Info zur Produktgruppe
Definition
Orthesen sind funktionssichernde, körperumschließende oder körperanliegende Hilfsmittel, die von ihrer physikalischen/mechanischen Wirkung her konstruktiv
- stabilisieren,
- immobilisieren,
- mobilisieren,
- entlasten,
- korrigieren,
- retenieren,
- fixieren,
- redressieren (quengelnd, wachstumslenkend, fehlstellungsumlenkend),
- ausgefallene Körperfunktionen ersetzen.
Es können auch mehrere Eigenschaften kombiniert auftreten, insbesondere dann, wenn therapeutische und behinderungsausgleichende Maßnahmen gleichzeitig erforderlich sind.
Orthesen sind von der Fertigung her in unterschiedliche Arten zu unterteilen:
- Konfektionierte, industriell vorgefertigte Produkte: Konfektionierte, industriell vorgefertigte Produkte werden von Seiten des Herstellers soweit hergestellt und an den Leistungserbringer ausgeliefert, dass abhängig von dem jeweiligen industriellen Fertigungsgrad des Produktes ggf. Anpassungsarbeiten in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanleitung durch den Leistungserbringer notwendig sind. Eine Anprobe und Funktionskontrolle ist immer erforderlich.
Als Hilfsmittel genutzte motorbetriebene Gehapparate/Exoskelette dienen dem Behinderungsausgleich. Nach einer Einweisungs- und Trainingsphase muss die Versicherte oder der Versicherte in der Lage sein, alltägliche Bewegungen wie selbstständiges Aufstehen aus dem Sitzen, selbstständiges Hinsetzen, selbstständiges Stehen, selbstständiges Gehen und selbstständiges Überwinden von Stufen und ggf. von Treppen ausführen zu können. Je nach Schädigungsbild kann es erforderlich sein, dass Betroffene beim An- oder Ablegen oder der Nutzung des Systems Hilfestellung benötigen. Die Versorgung der Versicherten setzt eine vorherige Erprobung voraus.
- Baukastensystem:
Baukastensysteme bestehen aus mehreren Modulen, die variabel untereinander oder miteinander verbunden werden können. Eine Anprobe und Anpassung der vorgefertigten Teile
sowie die Fertigstellung des Produktes sind immer notwendig.
Sollten die individuellen anatomischen Gegebenheiten und/oder funktionellen Erfordernisse der Versicherten oder des Versicherten eine Versorgung mit Fertigartikeln/Baukastensystemen nicht zulassen, so ist ein individuell hergestelltes Produkt erforderlich.
- Individuell hergestellte Produkte:
Individuell hergestellte Produkte werden vom Leistungserbringer mit entsprechendem Berufsbild individuell nach den Maßen der Versicherten oder des Versicherten hergestellt und als Sonderanfertigung gekennzeichnet. Eine Verwendung von zum Teil auch vorgefertigten Passteilen ist möglich.
Alle Orthesen in Maßanfertigung werden grundsätzlich nach individuellem, dreidimensionalem Formabdruck oder auf Basis anderer vergleichbarer dreidimensionaler Messsysteme gefertigt.
- Materialien und Bestandteile:
Orthesen bestehen aus körperteilumschließenden Schäften im Sinne von Orthesenhülsen, die geschlossen oder gefenstert als Rahmenschäfte gearbeitet sein können. Diese Schäfte umschließen beispielsweise den Ober- und Unterschenkel. Sie haben vorn oder hinten Öffnungsmöglichkeiten. Die Schaftsysteme werden mittels Verschlüssen (z. B. Klettverschlüssen) am Körper fixiert. Die richtige Wirkung einer Orthese ist nur durch eine korrekte Fixierung zu erzielen.
Die Schaftsysteme gelenkübergreifender Orthesen werden entsprechend den funktionellen Anforderungen durch uni- oder bilateraler Schienensysteme miteinander verbunden. Erst durch die Schienensysteme ergibt sich die konkrete Funktion der Orthese, sofern sie gelenkübergreifend wirkt. Für Rumpforthesen, die auch Bewegungen einschränken, beeinflussen oder verhindern, sind keine Schienensysteme mit Gelenken erforderlich.
Die in der Produktgruppe aufgeführten gelenkübergreifenden Orthesen werden i. d. R. mit entsprechenden Schienensystemen der Produktuntergruppen 23.99.01. bis 23.99.47. ergänzt. Je nach Funktion und Indikation sind Zusätze der Produktuntergruppe 23.99.99. Abrechnungspositionen erforderlich und ebenfalls der Orthese zuzuordnen.
