Info zur Produktgruppe
Definition
Allgemeine Produktbeschreibung
Augenprothesen aus Glas oder Kunststoff dienen der Rehabilitation nach Entstellung oder Verlust des natürlichen Auges. Sie haben die Aufgabe, die Augenhöhle vor Schaden zu bewahren und Schrumpfungen zu verhindern. Bei Kindern dienen sie zusätzlich dem Wachstumsanreiz der betroffenen Gesichtshälfte.
Augenprothesen aus Glas
Augenprothesen aus Glas stellen die Standardversorgung dar. Sie sind aufgrund ihres Materials, der Verarbeitung, der anatomischen und individuellen Anpassung sowie der Biokompatibilität geeignet, die medizinischen Anforderungen zu erfüllen.
Augenprothesen aus Glas werden doppelwandig (Reformaugen) oder einwandig (Schalenaugen bzw. Bulbusschalen) mittels eines speziellen Glasbrenners gefertigt und manuell gestaltet. Die individuelle Festlegung der Prothesenform erfolgt unter Zuhilfenahme eines speziellen Fittingsets. Eine Feinmodellierung mit Prothesenwachs kann erforderlich sein, ebenso im Einzelfall eine Abdrucknahme der Orbita.
Sie bestehen aus Kryolith-Glas für den Prothesenkörper und aus Kristallglas für die Gestaltung der vorderen Augenkammer (künstliche Hornhaut). Zur Gestaltung der Iris und Pupille und für die Strukturgebung werden diverse andere farbige Glassorten wie Alkalisilikat- oder Kalziumphosphatgläser verwendet und in den Prothesenkörper eingeschmolzen.
Augenprothesen aus Glas unterliegen einem Verschleiß an der Oberfläche. Die abgenutzte Oberfläche kann die Schleimhaut der Augenhöhle schädigen. Die durchschnittliche Tragedauer einer Augenprothese aus Glas beträgt 1 Jahr und kann in Ausnahmefällen unterschritten werden, z. B. bei Veränderungen der Augenhöhle oder bei Kindern/Jugendlichen wachstumsbedingt.
Augenprothesen aus Kunststoff
Augenprothesen aus Kunststoff bestehen aus organischem Polymethylmetacrylat (PMMA). Bei ihnen besteht nur eine geringe Bruchgefahr, sie unterliegen aber einer schnelleren Abnutzung, da das synthetische Material eine weichere Oberfläche besitzt, an der leichter Beschädigungen entstehen können. Im Gegensatz zu Glas können Augenprothesen aus Kunststoff nachpoliert werden, was in den meisten Fällen zu einer längeren Tragedauer führt.
Die Herstellung der Augenprothese aus Kunststoff erfolgt mittels modifiziertem Impressionsverfahren („modified impression technique“) auf Basis eines Abdrucks der Orbita. Nötige Feinanpassungen werden mittels Wachsmodellation vorgenommen. Auf Basis des Abdrucks wird die Prothesenform folgendermaßen hergestellt: Für die Formgebung wird aus dem Abdruck der Orbita unter Zuhilfenahme eines Gipsnegativs ein Wachsmodell hergestellt, welches der genauen Passform des anzufertigenden Produktes entspricht. Von diesem Wachsmodell wird wieder eine Negativform gegossen. In diese wird die Rohmasse inklusive der Iriszeichnung, welche in der Negativform fixiert wird, eingeführt und gepresst. Mittels Polymerisation entsteht der Augenprothesenrohkörper.
Augenprothesen aus Kunststoff unterliegen einem Verschleiß an der Oberfläche. Die abgenutzte Oberfläche kann die Schleimhaut der Augenhöhle schädigen. Die Tragedauer ist von individuellen Faktoren, wie z. B. dem Wachstum bei Kindern / Jugendlichen, der Beschaffenheit und Veränderung der Augenhöhle, funktionellen Störungen des Lidapparates, der Beanspruchung und Pflege der Augenprothese sowie Umwelteinflüssen, abhängig. Aufgrund der materialtechnischen Eigenschaften bietet Kunststoff die Möglichkeit, dass die Oberfläche durch eine Nachpolitur neu versiegelt werden kann. Mikrokratzer - z.B. verursacht durch Mikrostaubbeseitigungen beim Lidschlag - können somit reversibel beseitigt werden. Augenprothesen aus Kunststoff sollten daher ein bis zweimal jährlich poliert werden.
Augenprothesen als Sonderversorgung
Augenprothesen als Sonderversorgungen erfordern eine aufwändige Anfertigungstechnik. Hierzu zählen Prothesenformen, die zur Defektversorgung (z. B. Defekte an Lid oder erhaltenem Augapfel) dienen, Augenprothesen aus Glas, deren stabiler Sitz nur durch einen Abdruck ermittelt werden kann sowie Augenprothesen bei extremer Abweichung von der üblichen Orbitagröße.
Ebenfalls zu den Sonderversorgungen zählen Augenprothesen, die für eine Versorgung mit Implantataufbauten oder/und Abutments bestimmt sind. Da es viele unterschiedliche Implantataufbauten und Befestigungssysteme gibt, muss die Anpassung der Augenprothese an das Implantat immer individuell erfolgen.
Für die postoperative Versorgung oder als rekonstruktive Maßnahme in der Augenhöhle kommen Interimsprothesen wie Illigschalen, doppelwandige Lochprothesen oder Conformer zum Einsatz. Sie werden aus medizinischen Gründen benötigt und dienen der Vorbereitung der Augenhöhle bis zur Definitivversorgung oder werden in verschiedenen Funktionen nach chirurgischen Eingriffen in die Augenhöhle eingesetzt. Interimsprothesen gehören nicht zu den Sonderversorgungen.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Augenprothese wird durch den behandelnden Facharzt festgestellt. Der Zustand der abgenutzten Augenprothesenoberfläche wird z. B. mittels Lupe mit zehnfacher Vergrößerung ermittelt. Gradmesser sind der Zustand der Augenhöhle, die Beschwerden des Patienten sowie die vorgegebenen Tragezeiten.
Querverweise:
Nicht besetzt
Änderungsdatum: 04.11.2022
Indikation
Siehe Produktarten
Änderungsdatum: 04.11.2022