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Info zur Produktgruppe

Definition

Lagerungshilfen werden in der Regel als konfektionierte Hilfsmittel in unterschiedlichen Größen, Formen und individuellen Anpassungsmöglichkeiten hergestellt.

Lagerungshilfen sind Produkte, mit deren Hilfe Körperabschnitte (Kopf, Rumpf, Extremitäten) in therapeutisch sinnvolle Stellungen gebracht und dort gehalten werden, um Schmerzen zu lindern, Gelenkschäden, Kontrakturen sowie Spasmen zu verhindern und/oder zu behandeln.

Ferner dienen sie der vorrübergehenden Druckentlastung einzelner Körperabschnitte, z. B. in der postoperativen Phase.

Die meisten Lagerungshilfen kommen überwiegend nur für die Kurzzeitbehandlung in Betracht. Hierfür werden Lagerungshilfen, Lagerungskeile und Sitzringe eingesetzt.

Beim Einsatz von funktionellen Lagerungssystemen für Kinder ist eine längerfristige Versorgung notwendig.

Wenn im Einzelfall eine Versorgung mit konfektionierten Lagerungshilfen nicht möglich ist, können solche Hilfsmittel auch in Sonderanfertigung nach Formabdruck für die verschiedenen Körperbereiche/-teile individuell hergestellt und angepasst werden. Dies können z. B. Lagerungsschalen für einzelne oder mehrere Extremitäten, Rumpf- oder Ganzkörperschalen sein.

Lagerungshilfen in Sonderanfertigungen nach Formabdruck bedürfen einer gesonderten ärztlichen Begründung.

In der Produktgruppe werden unterschieden

--Lagerungshilfen für die Lagerung einzelner Körperabschnitte sind:
- Beinlagerungshilfen
- Armlagerungsplatten

--Lagerungshilfen, die am ganzen Körper Anwendung finden
- Lagerungskeile aus Schaumstoff zur stabilisierenden Lagerung im Bett

--Lagerungshilfen, die der Therapie spezieller Krankheitsbilder dienen
- Funktionelle Lagerungssysteme für Kinder

--- Lagerungsliegen bei Mukoviszidose
Lagerungshilfen zur Unterstützung bei der Durchführung von Übungsbehandlungen an behinderten Kindern
Therapiehilfen

--Lagerungshilfen für die vorübergehende Entlastung des Sakralbereiches, z.B. nach Operationen
- Sitzringe

Leistungsrechtliche Hinweise

Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Dieses sind Produkte, die bezogen auf ihre Primärfunktion nicht für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt wurden und die nicht ausschließlich oder ganz überwiegend von diesen genutzt werden.

Daher sind speziell geformte Lagerungskissen, Würfel, Quader und Rollen bzw. Halbrollen (z. B. Venenkissen, Nackenkissen und -rollen, Nackenheizkissen, sogenannte Entspannungskissen, Kopfkissen mit luftbefüllbaren Kammern, Schwangerschaftskissen und auch Sitz- bzw. Liegesäcke) unabhängig davon, ob sie mit weichpolsternden Materialien gefüllt, aus festem Schaumstoff oder luftbefüllbar sind, als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen. Diese Gebrauchsgegenstände begründen in keinem Falle eine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Querverweise:
Lagerungsschienen bzw. Lagerungsschalen mit korrigierender Wirkung:
siehe Produktgruppe 23 "Orthesen/Schienen", 19 "Krankenpflegeartikel", 26 "Sitzhilfen"


Änderungsdatum: 06.06.2023

Indikation

Siehe Produktarten


Änderungsdatum: 06.06.2023

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