Info zur Produktgruppe
Definition
Beinprothesen sind Körperersatzstücke insbesondere zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich der unteren Extremitäten. Dazu zählen innerhalb dieser Produktgruppe Prothesen im Vor- und Mittelfuß-, Fußwurzel-, Rückfuß-, Unterschenkel-, Knie-, Oberschenkel- und Becken-Bereich.
Die Produktgruppe 24 „Beinprothesen“ untergliedert sich in die Bereiche Anwendungsort, Produktuntergruppe und Produktart. Im Bereich des Anwendungsortes findet eine grundlegende Unterteilung in individuelle, maßangefertigte und industrielle, vorgefertigte Prothesenkomponenten statt. Beschrieben werden dabei in der Regel die Amputationshöhe bzw. Anwendungshöhe der Prothesenkomponenten.
In den Produktuntergruppen der individuellen, maßangefertigten Prothesenkomponenten wird weiter nach den Herstellungsmerkmalen (Kompakt-, Modular- oder Schalenbauweise) und zwischen Interims-, Definitiv- und wasserfesten Prothesen differenziert. Durch die Leistungspositionen wird die Ausstattung der maßangefertigten Prothesenkomponenten individualisiert. Die besonderen Dienstleistungsbestandteile (DLB) dienen der Erläuterung der ggf. erforderlichen weiteren Tätigkeiten zur Anfertigung der jeweiligen Prothese.
In den Produktuntergruppen der industriellen, vorgefertigten Prothesenkomponenten wird nach den entsprechenden Herstellungsmerkmalen in Verbindung mit der Amputationshöhe untergliedert.
In den Produktarten der individuellen, maßangefertigten Prothesenkomponenten wird beschrieben, wie diese in der Versorgungspraxis angefertigt werden. Die industriellen, vorgefertigten Prothesenkomponenten werden in den Produktarten weiter nach den funktionalen Aspekten der Herstellungsmerkmale unterteilt.
Die dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden und am Markt erhältlichen industriellen, vorgefertigten Prothesenkomponenten werden im Hilfsmittelverzeichnis als Einzelprodukte gelistet.
FERTIGUNGSTECHNIKEN
Die Fertigung von Beinprothesen erfolgt in (endoskelettaler) Modular-, (exoskelettaler) Schalen- oder Kompakt-Bauweise.
Modularbauweise:
Die Beinprothese besteht aus dem Schaft und einzelnen, austauschbaren Modulen wie Fuß-, Kniegelenks- oder Hüftgelenks-Passteilen.
Die einzelnen Passteile werden durch justierbare Adapter miteinander verbunden. Zur Befestigung des Stumpfschaftes werden spezielle Schaftadapter verwendet. Die Passteile bestehen u. a. aus Metallen wie Stahl, Aluminium oder Titan sowie Carbonfaser (Faserverbundwerkstoff).
Die Modularbauweise erlaubt eine graduelle, jederzeit korrigierbare Justierung der verwendeten Komponenten bzw. Änderung des statischen Prothesenaufbaus.
Schalenbauweise:
Die Beinprothese setzt sich aus dem Schaft und industriell vorgefertigten Passteilen zusammen, die äußere Schale dient der Lastaufnahme und gleichzeitig der Formgebung. Eine nachträgliche Änderung der Prothesenstatik ist bei dieser Bauweise mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da der Schaft und/oder die einzelnen Passteile beispielsweise durch Sägen voneinander getrennt werden müssen.
Kompaktbauweise:
Die Bauweise sämtlicher Beinprothesen der überwiegend distalen Extremitätenabschnitte, die weder aus einer tragenden, äußeren Schale noch mit justierbaren, modularen Komponenten gefertigt werden, wird als „kompakte Bauweise“ bezeichnet. Beispiele für diese Bauweise sind Fußprothesen „nach Bellmann“ bzw. mit selbsttragendem Silikonschaft sowie „nach Botta“ mit fixem Verbindungspylon und weicher, aber formstabiler kosmetischer Verkleidung für Unterschenkel-Definitivprothesen.
BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZUR VERSORGUNG
Postoperative Versorgung:
Als postoperative Versorgung in einem Zeitraum von in der Regel sechs Monaten nach der Amputation kommen üblicherweise Interimsprothesen zum Einsatz. Voraussetzung für die Interimsversorgung ist der erfolgreiche Abschluss der Wundheilung (abgeheilte Narbe mit gezogenen Fäden). Die Interimsprothese dient der Vorbereitung der Definitivversorgung. Eine formgebende Prothesenaußenverkleidung ist hierbei in der Regel nicht erforderlich. Die Definitivversorgung sollte erst erfolgen, wenn sich die Stumpfverhältnisse nachweislich stabilisiert haben und eine Veränderung nicht zu erwarten ist.
