Info zur Produktgruppe
Definition
Beinprothesen sind Körperersatzstücke insbesondere zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich der unteren Extremitäten. Dazu zählen innerhalb dieser Produktgruppe Prothesen im Vor- und Mittelfuß-, Fußwurzel-, Rückfuß-, Unterschenkel-, Knie-, Oberschenkel- und Becken-Bereich.
Die Produktgruppe 24 „Beinprothesen“ untergliedert sich in die Bereiche Anwendungsort, Produktuntergruppe und Produktart. Im Bereich des Anwendungsortes findet eine grundlegende Unterteilung in individuelle, maßangefertigte und industrielle, vorgefertigte Pass-, Funktions- und Strukturteile statt. Beschrieben werden dabei in der Regel die Amputationshöhe bzw. die Anwendungshöhe der Prothesenkomponenten.
In den Produktuntergruppen der individuellen, maßangefertigten Prothesenkomponenten wird weiter nach den Herstellungsmerkmalen (Kompakt-, Modular- oder Schalenbauweise) und zwischen Interims-, Definitiv- und wasserfesten Prothesen differenziert. Durch die Leistungspositionen wird die Ausstattung der maßangefertigten Prothesenkomponenten individualisiert. Die besonderen Dienstleistungsbestandteile (DLB) dienen der Erläuterung der ggf. erforderlichen weiteren Tätigkeiten zur Anfertigung der jeweiligen Prothese.
In den Produktuntergruppen der industriellen, vorgefertigten Pass-, Funktions- und Strukturteile wird nach den entsprechenden Herstellungsmerkmalen in Verbindung mit der Amputationshöhe untergliedert.
In den Produktarten der individuellen, maßangefertigten Prothesenkomponenten wird beschrieben, wie diese in der Versorgungspraxis angefertigt werden. Die industriellen, vorgefertigten Pass-, Funktions- und Strukturteile werden in den Produktarten weiter nach den funktionalen Aspekten der Herstellungsmerkmale unterteilt.
Die dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden und am Markt erhältlichen industriellen, vorgefertigten Pass-, Funktions- und Strukturteile werden im Hilfsmittelverzeichnis als Einzelprodukte gelistet.
FERTIGUNGSTECHNIKEN
Die Fertigung von Beinprothesen erfolgt in Modular-, Schalen- oder Kompakt-Bauweise.
Modularbauweise:
Die Beinprothese besteht aus dem Schaft und einzelnen, austauschbaren Pass- und Funktionsteilen, wie Fuß-, Kniegelenks- oder Hüftgelenks-Passteilen.
Die einzelnen Pass- und Funktionsteile werden durch Strukturteile wie justierbare Rohr- und Schaftadapter ergänzt und durch diese Adapter miteinander verbunden. Die Passteile bestehen u. a. aus Metallen wie Stahl, Aluminium oder Titan, sowie Faserverbundwerkstoffen (Carbonfaser-Verbundtechnik) oder auch Kunststoffen (z.B. aus additiven Fertigungsverfahren wie z.B. 3D-Druck).
Die Modularbauweise erlaubt eine graduelle, jederzeit korrigierbare Justierung der verwendeten Komponenten bzw. Änderung des statischen Prothesenaufbaus (Länge und Lotaufbau). Pass- und Funktionsteile können problemlos ausgetauscht werden.
Das tragende Element (Rohrskelett) ist innenliegend, darüber in der Regel eine Prothesenverkleidung aus Schaumstoff mit einem Überzug aus Textilgewebe, Kunststoff oder Silikon oder im begründeten Einzelfall Protektoren aus geeigneten Materialien (z.B. Kunststoff).
Schalenbauweise:
Die Beinprothese setzt sich aus dem Schaft und industriell vorgefertigten Pass- und Funktionsteilen zusammen. Die äußere Schale dient der Lastaufnahme und gleichzeitig der Formgebung. Eine nachträgliche Änderung der Prothesenstatik ist bei dieser Bauweise mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da der Schaft und/oder die einzelnen Pass- und Funktionsteile beispielsweise durch Sägen voneinander getrennt und anschließend neu zusammengefügt werden müssen.
