Info zur Produktgruppe
Definition
Adaptionshilfen dienen dem Behinderungsausgleich, wenn infolge von Krankheit oder Behinderung Geräte und Gegenstände des täglichen Lebens sowie Kompressionsstrümpfe bzw. –strumpfhosen nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können. Mithilfe der Adaptionshilfen können Geräte und Gegenstände, die unabdingbar mit der täglichen Lebensführung und Alltagsbewältigung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse verbunden sind, wieder verwendet werden.
Adaptionshilfen sind:
- Armunterstützungssysteme
Armunterstützungssysteme sind mechanisch und/oder elektrisch steuerbare Hilfsmittel, die Armbewegungen der Versicherten oder des Versicherten mit begrenzter Muskelkraft und Kondition unterstützen.
- Anziehhilfen
Anziehhilfen sollen z. B. bei Bewegungseinschränkungen das selbstständige An- und Ausziehen ermöglichen. Hierzu zählen Anziehhilfen für Kleidungstücke, Knöpfhilfen sowie Strumpf- bzw. Strumpfhosenanziehhilfen.
Spezielle An- und Ausziehhilfen für Kompressionsstrümpfe bzw. –strumpfhosen sollen den Versicherten das selbständige Anlegen der Kompressionsstrümpfe bzw. –strumpfhosen ermöglichen.
- Ess- und Trinkhilfen
Zu den Ess- und Trinkhilfen gehören Besteckhalter, Griffverdickungen/-verlängerungen für Essbesteck sowie Halterungen bzw. Handspangen für Trinkgefäße/-becher, Tellerranderhöhungen, Saug- und Trinkhilfen sowie Essapparate in verschiedenen Versionen für unterschiedliche Indikationen und Einsatzbereiche.
- Rutschfeste Unterlagen
Rutschfeste Unterlagen aus Kunststoff verhindern das Wegrutschen von Gegenständen und ermöglichen so das Greifen dieser Gegenstände.
- Greifhilfen
Greifhilfen, wie z. B. Universalgriffe, Greifzangen und Türgriffverlängerungen, ermöglichen die Nutzung, das Erreichen und das Heranholen von Gegenständen.
Mit sogenannten pneumatischen Greifhilfen können bestimmte Greifaktivitäten durchgeführt werden.
- Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte der Körperhygiene
Halter, Halterungen und Greifhilfen, wie Fönhalterungen, Zahnbürstenhalter, Toilettenpapiergreifhilfen oder Rasierapparathalterungen, kommen vorwiegend als Hilfsmittel zur Körperhygiene in Betracht.
- Schreibhilfen
Schreibhilfen kompensieren eingeschränkte oder fehlende Körperfunktionen der Hand oder der Finger beim Schreiben. Diese Hilfsmittel, wie Schreibgriffe, Schreibverdickungen, Schreibhilfen zur Führung eines Schreibgerätes, Kopfschreibhilfen, Blas-Saug-Mundstäbe oder Führungsschablonen für Tastaturen, ermöglichen das selbstständige Schreiben.
- Lesehilfen
Lesehilfen als Mundstab, manuelle Umblättergeräte (Blattwender), elektrische Umblättergeräte und Leseständer unterstützen bei fehlender oder eingeschränkter Funktion der Hände oder Finger das Lesen durch Umblättern von Seiten ohne fremde Hilfe.
- Behindertengerechte Bedienelemente für elektrische Geräte
Behindertengerechte Bedienelemente, die über Druck, Zug, Berührung, bestimmte Bewegungen, Licht, Geräusche oder über die Sprache funktionieren, lösen den für elektrische Geräte vorgesehene Funktionszweck aus. Sie reichen, abhängig von Art und Umfang der Behinderung, von in Bauformen und Bedienung angepassten einfachen elektromechanischen Tasten bis zu komplexen Sensoren mit elektronischer Auswertung. Behindertengerechte Bedienelemente sind z. B. Einzeltasten, Tastengruppen, Blas-Saug-Ansteuerungen und Sensoren zur Auslösung von gewünschten Funktionen/Signalübertragungen.
Mithilfe dieser Adaptionshilfen kann das Maß der Fremdhilfe reduziert und der Versicherten oder dem Versicherten ein Verbleiben in der Wohnung ermöglicht werden. Anwendung und Funktion der Produkte zur Ansteuerung elektrischer Geräte sind bei Auslieferung immer im System, also immer mit den Zielgeräten (z. B. Kaffeemaschine) zu überprüfen. Zur Absicherung eindeutiger Signale an das zu steuernde Gerät können über das Zubehör oder über Funktionen im angesteuerten Gerät unbeabsichtigte Schaltvorgänge ausgefiltert werden.
- Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte
Umfeldkontrollgeräte ermöglichen die Steuerung von Funktionen verschiedenster Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens.
