Info zur Produktart
Beschreibung
Bettseitenteile (Seitengitter) sind am Bett montierbare, seitliche Begrenzungen der Liegefläche. Die am Pflegebett angebrachten Bettseitenteile (Seitengitter) sind versenkbar, abnehmbar oder abschwenkbar.
Änderungsdatum: 05.04.2021
Änderungsdatum: 30.09.2022
Indikation
Wenn ein motorisch verstellbares Pflegebett indiziert ist, kommen /Bettseitenteile (Seitengitter), ggf. auch geteilte Bettseitenteile (Seitengitter), zur Entlastung des Pflegenden, bei drohender Sturzgefahr der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen aus dem Pflegebett, in Betracht.
Das Anbringen von Bettseitenteile (Seitengitter)n kann eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen, die einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf.
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A
Änderungsdatum: 05.04.2021
Änderungsdatum: 30.09.2022