Info zur Produktgruppe
Definition
1.1 Allgemeine Produktbeschreibung
Epithesen im Sinne dieser Produktgruppe sind individuell angefertigte Hilfsmittel zum in erster Linie ästhetischen Ausgleich von irreversiblen Körperdefekten mit körperfremdem (alloplastischem) Material, wie Kunststoffen, insbesondere Silikon, Metall, Porzellan oder Glas.
Während Prothesen und Orthesen verlorengegangene Gliedmaßen und deren Funktionen ersetzen bzw. unterstützen, dienen Epithesen vorrangig dem optischen Ausgleich und der sozialen Eingliederung bei erheblich entstellenden Körperdefekten.
Epithesen werden vor allem im Gesichtsbereich eingesetzt, wenn bei angeborenen Fehlbildungen, Unfallverletzungen oder Tumorerkrankungen eine chirurgische Rekonstruktion mit körpereigenem Gewebe nicht möglich ist oder keine zufriedenstellenden Ergebnisse bringen würde oder eine chirurgische Rekonstruktion erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
Epithesen können aber auch in anderen Körperbereichen Anwendung finden, wenn andere Verfahren nicht möglich oder ausreichend sind (z.B. Penis-Hoden-Epithesen).
1.2 Befestigung der Epithese (Fixationsmöglichkeiten)
Die Befestigung der Epithese (Fixation) kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
- Fixierung durch medizinischen Hautkleber
- Befestigung im anatomischen Unterschnitt
- Mechanische Befestigung an der Brille
- Implantatfixation
Fixierung mit medizinischem Hautkleber
Die Befestigung mit hautverträglichem Klebstoff ist vor allem für kleinere Epithesen geeignet, die keiner großen Haltekraft bedürfen. Ein Vorteil ist der geringere operative Aufwand, da keine Implantate gesetzt werden müssen. Der Hautkleber verliert allerdings nach einiger Zeit seine Festigkeit und muss erneut aufgetragen werden. Außerdem kann es zu Hautirritationen bis hin zur Entwicklung von Allergien gegen den Klebstoff kommen. Klebebefestigungen eignen sich daher insbesondere für Versicherte, bei denen Implantate nicht oder - z.B. während einer Chemo- oder Radiotherapie - noch nicht zur Anwendung kommen können.
Unterschnitt-Verankerungen
Bei entsprechend gestalteten Defekten (z.B. bei Orbita-Epithesen) ist eine Klemmfixierung der Epithese im anatomischen Unterschnitt möglich. Da die Gefahr besteht, dass sich das Gewebe an den Belastungsarealen aufgrund der auftretenden Kräfte zurückzieht (Atrophie) und dann eine Neuversorgung erfolgen muss, kommen Unterschnitt-Verankerungen zur Befestigung von Epithesen insbesondere bei Interimsversorgungen in Betracht.
Brillen-Fixationen
Bei Brillen-Fixationen dient ein Brillengestell dem Halt der Epithese am Defekt. Die Epithese ist fest mit der Brille verbunden. Wird die Brille abgenommen, wird daher auch immer die Epithese entfernt. Das Gewicht von Brille und Epithese beeinflusst den sicheren Halt. Brillen-Fixationen können im Orbita- und Nasenbereich verwendet werden und kommen vor allem bei Versicherten zum Einsatz, bei denen Implantate nicht oder z.B. während einer Chemo- oder Radiotherapie noch nicht zur Anwendung kommen können.
Implantatfixierte Epithesen
Die Befestigung von Epithesen erfolgt heute meist im Wege der Implantatfixation, wenn diese möglich ist.
Grundprinzip der intraossär eingebrachten Implantatsysteme ist die Osseointegration (knöcherne Einheilung). Nach Implantatinsertion erfolgt zumeist eine gedeckte Einheilung. Die Einheilungszeit ist sowohl von der Knochenqualität als auch von anamnestischen Faktoren (z.B. Chemotherapie, Bestrahlungstherapie) abhängig. Nach der Einheilung wird das Implantat in einem chirurgischen Eingriff freigelegt und mittels Einheilkappen versorgt. Diese dienen zur Ausformung des Durchtrittsprofils des Implantates durch die Haut. Erst nach Abheilung und Ausformung des Durchtrittsprofils können die Abdrucknahme und epithetische Versorgung erfolgen.
Neben intraossär eingebrachten Zylinderimplantaten werden auch epiossär aufgebrachte Platten-/Gittersysteme verwendet. Diese Systeme werden möglichst passgenau direkt auf den Knochen aufgebracht und mittels Schrauben am Knochen fixiert. Hierbei können mehrere Trägersysteme an verschiedenen Lokalisationen notwendig sein. Oftmals werden die Primärverankerungen (z.B. Magnete) bereits mit eingebracht. Nach ausreichender Wundheilung und Ausreifung des periimplantären Gewebes kann hier mit der Abdrucknahme und Epithesenversorgung begonnen werden.
