Info zur Produktgruppe

Definition

In dieser Produktgruppe sind Hilfsmittel zum Glukosemanagement aufgeführt, insbesondere

Insulinspritzen,
Insulinpens,
Blutzuckermessgeräte,
Kontinuierlich messende Glukosemesssysteme - CGM Systeme,
Insulinpumpen,
Insulinpumpentherapiesysteme und Insulin-Patch-Pumpentherapie-Systeme.

INSULINSPRITZEN
Insulinspritzen dienen der subkutanen Applikation von Insulin.

INSULINPENS
Insulinpens sind mehrfach verwendbare Injektionshilfen zur subkutanen Injektion von Insulin, in die befüllte Insulinampullen eingesetzt werden. Die notwendige Insulindosis wird eingestellt und durch einen Auslöser z. B. Knopfdruck über die Pen-Kanüle (Pen-Nadel) in die Unterhaut (subkutan) injiziert. Bei Pen-Kanülen handelt es sich um Einmalprodukte, die nach erfolgter Injektion zu entsorgen sind.

BLUTZUCKERMESSGERÄTE
Blutzuckermessgeräte sind Hilfsmittel zur Selbstmessung der Glukosekonzentration im Blut. Die Messung erfolgt unter Zuhilfenahme von Blutzuckermessstreifen in Proben von Kapillarblut.

Eine regelmäßige Selbstkontrolle des Glukose-Stoffwechsels ist insbesondere bei der Versicherten oder dem Versicherten mit einem insulinbehandelten Diabetes mellitus sowie Versicherten mit einem Gestationsdiabetes bzw. Schwangeren mit einem nicht insulinbehandelten Diabetes mellitus medizinisch erforderlich. Bei der Versicherten oder dem Versicherten mit einem Diabetes mellitus Typ 2 ohne Insulintherapie kann eine Selbstmessung der kapillaren Blutglukosekonzentration bei Bedarf erforderlich sein.

Die erforderliche Häufigkeit der Blutzuckerbestimmungen hängt von der Art der Therapie und der Stabilität des Stoffwechsels ab. Voraussetzung für die Selbstkontrolle der Glukosekonzentration im Blut ist die Schulung der Versicherten oder des Versicherten sowohl in der korrekten Durchführung der Messung als auch der Interpretation der gemessenen Werte und Ableiten der therapeutischen Konsequenzen. Dies gilt auch bei der Nutzung eines CGM-Systems.

Blutzuckermessgeräte mit einer Sprachausgabe werden eingesetzt, wenn die Versicherte oder der Versicherte blind oder so stark sehbehindert ist, dass ein visuelles Ablesen der Messergebnisse nicht sicher möglich ist.


KONTINUIERLICH MESSENDE GLUKOSEMESSSYSTEME – CGM SYSTEME
Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung: Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) zur Therapiesteuerung bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus vom 16. Juni 2016, Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 6. September 2016, handelt es sich bei der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten um eine anerkannte Behandlungsmethode.

Kontinuierlich messende Glukosemesssysteme messen die Gewebsglukosekonzentration (interstitielle Messung) im Unterhautfettgewebe. Die kontinuierliche Glukosemessung (engl.: Continuous Glucose Monitoring, CGM) ergänzt oder ersetzt die herkömmliche Blutzuckermessung, um die Diabetestherapie besser steuern zu können.

Die konventionelle Selbstmessung der Blutglukosekonzentration mit herkömmlichen Blutzuckermessgeräten muss weiterhin von der Versicherten oder dem Versicherten bedarfsbezogen durchgeführt werden können.