Kompaktbauweise:
Die Bauweise sämtlicher Beinprothesen der distalen Extremitätenabschnitte, die weder aus modularen Komponenten, noch aus Schalenbaukonstruktionen bestehen, wird als „kompakte Bauweise“ bezeichnet. Sie bestehen aus einem Vollkontaktschaft. Der tragende Außenaufbau ist direkt mit dem Schaft verbunden. Innenliegend befinden sich Kern- und Verstärkungsmaterialien zur Stumpfbettung und funktionalen Gestaltung. Beispiele für diese Bauweise sind Fußprothesen (z.B. „nach Bellmann“) bzw. mit selbsttragendem Silikonschaft (z.B. „nach Botta“), als auch Unterschenkel-Definitivprothesen mit fixem Verbindungspylon und weicher, aber formstabiler kosmetischer Verkleidung. Diese Bauweise ist i.d.R. robust und wasserbeständig und ermöglicht eine körpernahe Anbindung.
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZUR VERSORGUNG
Postoperative Versorgung:
Als postoperative Versorgung, nach der Amputation, kommen üblicherweise Interimsprothesen für den Zeitraum von in der Regel sechs Monaten zum Einsatz.
Voraussetzung für die Interimsversorgung ist der erfolgreiche Abschluss der Wundheilung (abgeheilte Narbe mit gezogenen Fäden), die weitestgehend reduzierte Ödembildung und die Compliance der/des Versicherten. Die Interimsphase beginnt nach abgeschlossener Wundheilung und belastungsfähigem Stumpf, in der Regel ca. 2-6 Wochen postoperativ. Die Interimsprothese dient der Erarbeitung der Stumpfbettung und der Vorbereitung der Definitivversorgung. Der Interimsschaft und die Prothesenkonfiguration (Lotaufbau, Pass- Funktions- und Strukturteile) sollten eine Adaptionsmöglichkeit an die sich konsolidierenden Stumpfverhältnisse und die sich verändernden Rehabilitationsergebnisse bieten. Änderungen im Bereich des Stumpfes können im Rahmen der materialspezifischen Änderungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Mehrere Schaftanfertigungen können daher notwendig sein. Eine formgebende Prothesenverkleidung ist hierbei in der Regel nicht erforderlich. Die Definitivversorgung sollte erst erfolgen, wenn sich die Stumpfverhältnisse nachweislich stabilisiert haben, eine Veränderung nicht zu erwarten ist und die Test- und Erprobungsphase erfolgreich abgeschlossen wurde.
Testversorgung und Erprobungsphase:
Die Erforderlichkeit einer Beinprothese und die Eignung der Versicherten für die konkrete Versorgungsform sind Voraussetzungen für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherte oder der Versicherte in der Lage sein muss, die Prothese - und die sich daraus ergebenden alltagsrelevanten Gebrauchsvorteile - zweckentsprechend nutzen zu können. Dies kann mithilfe einer ambulanten Erprobungsphase im Alltagsleben und im Wohnumfeld der Versicherten oder des Versicherten ermittelt werden.
Die medizinisch notwendige Erprobungsdauer variiert im Einzelfall und ist abhängig von:
- dem zugrundeliegenden Krankheitsbild,
- den Begleiterkrankungen,
- der physio- und ergotherapeutischen Begleitung,
- der Art und Dauer einer eventuellen Vorversorgung sowie
- den bestehenden Kontextfaktoren.
Bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen sollte eine Gangschulung in Form einer physio- oder ergotherapeutischen Begleitung und eine Prothesengebrauchsschulung durch eine/n in dieser Versorgung ausreichend vertrauten und erfahrenen Therapeutin/en in Zusammenarbeit mit einer auf die jeweilige Versorgung entsprechend geschulte/n und zertifizierte/n Orthopädietechnikerin /-techniker, bzw. einer entsprechenden Orthopädietechnikermeisterin/- meister empfohlen werden, damit die Versicherte oder der Versicherte die alltagsrelevanten Gebrauchsvorteile, einer in der Regel komplexen, individuellen Prothesenversorgung, in vollem Umfang und möglichst selbstständig nutzen kann.
Geh- und Stehtraining:
Die zur Anpassung der Prothesen notwendigen Arbeiten und die Einweisung in den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Prothese sind Bestandteil der von Orthopädietechnikerinnen und -technikern und Orthopädieschuhmacherinnen und -schuhmachern zu erbringenden Leistungen.