Als Schaftmaterialien werden bei individueller Maßanfertigung i. d. R. Leder, Faser-verbundwerkstoffe (FVW) oder thermoplastisch verformbare Kunststoffe eingesetzt. Diese Materialien müssen, je nach Verarbeitungsweise, zusätzlich mit Verstärkungsbändern aus Metall/Aluminium oder Kunststoffen verstärkt werden.
Den Schaftmaterialien können grundsätzlich folgende Eigenschaften zugeordnet werden:
Leder: teilflexibel, atmungsaktiv, wärmeregulierend
Faserverbundwerkstoffe (inklusive Prepeg): formstabil, leicht, dünnwandig, feuchtigkeitsresistent, z. B. für Versicherte, die eine besonders starre und damit stark stabilisierende Schaftvariante benötigen und bei denen eine akute Beinveränderung nicht mehr zu erwarten ist oder die elastisch federnde Elemente an der Orthese benötigen.
Thermoplastisch verformbare Kunststoffe: formstabil, jederzeit nachpassbar, feuchtigkeitsresistent, z. B. für Versicherte, bei denen häufiger Korrekturen am Schaftsystem erforderlich sind
Metall in Form von Schienen und Schellen: formstabil als Schienen-Schellen-Orthese ohne Schaftsysteme gearbeitet, z. B. für Versicherte, die keine Entlastung, sondern nur eine Führung durch die Orthese benötigen.
- Gelenk- und Schienensysteme:
Orthesengelenk- und Schienensysteme können folgende Merkmale aufweisen:
1. beweglich: frei bewegliches Gelenk ggf. mit Extensions- und Flexionsanschlag zur Gelenkführung
2. sperrbar: frei bewegliches Gelenk, jedoch mit manuell oder elektromechanisch betriebener Gelenksperre, die das Gelenk während der Belastungsphase sperrt und bei Bedarf, z. B. zum Hinsetzen, gelöst werden kann und somit die Gelenkfunktion freigibt zur Stabilisierung und Stützung
3. einstellbar: Das Gelenk kann zur gezielten Bewegungsbegrenzung eingestellt werden. Je nach Therapieverlauf kann die Gelenkbeweglichkeit von ganz gesperrt bis ganz frei eingestellt werden. Dies geschieht in mehreren Schritten zur Erweiterung des Bewegungsumfangs.
3a. einstellbar, motorbetrieben: Die verwendeten Gelenke werden mittels Elektromotor betrieben und sind computergesteuert geregelt. Sie geben situationsbedingt die Gelenke frei und bewegen sie aktiv in einem definierbaren Umfang oder sperren sie entsprechend, z. B. in der Standphase. Dadurch wird eine Gehfunktion ermöglicht.
4. dynamisch wirkend: freibewegliches Gelenk, bei dem eine einstellbare Kraft die Bewegung in eine bestimmte Richtung oder ein Segment permanent in eine bestimmte Richtung drückt zur Erweiterung des Bewegungsumfangs und auch zur Verbesserung der Muskelfunktion im Rahmen von Maßnahmen der physikalischen Therapie, überwiegend bei Kindern
5. redressierend wirkend: bei bewegungseingeschränkten Gelenken zur Beeinflussung der Gelenkfehlstellung durch Schrauben oder Rasten zur Quengelung (Redression) eines Gelenks im Rahmen von Maßnahmen der physikalischen Therapie
6. starr: starres Gelenk bei Versteifung oder andauernder Fehlbelastung des oberen Sprunggelenks (OSG)
LEISTUNGSRECHTLICHE HINWEISE
Gemäß § 34 Abs. 4 SGB V sind einige Orthesen durch Rechtsverordnung von der Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Unter anderem sind dies:
Druckschutzpolster und Zehen- und Ballenpolster, Zehenspreizer, Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten; auch wenn diese Produkte gelegentlich als Orthesen bezeichnet werden.
Der Einsatz von Orthesen ausschließlich aus prophylaktischen Gründen, beispielsweise zum Schutz vor Verletzungen bei sportlicher oder beruflicher Betätigung, fällt in die Eigenverantwortung der Versicherten; eine Kostenübernahme zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich.