Die Auswahl des passenden Implantatsystems ist von der versichertenindividuellen Defektsituation, den anatomischen Gegebenheiten (Knochenangebot/-qualität) und der Art der Fixierung der Epithese (Platzangebot für sekundäre Verankerungssysteme) abhängig und erfolgt in Absprache zwischen Arzt und Epithetiker.
Zur Befestigung der Epithese am Implantat sind Magnetankersysteme weit verbreitet. Ihr Vorteil liegt in der Selbstzentrierung, der für den Versicherten einfachen Handhabbarkeit und der guten Hygienefähigkeit. Nach einer Phase der Einheilung können die Implantate belastet und mit Magneten versehen werden (Primärmagnete). Die Sekundärmagnete werden in den alloplastischen Ersatz, die Epithese, eingearbeitet. Bedingt durch die limitierten Haltekräfte können aber große und komplexe Gesichtsdefekte aufgrund des Gewichtes der Epithese häufig nicht oder nicht nur über Magnetankersysteme fixiert werden. Hier sind - ggf. ergänzend -auch andere Retentionssysteme (einzeln oder in Kombination) einsetzbar (z.B. Steg-/Reitersysteme, Druckknopf-/Locatorenverankerungen).
Implantatfixierte Epithesen sind in der Regel leicht zu handhaben und anzulegen. Die Durchtrittsstelle der Implantate durch die Haut muss allerdings regelmäßig gesäubert und gepflegt werden, da sonst Entzündungen auftreten können, die im Extremfall den umliegenden Knochen zerstören und zur Lockerung oder gar zum Verlust der Implantate führen können.
Auswahl der Befestigungsart
Die Wahl der Befestigungsart und -elemente hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art und Größe der Epithese und den anatomischen Verhältnissen des zu versorgenden Defekts sowie davon, ob es sich um eine Interims- oder Definitivversorgung handelt und ob nach den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Versicherteneine stabile Epithesenbefestigung bzw. eine einfache Handhabung und Reinigung/Pflege im Vordergrund steht. Einige Epithesen passen sich durch ihre Form dem Körperdefekt an und haften dort von selbst.
1.3 Nutzungsdauer und Folgeversorgungen
Die Haltbarkeit von Epithesen ist von vielen Faktoren, z.B. den Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, und der Pflege durch die Versichertenabhängig. Im Allgemeinen beträgt die Tragedauer von Epithesen ca. zwei Jahre. Folgeversorgungen erfolgen, wenn dies aufgrund Verschleißes der Epithese oder aufgrund von Defektveränderungen notwendig ist.
1.4 Besonderheiten der Versorgung mit Epithesen
Erstversorgungen mit Epithesen erfolgen in der Regel im Anschluss an eine stationäre Behandlung von angeborenen Fehlbildungen, Unfallverletzungen oder Tumorerkrankungen und sind durch ein enges Zusammenwirken von behandelndem Arzt und Epithetiker gekennzeichnet.
Der Epithetiker sollte mit dem verordnenden Arzt die Anamnese und die für die Epithesenversorgung weiteren relevanten Informationen über die Versicherten in einer gemeinsamen Vorbesprechung erörtern. Es sollte möglichst auch eine gemeinsame Versichertenvorstellung zur individuellen Zielfestlegung der epithetischen Versorgung stattfinden. Um den sicheren Halt der späteren Epithese durch eine möglichst optimale Wund- und Implantatgestaltung zu gewährleisten, sollte die Lokalisation inserierender Implantate gemeinsam von Arzt und Epithetiker erfolgen und der Epithetiker bei Bedarf auch zur Operationsbegleitung in den Kliniken zur Verfügung stehen.
1.5 Leistungsrechtliche Hinweise
Die bei implantatfixierten Epithesen notwendigen osseointegrierten Metallstiftimplantate oder subperiostalen Gerüstimplantate und an ihnen befestigten Primärmagnete werden im Rahmen chirurgischer ärztlicher Eingriffe eingesetzt. Sie sind daher nicht Bestandteil der Hilfsmittelversorgung, sondern unterfallen den Leistungs- und Vergütungsregelungen für die ambulante bzw. stationäre ärztliche Behandlung.
Sofern Epithesenversorgungen insgesamt auf der Grundlage der für den stationären bzw. ambulanten (zahn-)ärztlichen Bereich geltenden Leistungs- und Vergütungsregelungen erbracht und abgerechnet werden, ist eine Abrechnung als Hilfsmittelleistung ausgeschlossen.
Querverweis: nicht besetzt
Änderungsdatum: 21.04.2023
Indikation
Siehe Beschreibungen und Indikationen der einzelnen Produktarten.
Die Indikationsstellung erfolgt in der Regel durch den behandelnden Arzt. Hat der Arzt die Indikation gestellt, erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Operateur und dem Epithetiker die Planung der passgenauen Epithese inklusive der Epithesen-Befestigung (Fixation).
Es ist sicherzustellen, dass die Versicherten die tägliche Pflege der Epithese, des darunterliegenden Gewebes und der Befestigungen durchführen kann. Die Compliance der Versicherten ist bei der Wahl der zur Anwendung kommenden Versorgungsform zu berücksichtigen.
Änderungsdatum: 21.04.2023