Info zur Produktgruppe
Definition
Armprothesen sind Körperersatzstücke insbesondere zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach einer Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich der oberen Extremitäten. Sie bilden ein Baukastensystem, welches eine Kombination von individuell gefertigten Komponenten und industriell hergestellten Prothesenkomponenten darstellt.
Dazu zählen innerhalb dieser Produktgruppe die individuellen, maßangefertigten Finger- und Teilhandprothesen, Handexartikulationsprothesen, Unterarmprothesen, Ellenbogenexartikulationsprothesen, Oberarmprothesen und Schulterexartikulationsprothesen sowie die industriellen, vorgefertigten Prothesenkomponenten Finger-, Hand- und Handgelenkpassteil, Ellenbogenpassteil, Schulterpassteil und Armprothesen-Strukturteil/Zusatz/Zubehör ohne speziellen Anwendungsort.
Die Produktgruppe 38 „Armprothesen“ untergliedert sich in die Bereiche: Anwendungsort, Produktuntergruppe und Produktart. Im Bereich des Anwendungsortes findet eine grundlegende Unterteilung in individuelle, maßangefertigte Prothesenkomponenten und industrielle, vorgefertigte Prothesenkomponenten statt. Die Unterstützung orientiert sich darüber hinaus an der Amputationshöhe bzw. die Anwendungshöhe der Prothesenkomponenten.
In den Produktuntergruppen der individuellen, maßangefertigten Prothesenkomponenten wird weiter nach Konstruktionsmerkmalen differenziert. Dabei wird in die vier Bereiche Habitus, Eigenkraft, Fremdkraft und Hybrid unterteilt. Durch die Leistungspositionen wird die Ausstattung der individuellen, maßangefertigten Prothesenkomponenten individualisiert. Die besonderen Dienstleistungsbestandteile (DLB) dienen der Erläuterung der ggf. erforderlichen weiteren Tätigkeiten zur Anfertigung der jeweiligen Prothese. In den Produktarten wird bei den individuellen, maßangefertigten Prothesenkomponenten nach der Amputationshöhe unterschieden.
In den Produktuntergruppen der industriellen, vorgefertigten Prothesenkomponenten wird in die drei Bereiche Passiv, Eigenkraft und Fremdkraft unterteilt. Eine Ausnahme stellt der Anwendungsort Armprothesen-Strukturteil/Zusatz/Zubehör ohne speziellen Anwendungsort dar. In den Produktarten der industriellen, vorgefertigten Prothesenkomponenten wird weiter nach Konstruktionsmerkmalen unterteilt, indem auf die funktionellen Aspekte der Passteile und auch auf ver-schiedene konstruktive Merkmale eingegangen wird.
Die individuellen, maßangefertigten Prothesenkomponenten werden in dieser Produktgruppe beschrieben, wie sie nach dem aktuellen Stand der Technik in der Versorgungspraxis angefertigt werden.
Die dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden und am Markt erhältlichen industriellen, vorgefertigten Prothesenkomponenten werden im Hilfsmittelverzeichnis als Einzelprodukte gelistet.
FERTIGUNGSTECHNIKEN
Die individuell hergestellten Prothesen werden unter Einbindung der entsprechenden Passteile
u. a. in Schalenbauweise oder in Modularbauweise gefertigt. In der Versorgung der distalen Extremitätenabschnitte wird in der Regel die Kompaktbauweise angewendet.
Schalenbauweise:
Die Armprothese setzt sich aus dem Schaft und in der Form vorgefertigten Passteilen zusammen, die meist aus Hartschaum, Kunststoff oder faserverstärktem Kunststoff bestehen. Die äußere Schale dient der Kraftaufnahme und gleichzeitig der Formgebung. Eine nachträgliche Justierung ist bei dieser Bauweise mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, weil die einzelnen Passteile durch Sägen etc. voneinander getrennt und erneut verbunden werden müssen.
Modularbauweise:
Die Armprothese besteht aus dem Schaft und einzelnen, austauschbaren Modulen wie Schulter-, Ellenbogen-, Handgelenk- und Handpassteilen. Die einzelnen Passteile werden mittels einstellbarer Adapter und Rohre miteinander verbunden. Zur Befestigung zwischen Schaft und distal liegenden Modulen werden spezielle Adapter verwendet. Die Modularbauweise erlaubt eine feinere und jederzeit korrigierbare Justierung der verwendeten Elemente.
Zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes werden die Prothesen in Modularbauweise mit nicht tragenden Elementen, zumeist aus Schaumstoff, verkleidet. In der Modularbauweise erfolgt die Kraftaufnahme durch das Rohrskelettsystem.
Kompaktbauweise:
Die Bauweise der überwiegend distalen Extremitätenabschnitte, die weder aus einer tragenden, äußeren Schale noch mit justierbaren, modularen Komponenten gefertigt werden, wird als „kompakte Bauweise“ bezeichnet. Beispiele für diese Bauweise sind z. B. Fingerprothesen, Teilhandprothesen und Handexartikulationsprothesen.
Prothesenkomponenten:
Die Passteile bestehen aus verstärkten Kunststoffen wie Faserverbundwerkstoffen und/oder aus Metallen wie Stahl, Aluminium, Titan und anderen. Die Hersteller der Passteile geben die Zweckbestimmung, Indikationen und Kontraindikationen, Anwendungshinweise, Reinigungshinweise, Sicherheitshinweise und Kompatibilitätsbestimmungen vor.
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZUR VERSORGUNG
Postoperative Versorgung:
Die Anpassung der postoperativen Prothesenversorgung beginnt nach Abschluss der Wundheilung. Für die Anpassung der Prothese muss der Stumpf prothesenfähig sein. Der Stumpf sollte ausreichend volumenstabil und mechanisch belastbar sein.
Während des Heilverlaufs ist der Stumpf mit abschwellenden Maßnahmen, wie z. B. einem Liner, Kompressionsstrümpfen oder durch fachgerechtes Wickeln, zu behandeln. Darüber hinaus sollte die wirbelsäulenstabilisierende Muskulatur trainiert werden, um muskulären Dysbalancen vorzubeugen und die Versicherte oder den Versicherten auf das Tragen einer Armprothese vorzubereiten.
Testversorgung und Erprobungsphase:
Die Erforderlichkeit einer Armprothese und die Eignung der Versicherten oder des Versicherten für die konkrete Versorgungsform ist eine Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. Die Versicherte oder der Versicherte muss in der Lage sein, die Prothese - und die sich daraus ergebenden Gebrauchsvorteile - zweckentsprechend nutzen zu können. Dies kann mithilfe einer ambulanten Erprobungsphase im Alltagsleben und im Wohnumfeld der Versi-cherten oder des Versicherten ermittelt werden. Die medizinisch notwendige Erprobungsdauer variiert von Einzelfall zu Einzelfall und ist abhängig von
- dem zugrundeliegenden Krankheitsbild,
- den Begleiterkrankungen,
- der Art und Dauer der Vorversorgung,
- den bestehenden Kontextfaktoren.
So benötigen Versicherte ohne Vorversorgung in der Regel eine längere Erprobungsdauer als solche mit langjähriger gleichartiger Vorversorgung. Auch Versicherte mit einer angeborenen Fehlbildung brauchen in der Regel eine längere Erprobung als Arm(teil)amputierte, da sich bei ihnen der Arm erst an das Prothesengewicht gewöhnen muss.
Bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen kann eine physio- oder ergotherapeutische Begleitung in Zusammenarbeit mit einer entsprechenden Orthopädietechnikerin oder einem entsprechenden –techniker bzw. einer entsprechenden Orthopädietechnikermeisterin oder einem entsprechenden –meister empfohlen werden, damit die Versicherten die Gebrauchsvorteile der in der Regel komplexen individuellen Prothesenversorgung voll ausschöpfen können.
Diagnoseschaft und Testschaft:
Der Diagnoseschaft und/oder der Testschaft dienen der exakten Anpassung des Prothesenschaftes. Sofern ein Diagnoseschaft zur Versorgung erforderlich ist, ist dieser im Rahmen des Fertigungsprozesses dem Testschaft vorgelagert. Weitere Testschäfte können je nach individueller Versorgungssituation erforderlich sein. Der Diagnoseschaft und weitere Testschäfte setzten immer eine gesonderte Begründung ihrer Notwendigkeit voraus.
Habitus-Prothesen:
Habitus-Prothesen dienen der Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes und der Verbesserung der passiven Funktion. Habitus-Armprothesen sind für alle Amputationshöhen anwendbar und können in Modularbauweise, Schalenbauweise und Kompaktbauweise gefertigt werden.