Die Erreichung des gesicherten Umgangs mit behindertengerechten Bedienelementen und Umfeldkontrollgeräten, jeweils bezogen auf das Gesamtsystem (Bedienelement/Umfeldkontrollgerät, Zusatzfunktionen, angesteuertes Gerät), sollte nach Ablauf einer Erprobungszeit unter Alltagsbedingungen überprüft werden.
1.2 ALLGEMEINE HINWEISE
Die Notwendigkeit zur Versorgung mit bestimmten Adaptionshilfen ist stets anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls zu bewerten. Es ist eine Gesamtbetrachtung der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen) und der noch verbliebenen Aktivitäten vorzunehmen, um den Bedarf, die Fähigkeit zur Nutzung, die Prognose und das Ziel der Versorgung mit Adaptionshilfen auf der Grundlage realistischer, alltagsrelevanter Anforderungen zu ermitteln. Dabei sind die individuellen Kontextfaktoren der Versicherten oder des Versicherten zu berücksichtigen.
Die Versicherte oder der Versicherte muss in der Lage sein, z. B. Umfeldkontrollgeräte/behindertengerechte Bedienelemente entsprechend dem vorgesehenen Zweck zu bedienen. Die Erzeugung beabsichtigter, eindeutiger Schaltvorgänge erfordert im individuell zu beurteilenden Einzelfall für alle behindertengerechten Bedienelemente und Umfeldkontrollgeräte sowie das Zubehör mindestens die Abklärung nachfolgender Sachverhalte:
- Welche Geräte im Haushalt sollen angesteuert werden?
- Welche Körperteile sind für die Ansteuerung von Geräten durch Bedienelemente/Umfeldkontrollgeräte geeignet und mit welchem Körperteil (z. B. Arm, Bein, Finger) wird die Ansteuerung ausgelöst?
- Welche Kräfte sind für die Auslösung erforderlich? Verfügt die Versicherte oder der Versicherte darüber?
- Welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine sichere Bedienung zu gewährleisten?
- Wie kann das behindertengerechte Bedienelement/das Umfeldkontrollgerät fachgerecht positioniert werden, um für die Versicherte oder den Versicherten erreichbar und anwendbar zu sein (z.B. keine Sichtbehinderung, keine Behinderung anderer Aktivitäten)?
Wenn keine Möglichkeit zur sicheren Bedienung behindertengerechter Bedienelemente insbesondere von Einzeltasten/Tastengruppe gegeben ist und die Versicherte oder der Versicherte nicht versorgt werden kann, kann eine Versorgung mit einer individuell angefertigten Tastengruppe möglich werden. Individuelle Versorgungen bedürfen der ausführlichen ärztlichen Begründung.
Eine Mehrfachausstattung, z. B. mit typengleichen Bedienelementen, ist im Einzelfall möglich.
Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, auch wenn sie behindertengerecht gestaltet sind. Hierzu zählen die Mittel, die allgemein Verwendung finden und üblicherweise von einer großen Zahl von Personen benutzt werden bzw. in einem Haushalt vorhanden sind. Dies sind z. B. Hilfen zur Nahrungsaufnahme bzw. -zubereitung wie Nagelbretter, Elektromesser, elektrische Dosenöffner etc., aber z. B. auch Handys und Apps, die das Nutzen von Funktionen zur Umfeldkontrolle und Bedienung von Haushaltsgegenständen und baulichem Wohnungszubehör ermöglichen.
Die Entwicklung in den Bereichen Smarthome und Ambient Assisted Living (AAL) führt zu einem immer größeren Angebot an Produkten, Dienstleistungen und Systemen standardisierter, weitgehend geprüfter und gesicherter Komponenten, die Funktionen der Umfeldkontrolle enthalten. So gibt es Systeme, die die Haussteuerung übernehmen, Einkaufslisten führen oder Termine überwachen. Älteren Versicherten und Versicherten mit Behinderung wird so ermöglicht, so lange es geht, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen.
Sollten bauliche Veränderungen im Zusammenhang mit Umfeldkontrollgeräten notwendig werden, fallen diese nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesen Fällen kann eine Leistungspflicht anderer Sozialleistungsträger, z. B. im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen, gegeben sein.
Sogenannte Schlüpfhilfen für Kompressionsstrümpfe bzw.-strumpfhosen, die z. B. aus einem seidigen Gewebe gefertigt sind, sind keine Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gehören obligatorisch zur verwendungsfertigen Abgabe eines Kompressionsstrumpfes. Diese Produkte erlangen auch dann keine Hilfsmitteleigenschaft, wenn sie aufwendiger, z. B. mit verlängertem Material, oder mit weiteren Zusatzprodukten ausgestattet sind.
Querverweise:
- Spezial-Tastaturen als Bedienelemente zur Kommunikation: siehe Produktgruppe 16 "Kommunikationshilfen"
- Prismenbrillen: siehe Produktgruppe 25 "Sehhilfen"
- Hausnotruf: Siehe Produktgruppe 52 „Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität“
Änderungsdatum:
07.07.2023
Indikation
Indikation
- Siehe Produktarten
Änderungsdatum: 07.07.2023