtungen müssen diese, falls notwendig, entsprechend vorhalten.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Pflegehilfsmitteln mit Ausnahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54) eine Zuzahlung zu leisten.
Hinweise zur Nutzungsdauer und Ersatzversorgung
Die allgemeine Nutzungsdauer richtet sich grundsätzlich nach den in der Gebrauchsanweisung des Herstellers hinterlegten Angaben.
Eine Ersatzversorgung kann erfolgen, wenn das Pflegehilfsmittel defekt, verschlissen oder verbraucht bzw. die vom Hersteller angegebene Lebensdauer überschritten ist und die Indikation weiterbesteht.
Querverweise: nicht besetzt
Änderungsdatum: 21.04.2023
Indikation
Siehe Produktarten
Änderungsdatum: 21.04.2023