Die CGM-Geräte mit Echtzeit-Messwertanzeige (sog. Real-Time-Funktion, rtCGM) zeigen während der Aufzeichnungsphase kontinuierlich die aktuelle interstitielle Glukosekonzentration an und ermöglichen den Versicherten, ihre Therapie gemäß der ärztlichen Therapievorgabe selbst anzupassen. Sie zeigen dabei nicht nur die aktuelle interstitielle Glukosekonzentration, sondern auch Trends der Glukosekonzentration an. So kann erkannt werden, wann eine Hypo- oder Hyperglykämie droht und es kann durch Nahrungsaufnahme oder Insulingabe entsprechend gegengesteuert werden.

Bei der Anwendung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit einem rtCGM wird mittels eines Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes gemessen. Anschließend überträgt ein mit dem Sensor verbundener Transmitter die Messwerte automatisch an das Empfangsgerät. Dazu wird ein entsprechender Sensor subkutan in das Unterhautfettgewebe in der Regel selbständig von der Versicherten oder dem Versicherten eingeführt und entsprechend der Herstellerangaben nach einem festgelegten Zeitintervall gewechselt. Es werden kontinuierlich Messwerte und der Trend zum Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit ausgegeben. Anhand einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten warnt das Gerät vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte.

INSULINPUMPEN
Insulinpumpen bestehen in der Regel aus einem Insulinreservoir, einem Pumpenkörper und einer elektronischen Steuereinheit zur Insulindosierung.

Die Insulinpumpen unterscheiden sich darin, ob die Pumpe auf der Haut mittels eines Patches aufgeklebt wird oder ob sie als mobile Pumpe z. B. am Gürtel getragen wird. Bei den mobilen Pumpen befindet sich die Steuereinheit in der Regel in der Pumpe.

Das Insulin wird über einen Schlauch, der mit einer subkutanen Kanüle verbunden ist, in die Unterhaut appliziert. Bei Insulin-Patch-Pumpen kann die Kanüle auch in der Patchpumpe integriert sein.

Technische Varianten der Insulinpumpen stellen Pumpen mit integriertem/eingebautem Blutzuckermessgerät (Blutzuckermesssystem) dar.

INSULINPUMPENTHERAPIESYSTEME UND INSULIN-PATCH-PUMPENTHERAPIE-SYSTEME
Es gibt verschiedene Varianten von Insulintherapiesystemen; diese unterscheiden sich in der Steuerung der Insulinabgabe auf der Grundlage der interstitiell gemessenen Glukosewerte:

Variante 1: Abschaltung der Insulinbasalrate bei Hypoglykämie oder drohender Hypoglykämie
Variante 2: Algorithmus gesteuerte automatische Anpassung der Insulinbasalrate; manuelle Anpassung von Mahlzeiten- und Korrekturboli sowie bei besonderen Aktivitäten
Variante 3: Algorithmus gesteuerte automatische Anpassung der Insulinbasalrate und automatische Korrekturboli; manuelle Anpassung von Mahlzeitenboli sowie bei besonderen Aktivitäten

LEISTUNGSRECHTLICHE HINWEISE
Gemäß § 33 SGB V sind Produkte, die als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind, nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst. Hierzu zählen auch Rechenhilfen zur Bolusberechnung sowie Smartphone und Handys.

Die Versicherte oder der Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen gemäß § 31 Absatz 1 SGB V. Daher sind Blutzuckerteststreifen nicht Bestanteil dieser Produktgruppe, sondern leistungsrechtlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln zuzuordnen.

Vorgefüllte Produkte wie Fertigspritzen, Pens, Arzneimittelpatronen für Pens sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V, sondern gegebenenfalls als Arzneimittel nach § 31 SGB V zu beurteilen. Bei den im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Produkten wie Spritzen, Pens, Pumpen und Behältnissen handelt es sich um unbefüllte Produkte, die in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten befüllbar sein müssen.


Querverweise:
Nicht besetzt

Änderungsdatum: 01.06.2023

Indikation

Es wird auf die in den Produktarten aufgeführten Indikationen sowie Ausführungen zu den Einzelprodukten in den Produktmerkmalen verwiesen.

Änderungsdatum: 01.06.2023

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