Testversorgung und Erprobungsphase:
Die Erforderlichkeit einer Beinprothese und die Eignung der Versicherten für die konkrete Versorgungsform sind Voraussetzungen für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherte oder der Versicherte in der Lage sein muss, die Prothese - und die sich daraus ergebenden Gebrauchsvorteile - zweckentsprechend nutzen zu können. Dies kann mithilfe einer ambulanten Erprobungsphase im Alltagsleben und im Wohnumfeld der Versicherten oder des Versicherten ermittelt werden. Die medizinisch notwendige Erprobungsdauer variiert im Einzelfall und ist abhängig von
- dem zugrunde liegenden Krankheitsbild,
- den Begleiterkrankungen,
- der Art und Dauer einer eventuellen Vorversorgung sowie
- den bestehenden Kontextfaktoren.
Bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen kann eine physio- oder ergotherapeutische Begleitung in Zusammenarbeit mit einer entsprechenden Orthopädietechnikerin oder einem entsprechenden -techniker oder mit einer entsprechenden Orthopädiemeisterin oder einem entsprechenden –meister empfohlen werden, damit die Versicherte oder der Versicherte die Gebrauchsvorteile einer in der Regel komplexen, individuellen Prothesenversorgung in vollem Umfang nutzen kann.
Geh- und Stehtraining:
Die zur Anpassung der Prothesen notwendigen Arbeiten und die Einweisung in den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Prothese sind Bestandteil der von Orthopädietechnikerinnen und -technikern und Orthopädieschuhmacherinnen und -schuhmachern zu erbringenden Leistungen.
Bei Vorliegen der leistungsrechtlichen und indikatorischen Voraussetzungen kann ein darüber hinausgehendes Geh- und Stehtraining der Versicherten oder des Versicherten durch Ergo- oder Physiotherapeuten im Rahmen der Heilmittelbehandlung empfohlen werden.
Diagnoseschaft und Testschaft:
Der Diagnoseschaft und/oder der Testschaft dienen der exakten Anpassung des Prothesenschaftes. Sofern ein Diagnoseschaft zur Versorgung erforderlich ist, ist dieser im Rahmen des Fertigungsprozesses dem Testschaft vorgelagert. Weitere Testschäfte können je nach individueller Versorgungssituation erforderlich sein. Der Diagnoseschaft und weitere Testschäfte setzten immer eine gesonderte Begründung ihrer Notwendigkeit voraus.
EINTEILUNG IN MOBILITÄTSGRADE UND AKTIVITÄTSNIVEAUS
Beinprothesen sind unter Berücksichtigung der Mobilitätsbeurteilung (Mobilitätsgrad 0-4) und des Aktivitätsniveaus sowie der diesbezüglich funktionell geeigneten Passteile zu konfigurieren.
Die Einteilung in definierte Mobilitätsgrade/Aktivitätsniveaus ermöglicht die zielgerichtete Auswahl einer adäquaten Technik und soll sicherstellen, dass diese bei der Versorgung mit einer Beinprothese die notwendigen, dem Leistungsvermögen der Versicherten oder des Versicherten entsprechenden funktionellen Eigenschaften aufweist. Den unterschiedlichen Passteilen und Prothesenschäften können ebenfalls Mobilitätsgrade zugeordnet werden, sodass eine für alle Beteiligten transparente, nachvollziehbare und den Erfordernissen entsprechende Versorgung möglich ist. Dabei sind die anatomischen Gegebenheiten jedoch vorrangig zu berücksichtigen. Im Hilfsmittelverzeichnis werden die Passteile und Schaftsysteme mit den Mobilitätsgraden und den funktionellen Eigenschaften gezielt zusammengeführt. So setzt sich die individuelle Prothese aus den von der Versicherten oder dem Versicherten benötigten Passteilen und dem Schaftsystem modular zusammen.
- Mobilitätsgrad 0: „Nichtgehfähiger“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt z. Zt. selbst mit fremder Hilfe nicht die Fähigkeit, sich mit einer Prothese fortzubewegen oder sie zum Transfer zu nutzen.
Versorgungsziel:
Mobilisierung mit dem Rollstuhl, keine funktionelle Prothesenversorgung
- Mobilitätsgrad 1: „Innenbereichsgeher“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, eine Prothese für Transferzwecke und zur Fortbewegung auf ebenen Böden mit geringer Gehgeschwindigkeit zu nutzen. Gehdauer und Gehstrecke sind aufgrund ihres oder seines Zustandes stark eingeschränkt.