Bei Vorliegen der leistungsrechtlichen und indikativen Voraussetzungen kann ein darüber hinausgehendes Geh- und Stehtraining der Versicherten oder des Versicherten durch entsprechend geschulte und mit der Versorgung betraute Ergo- und/oder Physiotherapeuten im Rahmen der Heilmittelbehandlung empfohlen werden.
Diagnose- und Testschaft:
Ein Test-/Diagnoseschaft dient der Volumenkontrolle, Überprüfung der Passform und Erprobung, zur Vorbereitung der Fertigung einer Definitivversorgung.
Mithilfe des Testschaftes und einer daraus resultierenden Testversorgung wird die alltagsrelevante Eignung der geplanten prothetischen Versorgung überprüft.
Sofern ein Diagnoseschaft zur Versorgung erforderlich ist (in der Regel bei Erst- oder Umversorgungen), ist dieser im Rahmen des Fertigungsprozesses dem Testschaft oder auch Probeschaft genannt, vorgelagert. Weitere Diagnose-/Test-/Probeschäfte können je nach individueller Versorgungssituation erforderlich sein und setzen immer eine gesonderte Begründung ihrer Notwendigkeit voraus.
Der Diagnoseschaft ist ein fester und formstabiler Schaft aus einem transparenten/transluzenten Kunststoffmaterial (z.B. EVA-Thermoplast) geeigneter Härte und Stärke. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer dreidimensionalen Formerfassung des Stumpfes. Zusätzlich werden Abstands-, Längen- sowie Umfangsmaße des Stumpfes und die erforderlichen Maße der kontralateralen Seite genommen und dokumentiert. Er dient der statischen Passformkontrolle und ggf. der Durchführung einer ersten dynamischen Gehprobe beim Leistungserbringer.
Ein Testschaft, bestehend aus Innen- und Außenschaft, wird in der Regel in definitiver Bauweise gefertigt. Der Innen- und Außenschaft der Probeprothese kann bereits dem Material entsprechen, welches später in der Definitivversorgung eingesetzt werden soll, damit sich sowohl die Hautverhältnisse als auch die Muskulatur bereits während der Erprobungsphase an die Prothesenversorgung (Material und Gewicht) adaptieren- und evtl. Unverträglichkeiten und Probleme vorab ausgeschlossen werden können.
Im Einzelfall kann der Diagnoseschaft aber auch mit FVW verstärkt/ übergossen werden, wenn häufige Änderungen/Anpassungen zu erwarten sind und die Probeprothese nicht für den Dauereinsatz unter dynamischen Alltagsbelastungen vorgesehen ist.
Sofern ein transparenter/transluzenter Testschaft versorgungsbedingt erforderlich ist, sollte dieser aus einem dafür geeigneten Material (i.d.R. Styrol-Copolymer, Copolymer) bestehen. Für eine Erprobungsphase unter dynamischen Belastungen über einige Stunden oder stundenweise über einige Tage, kann ein transparenter/transluzenter Testschaft aus Styrol-Copolymer zum Einsatz kommen. Ggf. ist dieser zusätzlich mit Cast-Binden im mittleren- und/oder distalen Drittel zu verstärken. Materialbedingt sind diese Testschäfte nicht für den Dauereinsatz unter dynamischen Alltagsbelastungen geeignet.
Erweist sich ein Testschaft in Definitivbauweise bereits während der Erprobungsphase als passgerecht und formschlüssig und sind keine maßgeblichen Volumenschwankungen des Stumpfes mehr zu erwarten, kann dieser als Definitivschaft in die Definitivversorgung übergehen und als solcher weiterverwendet werden. Die Anfertigung eines weiteren Definitivschaftes ist in diesem Falle nicht erforderlich.
Definitivversorgung:
Die Fertigung des (individuellen) Innenschaftes der Definitivprothese erfolgt erst nach erfolgreich abgeschlossener Test- und Erprobungsphase. Der Innenschaft kann aus unterschiedlichen Materialien, wie z.B. einem Thermoplast oder Silikon bestehen. Der Außenschaft ist individuell gefertigt und besteht i.d.R. aus Gießharz, Prepreg oder anderen geeigneten Materialien. Die fertige Definitivprothese setzt sich aus dem (individuell gefertigtem) Innenschaft, dem individuell gefertigtem Außenschaft und den vorgefertigten Pass-, Funktions- und Strukturteilen zusammen.
