Info zur Produktgruppe

Definition

Bei Stomaartikeln im Sinne der Produktgruppe 29 „Stomaartikel“ handelt es sich im Wesentlichen um Produkte, die der Aufnahme von Stuhlgang oder Urin aus chirurgisch durch die Bauchwand angelegten künstlichen Körperöffnungen des Darms (Enterostoma) oder der harnableitenden Organe (Urostoma) dienen.

Bei Enterostomata wird entsprechend des Anlageortes u. a. zwischen dem Ileostoma (im Bereich des Dünndarms) und dem Kolostoma (im Bereich des Dickdarms) unterschieden. Darüber hinaus erfolgt eine Unterteilung in endständige oder doppelläufige Stomata. Bei endständigen Stomata bildet das Stoma das Ende des aktiven Verdauungstraktes. Der nachgelagerte Darm wurde entfernt bzw. stillgelegt und die Stuhlausscheidung erfolgt ausschließlich über das Stoma. Beim doppelläufigen Stoma wird eine Darmschlinge, die vor die Bauchdecke gezogen wurde, auf der Vorderseite durchtrennt, sodass zwei Öffnungen entstehen. Beim doppelläufigen Stoma erfolgt die Stuhlausscheidung über das Stoma. Zudem werden weiterhin kleine Kot- und Schleimmengen über den After abgegeben.

Die Konsistenz und Menge der Stuhlausscheidungen über das Stoma werden neben anderen Faktoren, wie z. B. der Ernährung, durch die Lokalisation des Stomas beeinflusst. Beim Ileostoma ist der ausgeschiedene Stuhlgang aufgrund des noch großen Anteils an Verdauungsenzymen sehr aggressiv zur Haut.

Bei Urostomata unterscheidet man im Wesentlichen zwei Arten, die Harnleiter-Hautableitung, die sogenannte Transuretero-Ureterocutane Ostomie (TUUC), und das Conduit.

Bei der Harnleiter-Hautableitung werden die beiden Harnleiter - meist zusammengeführt zu einem einzigen Stoma bzw. einzeln auf der Bauchdecke - ausgeleitet. Der bzw. die Harnleiter werden häufig mittels eines dünnen Katheters geschient, damit das Stoma sich nicht verengen und somit den Abfluss behindern kann. Dieser Katheter ist meist auf Dauer angelegt und bedarf in regelmäßigen Abständen einen Wechsel durch den Urologen.

Beim Ileum Conduit bzw. Colon Conduit wird aus einem stillgelegtem Dünndarm- bzw. Dickdarmsegment ein Ausleitungsstück gebildet, bei dem das eine Ende des Segments verschlossen wird. Das andere Ende wird über die Bauchdecke nach außen geleitet, sodass der Urin kontinuierlich nach außen abgeleitet wird.

Bei Enterostomata werden zur Aufnahme des Stuhlgangs Produkte der Produktuntergruppen 29.26.01 „Geschlossene Beutel“ oder 29.26.02 „Ausstreifbeutel“ verwendet. Produkte der Produktuntergruppe 29.26.03 „Urostomiebeutel“ dienen der Aufnahme von Urin bei Urostomata.

Sonderformen von Stomabeuteln sind die sogenannten Minibeutel, mit deutlich geringerem Aufnahmevolumen, und spezielle Säuglings- und Kinderbeutel, entsprechend für das jeweilige Stoma.

Nach der Anlage des Stomas kommen in der Häuslichkeit in der postoperativen Phase üblicherweise Drainage-/Post-OP-Beutel zum Einsatz.

Die jeweiligen Beutel werden entweder direkt auf der Haut fixiert (einteilige Versorgung) oder mit einer auf der Haut angebrachten Basisplatte (zweiteilige Versorgungssysteme) verbunden und ggf. mit einem Gürtel am Körper befestigt. Die Art der Befestigung/Fixierung des jeweiligen Beutels erfolgt entsprechend der individuellen Situation, u. a. in Abhängigkeit von der Anlage/Lage des Stomas, der Hautbeschaffenheit und den Fähigkeiten des Versicherten oder der Versicherten.

Neben den verschiedenen Beuteln und Basisplatten beinhaltet die Produktgruppe folgende Produktuntergruppen: Stomakappen/-verschlüsse, Hautschutzplatten/-rollen, Irrigatoren, Anus praeter Bandagen, ergänzende Stomaartikel sowie Zubehör.

Bei sogenannten Stoma-Entsorgungsbeuteln handelt es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, für die keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Hier kann eine sachgerechte Entsorgung auch mit haushaltsüblichen Mitteln, wie z. B. Müllbeuteln, sichergestellt werden.

Grundsätzlich sind Stomaartikel verwendungsfertig abzugeben. Versorgungssysteme für die Stomaversorgung, die sich aus zwei oder mehreren Teilkomponenten zusammensetzen, sind von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn diese aus Teilkomponenten bestehen, die der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Teilkomponenten eines Versorgungssystems, die nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind, können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.

Querverweise:
- Produktgruppe 05 „Bandagen“
- Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“


Änderungsdatum: 01.04.2022

Indikation

Siehe Produktarten


Änderungsdatum: 01.04.2022

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