Versorgungsziel:
Wiederherstellung der Stehfähigkeit und der auf den Innenbereich eingeschränkten Gehfähigkeit
- Mobilitätsgrad 2: „Eingeschränkter Außenbereichsgeher“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit einer Prothese mit geringer Gehgeschwindigkeit fortzubewegen und dabei niedrige Umwelthindernisse wie Bordsteine, einzelne Stufen oder unebene Böden zu überwinden. Gehdauer und Gehstrecke sind aufgrund ihres oder seines Zustandes eingeschränkt.
Versorgungsziel:
Wiederherstellung der Stehfähigkeit und der auf den Innenbereich und auf den Außenbereich eingeschränkten Gehfähigkeit
- Mobilitätsgrad 3: „Uneingeschränkter Außenbereichsgeher“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit einer Prothese mit mittlerer bis hoher, auch veränderlicher Gehgeschwindigkeit fortzubewegen und dabei die meisten Umwelthindernisse zu überwinden. Sie oder er besitzt außerdem die Fähigkeit, sich im freien Gelände zu bewegen und kann berufliche, therapeutische und andere Aktivitäten ausüben, die die Prothese nicht überdurchschnittlicher, mechanischer Beanspruchung aussetzen. Ggf. besteht ein erhöhter Sicherheitsbedarf aufgrund von Sekundärbedingungen (zusätzliche Behinderung, besondere Lebensbedingungen) in Verbindung mit einem mittleren bis hohen Mobilitätsanspruch. Gehdauer und Gehstrecke sind im Vergleich zu nicht behinderten Personen nur unwesentlich eingeschränkt.
Versorgungsziel:
Wiederherstellung der Stehfähigkeit und der im Innenbereich und im Außenbereich nur unwesentlich eingeschränkten Gehfähigkeit
- Mobilitätsgrad 4: „Uneingeschränkter Außenbereichsgeher mit besonders hohen Ansprüchen“
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit einer Prothese wie der uneingeschränkte Außenbereichsgeher fortzubewegen. Zusätzlich können aufgrund der hohen funktionellen Anforderungen hohe Stoßbelastungen, Spannungen und Verformungen auftreten. Die Gehdauer und Gehstrecke sind nicht limitiert.
Versorgungsziel:
Wiederherstellung der Stehfähigkeit und der im Innen- und Außenbereich uneingeschränkten Geh– und Mobilitätsfähigkeit
- Niedriges Aktivitätsniveau: Eingeschränkte Aktivität
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, die Prothese im Alltag für Transferzwecke und/oder zur Fortbewegung auf ebenem Untergrund mit gleichmäßig geringer Gehgeschwindigkeit zu nutzen. Die Gehdauer und Gehstrecke sind limitiert.
- Mittleres Aktivitätsniveau: Durchschnittliche Aktivität
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit der Prothese im Alltag auf (nahezu) jedem Terrain mit gleichmäßiger/wechselnder bis zur mittleren Gehgeschwindigkeit fortzubewegen. Die Gehdauer und Gehstrecke sind (unter Umständen leicht) limitiert.
- Hohes Aktivitätsniveau: Uneingeschränkte Aktivität
Die Versicherte oder der Versicherte besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, die Prothese auf (ausnahmslos) jedem Terrain mit gleichmäßiger/wechselnder bis zur hohen Gehgeschwindigkeit zu nutzen. Die Gehdauer und Gehstrecke sind nicht limitiert. Aufgrund funktioneller Anforderungen können (sehr) hohe Stoßbelastungen, Verformungen oder Spannungen, beispielsweise bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, auftreten.
Die folgende Übersicht dient der Darstellung der Korrelation zwischen Mobilitätsgraden und Aktivitätsniveaus:
Mobilitätsgrad Aktivitätsniveau:
1. Innenbereichsgeher: niedriges
2. Eingeschränkter Außenbereichsgeher: mittleres/normales
3. Uneingeschränkter Außenbereichsgeher: mittleres/normales
4. Außenbereichsgeher mit besonders
hohen Ansprüchen: hohes
Zur Feststellung des Mobilitätsgrades/Aktivitätsniveaus ist der als Anlage zur Produktgruppe 24 „Beinprothesen“ veröffentlichte Profilerhebungsbogen zu verwenden. Der entsprechende Profilerhebungsbogen dient der Erfassung der versorgungsrelevanten Informationen über die Versicherte oder den Versicherten, die Art und den Umfang der Amputation/Fehlanlage, die prothetisch zu versorgende Extremität, ggf. vorhandene zusätzliche Beeinträchtigungen und/oder Erkrankungen sowie etwaige Vorversorgungen. Außerdem werden die Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten bewertet und der auf dieser Grundlage ermittelte Mobilitätgrad und Aktivitätsniveau sowie die weiteren mit dem Versorgungs-/Rehabilitationsziel verbundenen Maßnahmen festgehalten.