Eigenkraft-Prothesen:
Bei Eigenkraft-Prothesen wird mindestens eine der Prothesengelenkkomponenten unabhängig von einer fremden Energiequelle über Eigenkraft bewegt. Als Kraftquelle wird eine durch Muskelfunktion ausgelöste Bewegung des Körpers genutzt, um damit eine Funktion in der Prothese zu erzeugen. Durch direkte oder indirekte Kraftquellen werden die aktiven Funktionen an der Prothese ausgelöst.
Fremdkraft-Prothesen:
Bei Fremdkraft-Prothesen wird mindestens eine der Prothesengelenkkomponenten von einer fremden Energiequelle bewegt, aktuell meist durch Elektrizität aus einem aufladbaren Akku. Die Steuerung erfolgt dabei durch eine Muskelkontraktion, deren elektromyographische Signale durch eine Elektrode abgegriffen und in Steuerungssignale umgewandelt werden, oder durch Drucksensoren, die durch bestimmte Bewegungen angesteuert werden. Als Energiequelle bei dieser Art der Prothesensteuerung dient ein Akkumulator. Eingesetzt werden können diese Prothesen bei allen Amputationshöhen.
Hybrid-Prothesen:
Bei einer Hybridprothese ist mindestens eine fremdkraftbetriebene Prothesengelenkkomponente mit mindestens einer eigenkraftbetriebenen Prothesengelenkkomponente kombiniert. Die Kombination mit passiven Prothesengelenkkomponenten ist möglich.
LEISTUNGSRECHTLICHE HINWEISE
Profilerhebungsbogen:
Der als Anlage zur Produktgruppe 38 „Armprothesen“ veröffentlichte Profilerhebungsbogen dient der Feststellung und Erfassung der versorgungsrelevanten Informationen über die Versicherte oder den Versicherten, die Art und den Umfang der Schädigung, ggf. vorhandene zusätzliche Beeinträchtigungen und/oder Erkrankungen sowie etwaige Vorversorgungen. Außerdem werden dadurch die Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten bewertet und die weiteren mit dem medizinischen Rehabilitationsziel verbundenen Maßnahmen festgehalten. Der Profilerhebungsbogen ist als Anlage zur Produktgruppe 38 „Armprothesen“ veröffentlicht.
Kinder und Jugendliche:
Zur Förderung der Entwicklung können Kleinkinder in der Regel ab dem 1. Lebensjahr mit Habitusprothesen versorgt werden. Die Versorgung mit myoelektrischen Prothesen erfolgt meist erst ab dem 3. bis 4. Lebensjahr. Aufgrund des hohen Eigengewichtes, der Prothesenhandproportionen, der Limitierung der Grifföffnungsweite und der erforderlichen kognitiven Fähigkeiten der Anwenderin oder des Anwenders für die Nutzung der Prothese wird eine Ausstattung mit multiar-tikulierenden Handsystemen in der Regel erst in den folgenden Lebensjahren möglich.
Die Nutzungsdauer ist bei Armprothesen für Kinder und Jugendliche aufgrund der hohen Beanspruchung und des Wachstums häufig geringer als bei Armprothesen für Erwachsene. Die Passform und die Funktionstauglichkeit sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Angeborene Fehlbildung/Fehlanlage:
Eine besondere Stellung nehmen die Prothesenversorgungen bei angeborenen Fehlbildungen ein, da sie sich von denen bei traumatischen Amputationen grundsätzlich unterscheiden. Die betroffenen Versicherten haben ein intaktes Körpergefühl, denn die Extremität war nie vollständig entwickelt und es haben nie Teile des Armes gefehlt. Die dysmele Extremität - gleich welcher Ausprägung – besitzt im Vergleich zu jedem kompensatorischen Hilfsmittel in der Regel eine Oberflächensensibilität. Eine Armprothese wird von diesen Versicherten daher nur bei einem spürbaren funktionellen Zugewinn im Alltag oder einer ästhetischen Wiederherstellung des Armes akzeptiert. Erfolg und Misserfolg hängen von vielen individuellen Faktoren ab wie
- der Stumpflänge,
- der Stumpfbeschaffenheit,
- den motorischen Fähigkeiten,
- den mentalen Fähigkeiten,
- der Motivation,
- dem familiären Umfeld,
- der Qualität der Gebrauchsschulung u. a.
Diese Faktoren sind bei der Indikationsstellung zur Prothesenversorgung zu berücksichtigen.
Reparatur:
Die Versorgung mit einer neuen Prothese bzw. einer neuen Prothesenkomponente nach Verschleiß der bisher verwendeten Prothese bzw. Prothesenkomponente kommt nur in Betracht, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist.
