Info zur Produktgruppe
Definition
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER PRODUKTE
Therapeutische Bewegungsgeräte lassen sich einteilen in:
- Fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen (CPM-Schienen) zur kurzzeitigen Anwendung (Knie- und Schulterbewegungsschienen)
CPM-Bewegungsschienen sind fremdkraftbetriebene Bewegungsapparate zur kontinuierlichen, programmierten, passiven Bewegung von Gelenken. Es erfolgt eine frühfunktionelle, zeitlich festgelegte, definierte postoperative Durchbewegung von Gelenken mit festgelegten Bewegungsausmaßen und -zeiten und festgelegter Bewegungsrichtung nach ärztlicher Festlegung (Bewegungsparameter).
Der Leistungserbringer nimmt auf Grundlage der von der Ärztin oder von dem Arzt vorgegebenen Behandlungsparameter (Bewegungsumfang, Bewegungsgeschwindigkeit, Wiederholfrequenz, Pausen, tägliche Behandlungsdauer sowie Gesamtdauer der Behandlung) die technischen Einstellungen und gerätebezogenen Einweisungen vor.
Die Anwendung von CPM-Bewegungsschienen bedarf fortlaufender regelmäßiger ärztlicher Kontrollen des medizinischen Befundes (Komplikationen, sachgerechte Anwendung) und ggf. einer Anpassung des Behandlungsregimes.
- Fremdkraftbetriebene Bewegungsgeräte zur Langzeitanwendung
Fremdkraftbetriebene Bewegungsgeräte sind Arm-, Bein- und Kombinationstrainer für Arme und Beine für die passive Anwendung (Bewegung von gelähmten Extremitäten). Über eine motorgetriebene Tretkurbel werden komplett bzw. inkomplett gelähmte Extremitäten passiv durchbewegt. Da es durch passive Bewegungen der Gelenke zu einer erheblichen Zunahme des Muskeltonus kommen kann, müssen die Geräte mit Spasmenschaltungen ausgerüstet sein.
- Eigenkraftaktivierende Geräte (Therapieknete)
Therapieknete wird in unterschiedlichen Härtegraden angeboten und soll durch ihre plastische Verformbarkeit die therapeutischen Maßnahmen fördern.
- Therapiegeräte für Kinder und Jugendliche (Rollbretter)
Rollbretter fördern die Muskel- und Bewegungs-funktionen bei eingeschränkter Funktion von Rumpf- und Extremitätenmuskulatur.
- Produkte zur Therapieunterstützung für Kinder und Jugendliche mit neuromuskulären Erkrankungen (Therapiebälle)
Therapiebälle unterstützen die therapeutischen Maßnahmen in der häuslichen Umgebung.
HINWEISE ZUR ZWECKBESTIMMUNG/INDIKATION
Therapeutische Bewegungsgeräte werden eingesetzt, um die therapeutischen Maßnahmen zur Verbesserung der neuromuskulären Funktionen sowie der Funktionen der Beweglichkeit zu ergänzen. Der Einsatz erfolgt im Rahmen eines ärztlich durchgeführten oder ärztlich verordneten Behandlungskonzepts. Ziel der Behandlungsmaßnahmen sind der Erhalt bzw. die Verbesserung der Bewegungsfunktionen der betroffenen Extremitäten.
Der häusliche Einsatz von fremdkraftbetriebenen Bewegungsgeräten zur Langzeitanwendung erfolgt als Ergänzung zu Maßnahmen der Physiotherapie (Krankengymnastik, spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des Zentralnervensystems bzw. des Rückenmarks für Erwachsene und Kinder) oder Maßnahmen der Ergotherapie (motorisch funktionelle Behandlung, sensomotorisch-perzeptive Behandlung) gemäß geltender Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Behandlung im Kontext einer Therapie mit Heilmitteln ist auch erforderlich, um die Nutzung durch die Versicherte oder den Versicherten qualifiziert zu überprüfen. Nicht zu vernachlässigen ist die Gefährdung der Patientin oder des Patienten bei unsachgemäßer Anwendung des Gerätes. So droht bei ungenügender Fixierung der Extremität bzw. Inkongruenz von Bewegungsrichtungen des Gerätes und der Drehachse der bewegten Gelenke langfristig eine Schädigung derselben. Der Einsatz von Geräten ohne Spasmenschaltung ist grundsätzlich auszuschließen, um abrupte Be- und Überlastungen von Muskulatur, Gelenk- und Bandstrukturen zu verhindern.