EINTEILUNG IN MOBILITÄTSGRADE UND AKTIVITÄTSNIVEAUS
Die Mobilitätsgrade beschreiben das individuelle Therapieziel unter Berücksichtigung der momentanen und zu erwartenden Fähigkeiten von Versicherten.
Beinprothesen sind unter Berücksichtigung der patientenindividuellen Mobilitätsbeurteilung (Mobilitätsgrad 0-4) und des Aktivitätsniveaus sowie der diesbezüglich funktionell geeigneten Passteile zu konfigurieren.
Die Einteilung in definierte Mobilitätsgrade/Aktivitätsniveaus ermöglicht die zielgerichtete Auswahl des Prothesentyps und einer adäquaten Technik und soll sicherstellen, dass diese, bei der Versorgung mit einer Beinprothese, die notwendigen, dem individuellen Leistungsvermögen der Versicherten oder des Versicherten entsprechenden funktionellen Eigenschaften aufweist. Den unterschiedlichen Pass-, Funktions- und Strukturteilen und Prothesenschäften können ebenfalls Mobilitätsgrade zugeordnet werden, sodass eine für alle Beteiligten transparente, nachvollziehbare und den Erfordernissen entsprechende Versorgung möglich ist. Bezüglich des Prothesenschaftsystems sind die individuellen anatomischen Gegebenheiten jedoch vorrangig zu berücksichtigen. Im Hilfsmittelverzeichnis werden die Pass-, Funktions- und Strukturteile und Schaftsysteme mit den Mobilitätsgraden und den funktionellen Eigenschaften gezielt zusammengeführt. So setzt sich die individuelle Prothese aus den von der Versicherten oder dem Versicherten benötigten Pass-, Funktions- und Strukturteilen und dem Schaftsystem modular zusammen. Die Erhebung des individuellen Aktivitätsniveaus und des Mobilitätsgrades sollte im Rahmen von Schafterneuerungen und/oder Um- und Neuversorgungen stets erneut erfolgen.
- Mobilitätsgrad 0: „Nichtgehfähiger“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt z. Zt. selbst mit fremder Hilfe nicht die
Fähigkeit, sich mit einer Prothese fortzubewegen oder sie zum Transfer zu nutzen.
Versorgungsziel:
Mobilisierung mit dem Rollstuhl, keine funktionelle Prothesenversorgung.
- Mobilitätsgrad 1: „Innenbereichsgeher“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, eine Prothese für Transferzwecke und zur Fortbewegung auf ebenen Böden mit geringer Gehgeschwindigkeit zu nutzen. Gehdauer und Gehstrecke sind aufgrund ihres oder seines Zustandes stark eingeschränkt.
Versorgungsziel:
Wiederherstellung der Stehfähigkeit und der auf den Innenbereich eingeschränkten Gehfähigkeit.
- Mobilitätsgrad 2: „Eingeschränkter Außenbereichsgeher“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit einer Prothese mit geringer Gehgeschwindigkeit fortzubewegen und dabei niedrige Umwelthindernisse wie Bordsteine, einzelne Stufen oder unebene Böden zu überwinden. Gehdauer und Gehstrecke sind aufgrund ihres oder seines Zustandes eingeschränkt.
Versorgungsziel:
Wiederherstellung der Stehfähigkeit und der auf den Innen- und Außenbereich eingeschränkten Gehfähigkeit.
- Mobilitätsgrad 3: „Uneingeschränkter Außenbereichsgeher“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit einer Prothese mit mittlerer bis hoher, auch veränderlicher Gehgeschwindigkeit fortzubewegen und dabei die meisten Umwelthindernisse zu überwinden. Sie oder er besitzt außerdem die Fähigkeit, sich im freien Gelände zu bewegen und kann berufliche-, therapeutische und andere Aktivitäten ausüben, die die Prothese nicht überdurchschnittlicher, mechanischer Beanspruchung aussetzen. Ggf. besteht ein erhöhter Sicherheitsbedarf aufgrund von Sekundärbedingungen (zusätzliche Behinderung, besondere Lebensbedingungen) in Verbindung mit einem mittleren bis hohen Mobilitätsanspruch. Gehdauer und Gehstrecke sind im Vergleich zu nicht behinderten Personen nur unwesentlich eingeschränkt.
