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Info zur Produktart

Beschreibung

Pneumatische Greifhilfen bestehen aus einem Kompressor für den Luftdruck, einem Druckluftspeicher mit einem Steuerungsgerät als Einheit, dem Bedienteil und dem Greifer.

Der pneumatisch betriebene Greifer wird an der Hand oder einem anderen Körperteil der Versicherten oder des Versicherten adaptiert. Das Öffnen und Schließen des Greifers und die Kraft des Greifers werden mithilfe einer Schaltung, die individuell anpassbar ist (Handschalter, Mundsteuerung, Sprachsteuerung), gesteuert.

Der Versicherten oder dem Versicherten wird mit der pneumatischen Greifhilfe das Benutzen verschiedener Alltagsutensilien wie Trinkgefäße, Besteck, Zahnbürsten, Haarbürsten ohne Fremdhilfe möglich.

Es können unterschiedliche Greifmodule für die verschiedenen Greiftätigkeiten angebracht werden.

Diese sehr aufwendigen Systeme werden meistens an einem Rollstuhl angebracht. Die Fähigkeit der kontrollierten Armbewegung muss vorhanden sein.

Voraussetzung für die Durchführung der Versorgung sind Funktionseinschränkungen, die sich nicht im Rahmen der Grundbedürfnisse durch andere Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich kompensieren lassen. Es ist zu prüfen, ob sich damit eine erhöhte Selbstständigkeit der Versicherten oder des Versicherten und somit Entlastung von Pflegepersonen/Angehörigen erreichen lässt. Vor Bereitstellung ist eine mehrtägige Erprobungsphase erforderlich, in der geprüft wird, ob die Versicherte oder der Versicherte in der Lage ist, das Produkt zielführend einzusetzen. Es sollte in jeden Fall eine Einzelbegutachtung durch die Krankenkassen bzw. den MDK erfolgen, um die sachgerechte und notwendige Versorgung zu beurteilen und gewährleisten.

Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz vorgesehen.


Änderungsdatum: 13.11.2018


Änderungsdatum: 30.09.2022

Indikation

Beeinträchtigung des Handgebrauchs bei Schädigung der Hand- und Fingerfunktion (weitgehender Verlust oder Ausfall) aufgrund neurologischer oder muskulärer Erkrankungen (z. B. nach Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, bei Amyotropher Lateralsklerose, bei zervikalen Querschnittsyndromen, bei Muskeldystrophien),

- wenn noch kontrollierbare Armbewegungen möglich sind

und

- wenn andere Greifhilfen nicht genutzt werden können,
- Zum selbstständigen Greifen und Benutzen von Alltagsgegenständen wie Trinkgefäße, Besteck, Zahnbürsten, Haarbürsten


Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A


Änderungsdatum: 13.11.2018


Änderungsdatum: 30.09.2022

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