Bei jedem Einsatz von Bewegungsgeräten ist zu berücksichtigen, dass der unter Beachtung der vorliegenden Schädigung vordringlichen Therapie in jedem Fall oberste Priorität zukommt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die komplexen Schädigungsmuster, wie sie z. B. bei einer infantilen Cerebralparese bestehen, wo vorrangig Maßnahmen der Physikalischen Therapie bzw. Maßnahmen der Ergotherapie (motorisch funktionelle Behandlung, sensomotorisch-perzeptive Behandlung) geboten sind und kaum Raum für den Geräteeinsatz bleibt. Voraussetzung für die Verordnung ist grundsätzlich die Formulierung einer eindeutigen therapeutischen Zielsetzung, der Nachweis von deren Erreichbarkeit mittels des beantragten Gerätes und die Sicherstellung der physio-bzw. ergotherapeutischen Therapie.
Für Therapiegeräte/-hilfen für Kinder gilt auch, dass sie als Ergänzung zu Maßnahmen der physikalischen Therapie oder Maßnahmen der Ergotherapie durchgeführt werden.
Bezüglich des Einsatzes der einzelnen Produkte wird auf die Indikationen, die in den Produktarten hinterlegt sind, verwiesen.
Grundsätzlich ist vor der Versorgung unter Berücksichtigung der funktionellen/strukturellen Schädigungen und der Beeinträchtigungen der Aktivitäten das individuell ausreichende, aber auch zweckmäßige Produkt auszuwählen. Um eine sachgerechte Anwendung des Hilfsmittels sicherzustellen, kann eine längerfristige Erprobung erforderlich sein. Die Erprobungsphase kann in der Regel entfallen, wenn die Versicherte oder der Versicherte im
Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes oder während einer
Rehabilitationsmaßnahme ein fremdkraftbetriebenes Bewegungsgerät über einen mehrwöchigen Zeitraum erfolgreich genutzt hat.
LEISTUNGSRECHTLICHE HINWEISE
Die Anwendung von fremdkraftbetriebenen Bewegungsgeräten kommt in Betracht, wenn die Erkrankung eine kontinuierliche Behandlung mit Maßnahmen der Physiotherapie oder Maßnahmen der Ergotherapie gemäß geltender Heilmittel-Richtlinie des G-BA erfordert und das Gerät die Maßnahmen therapeutisch sinnvoll ergänzt.
Handelsübliche Hand- oder Fingertrainer dienen lediglich einer Erhöhung der vorhandenen Muskelkraft. Diese Produkte fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch handelsübliche Übungs-, Gymnastik- und Fitness-Geräte, wie z. B. Hanteln, Matten, Expander, und Fahrradergometer, die zum Kraft-, Ausdauer- und Fitnesstraining angeboten werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung.
Querverweise:
- Gehgestelle
- Gehwagen
- Gehübungsgeräte
- Fahrbare Gehhilfen
siehe auch Produktgruppe 10 „Gehhilfen“
- Zweiräder für Kinder
- Dreiräder für Kinder
siehe auch Produktgruppe 22 „Mobilitätshilfen“
- Stehständer
- Schrägliegebretter
siehe auch Produktgruppe 28 „Stehhilfen“
Änderungsdatum: 21.12.2020
Indikation
nicht besetzt
Änderungsdatum: 21.12.2020