Versorgungsziel:
Wiederherstellung der Stehfähigkeit und der im Innen- und Außenbereich nur unwesentlich eingeschränkten Gehfähigkeit
- Mobilitätsgrad 4: „Uneingeschränkter Außenbereichsgeher mit besonders hohen Ansprüchen“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit einer Prothese wie der uneingeschränkte Außenbereichsgeher fortzubewegen. Zusätzlich können aufgrund der hohen funktionellen Anforderungen hohe Stoßbelastungen, Spannungen und Verformungen auftreten. Die Gehdauer und Gehstrecke sind nicht limitiert.
Versorgungsziel:
Wiederherstellung der Stehfähigkeit und der im Innen- und Außenbereich uneingeschränkten Geh– und Mobilitätsfähigkeit. Gehdauer und Gehstrecke sind nicht limitiert.
- Niedriges Aktivitätsniveau: Eingeschränkte Aktivität
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, die Prothese im Alltag für Transferzwecke und/oder zur Fortbewegung auf ebenem Untergrund mit gleichmäßig geringer Gehgeschwindigkeit zu nutzen. Die Gehdauer und Gehstrecke sind limitiert.
- Mittleres Aktivitätsniveau: Durchschnittliche Aktivität
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit der Prothese im Alltag auf (nahezu) jedem Terrain mit gleichmäßiger/wechselnder bis zur mittleren Gehgeschwindigkeit fortzubewegen. Die Gehdauer und Gehstrecke sind (unter Umständen leicht) limitiert.
- Hohes Aktivitätsniveau: Uneingeschränkte Aktivität
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, die Prothese auf (ausnahmslos) jedem Terrain mit gleichmäßiger/wechselnder bis zur hohen Gehgeschwindigkeit zu nutzen. Die Gehdauer und Gehstrecke sind nicht limitiert. Aufgrund funktioneller Anforderungen können (sehr) hohe Stoßbelastungen, Verformungen oder Spannungen, beispielsweise bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, auftreten.
Die folgende Übersicht dient der Darstellung der Korrelation zwischen Mobilitätsgraden und Aktivitätsniveaus:
Mobilitätsgrad Aktivitätsniveau
1. Innenbereichsgeher: niedrig
2. Eingeschränkter Außenbereichsgeher: mittel/normal
3. Uneingeschränkter Außenbereichsgeher: mittel/normal
4. Außenbereichsgeher mit besonders hohen Ansprüchen: hoch
Zur Feststellung des Mobilitätsgrades/Aktivitätsniveaus ist der als Anlage zur Produktgruppe 24 „Beinprothesen“ veröffentlichte Profilerhebungsbogen zu verwenden. Der entsprechende Profilerhebungsbogen dient der Erfassung der versorgungsrelevanten Informationen über die Versicherte oder den Versicherten, die Art und den Umfang der Amputation/Fehlbildung/Fehlanlage, die prothetisch zu versorgende Extremität, ggf. vorhandene zusätzliche Beeinträchtigungen und/oder Erkrankungen, sowie etwaige Vorversorgungen. Außerdem werden die Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten bewertet und der auf dieser Grundlage ermittelte Mobilitätgrad und das Aktivitätsniveau, sowie die weiteren mit dem Versorgungs-/Rehabilitationsziel verbundenen Maßnahmen festgehalten.
LEISTUNGSRECHTLICHE HINWEISE
Profilerhebungsbogen:
Der Profilerhebungsbogen ist erforderlich zur Feststellung und Erfassung der versorgungsrelevanten Informationen über die Versicherte oder den Versicherten, die Art und den Umfang der Amputation, die prothetisch zu versorgende Extremität, ggf. vorhandene zusätzliche Beeinträchtigungen und/oder Erkrankungen sowie etwaige Vorversorgungen. Zusätzlich werden die Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten analysiert/bewertet und die auf dieser Grundlage ermittelte Mobilität und Aktivität sowie die weiteren mit dem medizinischen Rehabilitationsziel verbundenen Maßnahmen festgehalten.
Ersatzversorgung:
Die Versorgung mit einer neuen Prothese bzw. einer neuen Prothesenkomponente nach Verschleiß kommt nur in Betracht, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist.