LEISTUNGSRECHTLICHE HINWEISE
Profilerhebungsbogen:
Der Profilerhebungsbogen ist erforderlich zur Feststellung und Erfassung der versorgungsrelevanten Informationen über die Versicherte oder den Versicherten, die Art und den Umfang der Amputation, die prothetisch zu versorgende Extremität, ggf. vorhandene zusätzliche Beeinträchtigungen und/oder Erkrankungen sowie etwaige Vorversorgungen. Zusätzlich werden die Fähigkeiten der Versicherten oder des Versicherten analysiert/bewertet und die auf dieser Grundlage ermittelte Mobilität und Aktivität sowie die weiteren mit dem medizinischen Rehabilitationsziel verbundenen Maßnahmen festgehalten.
Reparatur:
Die Versorgung mit einer neuen Prothese bzw. einer neuen Prothesenkomponente nach Verschleiß kommt nur in Betracht, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich ist.
Ersatz:
Der Ersatz einer Beinprothese durch ein technisch verbessertes Prothesensystem kommt nur in Betracht, wenn dieses erhebliche Gebrauchsvorteile beim Behinderungsausgleich im Alltagsleben bietet und die Versicherte oder der Versicherte in der Lage ist, die Gebrauchsvorteile zu nutzen.
Mehrfachausstattung:
Die Prothesenversorgung erfolgt grundsätzlich in einfacher Stückzahl. Auch aus hygienischen Gründen ist in der Regel keine Doppelversorgung mit einer Prothese erforderlich.
Zur Erleichterung der Körperpflege steht eine Vielzahl von Hilfsmitteln z. B. Badewannenbretter, Badewannen-/Duschsitze etc. zur Verfügung. Im Einzelfall sind auch wasserfeste Prothesen zur Körperpflege bzw. zur Erschließung von Nassbereichen erforderlich.
Prothesenverkleidung:
Bestandteil der Prothesenversorgung ist auch die Formgebung und funktionsgerechte Gestaltung der Beinprothese zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes. Die Erfüllung besonderer ästhetischer, kosmetischer Ansprüche, wie z. B. die Berücksichtigung von Tattoos, fällt grundsätzlich nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie das Maß des Notwendigen überschreitet und somit dem Eigenverantwortungsbereich der Versicherten oder des Versicherten zuzuordnen ist.
Rehabilitationsmaßnahme:
Nimmt die Versicherte oder der Versicherte zur Wiedererlangung der Geh- und Stehfähigkeit an einer Rehabilitationsmaßnahme teil, sollte sichergestellt sein, dass sie oder er vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme mit einer (Interims-)Prothese ausgestattet ist, sofern ohne die Versorgung mit einer funktionsfähigen und passgerechten Prothese eine sinnvolle und effektive Rehabilitation, die u. a. auch die Gehschule umfasst, nicht möglich ist. Da eine wohnortnahe Versorgung erfolgen sollte, bietet sich während der Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme die Bereitstellung einer Definitivversorgung nicht an.
Passform:
Der Leistungserbringer übernimmt in der Regel bei Erst- und Folgeversorgungen eine Passformgarantie.
Reinigung und Pflege:
Der Prothesenschaft sollte mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. Dabei sind die Her-stellerangaben und diagnostizierte Allergien zu berücksichtigen.
Querverweise:
Produktgruppe 31 „Schuhe“ - Zehenersatz und Mittelfußersatz zur Volumenfüllung
Änderungsdatum: 26.03.2019
Indikation
Bei der Indikationsstellung zur Versorgung sollten alle relevanten Informationen herangezogen werden.
Unter Gesamtbetrachtung
- der funktionellen/strukturellen Schädigungen,
- der Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen),
- der noch verbliebenen Aktivitäten und
- einer störungsbildabhängigen Diagnostik
sind
1) das Ziel der Prothesenversorgung,
2) der Bedarf,
3) die Fähigkeit zur Nutzung und
4) die Prognose
auf der Grundlage realistischer, für die oder den Versicherten alltagsrelevanter Anforderungen zu ermitteln („Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“/„International Classification of Functioning, Disability and Health“ - ICF).
Dabei sind insbesondere die Mobilität, die Kontextfaktoren und z. B. der Pflegegrad zu berücksichtigen. Bei der Entscheidung über die im Einzelfall erforderliche und angemessene Prothesenversorgung ist somit zu prüfen, welche konkrete Versorgung für die individuellen Verhältnisse der Versicherten oder des Versicherten geeignet und zweckmäßig ist.
Änderungsdatum: 26.03.2019