Info zur Produktart

Beschreibung

Bettseitenteile (Seitengitter) sind am Bett montierbare, seitliche Begrenzungen der Liegefläche. Die am Pflegebett angebrachten Bettseitenteile (Seitengitter) sind versenkbar, abnehmbar oder abschwenkbar.


Änderungsdatum: 05.04.2021


Änderungsdatum: 30.09.2022

Indikation

Wenn ein motorisch verstellbares Pflegebett indiziert ist, kommen /Bettseitenteile (Seitengitter), ggf. auch geteilte Bettseitenteile (Seitengitter), zur Entlastung des Pflegenden, bei drohender Sturzgefahr der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen aus dem Pflegebett, in Betracht.

Das Anbringen von Bettseitenteile (Seitengitter)n kann eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen, die einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf.

Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A

Änderungsdatum: 05.04.2021


Änderungsdatum: 30.09.2022

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