Umversorgung:
Die Umversorgung einer Beinprothese durch ein technisch verbessertes Prothesensystem kommt nur in Betracht, wenn diese erheblichen Gebrauchsvorteile beim Behinderungsausgleich im Alltagsleben bietet und die Versicherte oder der Versicherte in der Lage ist, diese alltagsrelevanten Gebrauchsvorteile zu nutzen.
Mehrfachausstattung:
Die Prothesenversorgung erfolgt grundsätzlich in einfacher Stückzahl. Auch aus hygienischen Gründen ist in der Regel keine Doppelversorgung mit einer Prothese erforderlich.
Zur Erleichterung der Körperpflege steht eine Vielzahl von Hilfsmitteln z. B. Badewannenbretter, Badewannen-/Duschsitze etc. zur Verfügung. Im Einzelfall sind auch wasserfeste Prothesen zur Körperpflege bzw. zur Erschließung von Nassbereichen erforderlich.
Fußprothesenarten wie z.B. Silikon-Fußprothesen können bauartbedingt auch im Nassbereich zum Einsatz kommen, sofern sie keine Materialien und Passteile enthalten, die nicht korrosionsbeständig sind.
Prothesenverkleidung:
Bestandteil der definitiven Prothesenversorgung ist auch die Form- und Farbgebung, sowie die funktionsgerechte Gestaltung der Beinprothese zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes i.d.R. mit einer Prothesenverkleidung aus Schaumstoff und einem zusätzlichen Überzug aus Textil, Kunststoff oder Silikon. Im begründeten Einzelfall kann die Versorgung mit Protektoren aus geeigneten Materialien erforderlich sein. Die Erfüllung besonderer ästhetischer, kosmetischer Ansprüche, wie z. B. die Berücksichtigung von Tattoos, Adern, Haare o. ä, fällt nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie das Maß des Notwendigen überschreitet und somit dem Eigenverantwortungsbereich der Versicherten oder des Versicherten zuzuordnen ist. Die Prothesenverkleidung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist so zu gestalten, dass für einen unbefangenen Dritten nicht direkt erkennbar ist, dass eine Prothese getragen wird.
Rehabilitationsmaßnahme:
Nimmt die Versicherte oder der Versicherte zur Wiedererlangung der Geh- und Stehfähigkeit an einer Rehabilitationsmaßnahme teil, sollte sichergestellt sein, dass sie oder er vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme mit einer (Interims-)Prothese ausgestattet ist, sofern ohne die Versorgung mit einer funktionsfähigen und passgerechten Prothese eine sinnvolle und effektive Rehabilitation, die u. a. auch die Gehschule umfasst, nicht möglich ist. Da eine wohnortnahe Versorgung erfolgen sollte, bietet sich während der Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme die Bereitstellung einer Definitivversorgung nicht an.
Passform:
Der Leistungserbringer übernimmt in der Regel bei Erst-, Um- und Folgeversorgungen eine Passformgarantie.
Reinigung und Pflege:
Der Innen- und Außenschaft der Prothese sollten mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen und desinfizieren sein. Dabei sind die Herstellerangaben und diagnostizierte Allergien zu berücksichtigen.
Querverweise:
Produktgruppe 31 „Schuhe“ - Zehenersatz und Mittelfußersatz zur Volumenfüllung
Änderungsdatum: 19.02.2024
Indikation
Bei der Indikationsstellung zur Versorgung sollten alle relevanten Informationen herangezogen werden.
Unter Gesamtbetrachtung:
- der funktionellen/strukturellen Schädigungen,
- der Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen),
- der noch verbliebenen Aktivitäten und
- einer störungsbildabhängigen Diagnostik
sind
1) das Ziel der Prothesenversorgung,
2) der Bedarf,
3) die Fähigkeit zur Nutzung und
4) die Prognose
auf der Grundlage realistischer, für die oder den Versicherten alltagsrelevanter Anforderungen zu ermitteln („Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“/„International Classification of Functioning, Disability and Health“ - ICF).
Dabei sind insbesondere die Mobilität, die Kontextfaktoren und z. B. der Pflegegrad zu berücksichtigen. Bei der Entscheidung über die im Einzelfall erforderliche und angemessene Prothesenversorgung ist somit zu prüfen, welche konkrete Versorgung für die individuellen Verhältnisse der Versicherten oder des Versicherten geeignet und zweckmäßig ist.
Änderungsdatum: 19.02.2024