Ersatz:
Der Ersatz einer Armprothese durch ein technisch verbessertes Prothesensystem kommt nur in Betracht, wenn dieses Gebrauchsvorteile beim Behinderungsausgleich im Alltagsleben bietet und die Versicherte oder der Versicherte in der Lage ist, die Gebrauchsvorteile zu nutzen.
Mehrfachausstattung:
Die Prothesenversorgung erfolgt in der Regel in einfacher Stückzahl. Eine zusätzliche Armprothese (Mehrfachausstattung) kann im Einzelfall erforderlich sein, wenn die Versicherte oder der Versicherte aufgrund der Gesamtbehinderung eine Eigenkraft-, Fremdkraft- oder Hybridprothese nicht ganztägig oder nicht jeden Tag tragen kann. Bei besonderen Kontextfaktoren kann im Einzelfall eine zusätzliche wasserfeste Armprothese Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sein.
Prothesenverkleidung und optischer Ausgleich:
Bestandteil der Prothesenversorgung ist auch die äußere Formgebung und funktionsgerechte Gestaltung der Armprothese zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes. Die Erfüllung besonderer kosmetischer Ansprüche, wie z. B. die Berücksichtigung von Tattoos, fällt grundsätzlich nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie das Maß des Notwendigen überschreitet und somit dem Eigenverantwortungsbereich der Versicherten oder des Versicherten zuzuordnen ist.
Rehabilitationsmaßnahme:
Nimmt die Versicherte oder der Versicherte zur Wiedererlangung der Greif- und Haltefähigkeit an einer Rehabilitationsmaßnahme teil, sollte sichergestellt sein, dass sie oder er vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme mit einer Testprothese ausgestattet ist, da ohne die Versorgung mit einer funktionsfähigen und passgerechten Prothese eine sinnvolle und effektive Rehabilitation nicht möglich ist.
Passform:
Der Leistungserbringer übernimmt in der Regel bei Erst- und Folgeversorgungen eine Passformgarantie.
Reinigung und Pflege:
Der Prothesenschaft sollte mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. Dabei sind die Herstellerangaben und diagnostizierte Allergien zu berücksichtigen.
Querverweise:
- Nicht besetzt
Änderungsdatum: 26.03.2019
Indikation
Armprothesen können erforderlich sein bei teilweisem oder vollständigem Fehlen eines Armes oder beider Arme mit resultierender wesentlicher Einschränkung der Funktionen, z. B. „Greifen“. Als Ursache kommen insbesondere folgende Schädigungen/Störungen infrage:
- Angeborene Fehlbildungen (Amelie, Phokomelie, Peromelie, Dysmelie u. a.)
- Traumata
- Bösartige Erkrankungen (Chondrosarkom, Ewing-Sarkom u. a.)
- Entzündliche Erkrankungen (Osteitis, Tuberkulose u. a.)
- Arterielle, venöse oder lymphatische Zirkulationsstörungen
- Neuropathien (diab. Neuro-Osteo-Arthropathie, Poliomyelitis u. a.)
Ein Anspruch auf die Versorgung mit einer Armprothese besteht, wenn das Fehlen von
Teilen des Armes zusätzlich zu einer Entstellung führt, die so ausgeprägt ist, dass sie sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen, quasi im Vorbeigehen, bemerkbar und regelmäßig zur Fixierung des Interesses Anderer auf die Betroffene oder den Betroffenen führt.
Bei der Indikationsstellung zur Versorgung sind alle relevanten Informationen heranzuziehen.
Unter Gesamtbetrachtung
- der funktionellen/strukturellen Schädigungen,
- der Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen),
- der noch verbliebenen Aktivitäten und
- einer störungsbildabhängigen Diagnostik
sind
1) das Ziel der Prothesenversorgung,
2) der Bedarf,
3) die Fähigkeit zur Nutzung und
4) die Prognose
auf der Grundlage realistischer, für die Versicherte oder den Versicherten alltagsrelevanter Anforderungen zu ermitteln („Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“/„International Classification of Functioning, Disability and Health“ - ICF).
Dabei sind insbesondere Mobilität, Kontextfaktoren und z. B. der Pflegegrad zu berücksichtigen. Bei der Entscheidung über die im Einzelfall erforderliche und angemessene Prothesenversorgung ist somit zu prüfen, welche konkrete Versorgung für die individuellen Verhältnisse der Versicherten oder des Versicherten geeignet und zweckmäßig ist.
Änderungsdatum: 26.03.2019