Gelenkübergreifende und fixierende Produkte, wie z. Fixakteur externe, werden nicht den Orthesen zugeordnet. Diese Produkte werden mit dem Knochen verbunden und verbleiben für eine definierte Zeit zur Sicherung einer Behandlung untrennbar am Körper. Dabei ragen die im Knochen fixierten Elemente aus der Haut heraus. An ihnen werden dann die stabilisierenden und überbrückenden Elemente befestigt. Diese oder ähnliche Produkte werden im Rahmen von Krankenhausentgelten oder vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ärzten, Krankenhäusern und den Krankenkassen vergütet.
Querverweise:
Siehe Produktgruppe 05 „Bandagen“, Produktgruppe 20 „Lagerungshilfen“ und Produktgruppe 31 „Schuhe“
Änderungsdatum: 14.04.2021
Indikation
Siehe Produktarten der Produktgruppe 23 „Orthesen/Schienen“
Erläuterung verwendeter Fachtermini:
TO: toe orthosis (Zehen-Orthese)
FO: foot orthosis (Fuß-Orthese)
AFO: ankle-foot orthosis (Sprunggelenk-Fuß-Orthese)
KO: knee orthosis (Knie-Orthese)
KAFO: knee-ankle-foot orthosis (Knie-Knöchel-Fuß-Orthese)
HO: hip orthosis (Hüft-Orthese)
HKO: hip-knee orthosis (Hüft-Knie-Orthese)
HKAO: hip-knee-ankle orthosis (Hüft-Knie-Knöchel-Orthese)
HKAFO: hip-knee-ankle-foot orthosis (Hüft-Knie-Knöchel-Fuß-Orthese)
FO: finger-orthosis (Finger-Orthese)
TO: thumb orthesis (Daumen-Orthese)
HO: hand orthosis (Hand-Orthese)
WHO: wrist-hand orthosis (Handgelenk-Hand-Orthese)
EO: elbow orthosis (Ellenbogen-Orthese)
EWHO: elbow-wrist-hand orthosis (Ellenbogen-Handgelenk-Hand-Orthese)
SO: shoulder orthosis (Schulterorthese)
SEO: shoulder-elbow-orthosis (Schulter-Ellenbogen-Orthese)
SEWO: shoulder-elbow-wrist orthosis (Schulter-Ellenbogen-Handgelenk-Orthese)
SEWHO: shoulder-elbow-wrist-hand orthosis (Schulter-Ellenbogen-Handgelenk-Hand-Orthese)
CO: cervical orthosis (Cervical-Orthese)
CTO: cervico-thoracic orthosis (Cervical-Thorax-Orthese)
CTLS: cervico-thoraco-lumbo-sacral orthosis (Cervical-Thorax-Lumbal-Sacral-Orthese)
TO: thoracic-orthosis (Thorax-Orthese)
TLSO: thoraco-lumbo-sacral orthosis (Thorax-Lumbal-Sacral-Orthese)
LSO: lumbal-sacral-Orthese (Lumbal-Sacral-Orthese)
SO: sacro-iliac orthosis (Ileo-Sacral-Orthese)
Entlastung:
Reduktion der mechanischen Belastung von Gelenken oder Körperabschnitten bzw. totale (ggf. teilweise) Entlastung des traumatisierten Körperabschnittes durch Vermeidung von Druck bzw. durch Druckreduktion mittels Druck(um)verteilung
Fixation:
Verhinderung von Bewegung, Feststellung, Ruhigstellung, Immobilisation
Führung:
Begleitung der Gelenkbewegung mit Schutz vor unphysiologischen Bewegungsumfängen
Funktionssicherung:
Oberbegriff für alle therapeutischen Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktion von Gelenken und/oder Körperabschnitten dienen
Funktionsunterstützung:
Ist als Teilbereich der Funktionssicherung eine therapeutische Maßnahme, die die Funktion von erkrankten Gelenken und/oder Körperabschnitten unterstützt
Immobilisation:
Ruhigstellen von Gliedern oder Gelenken
Korrektur:
Zurückführen aus einer Fehlstellung
Mobilisation:
Kontrollierte Rückführung von verletzten, erkrankten bzw. unbeweglichen Gelenken in den physiologischen Bewegungsumfang
Retention:
Halten in korrigierter Stellung
Redression:
Konservative Therapie bei Deformitäten im Sinne von Quengeln, wachstumslenkend, fehlstellungsumlenkend durch manuelle bzw. apparative Korrektur
Stabilisation:
Maßnahme, um eine instabile Situation in eine stabile Situation zu überführen
Änderungsdatum: 14.04.2021