Info zur Produktgruppe

Definition

Krankenpflegeartikel dieser Produktgruppe sind behindertengerechte Betten, behindertengerechtes Zubehör, behindertengerechte Einlegerahmen, Steckbecken, Bettschutzeinlagen sowie Einmalhandschuhe.
Behindertengerechte Betten und Einlegerahmen dieser Produktgruppe verfügen über eine stufenlos motorische Höhenverstellbarkeit und stufenlos motorisch verstellbare Liegefläche, zum Teil mit erhöhter Tragfähigkeit, breiterer Liegefläche, Sitz- und Aufsteh- beziehungsweise Schwenkfunktion. Sofern behindertengerechte Betten und Einlegerahmen dieser Produktgruppe über eine Trendelenburglagerung verfügen, ist diese mit einer Sperrfunktion versehen. Die Trendelenburglagerung ist in der häuslichen Umgebung nicht zulässig.

Die Abgrenzung zwischen Betten für Erwachsene und Kinder erfolgt durch die Normen EN 50637 und EN 60601-2-52.
Es besteht die Möglichkeit der Ausstattung mit erforderlichem Zubehör (zum Beispiel Bettaufrichthilfen, Seitenpolstern, sonstigen Aufrichthilfen, Bettseitenteilen). Optional zu befestigendes Zubehör kann sowohl am Bett als auch am Einlegerahmen angebracht werden. In den Produktmerkmalen der Einzelproduktlistungen sind Hinweise zu beachten, ob das Zubehör integraler Bestandteil oder Teil des Lieferumfangs des behindertengerechten Bettes/Einlegerahmens ist oder optional zur Verfügung steht.
Behindertengerechte Betten und Einlegerahmen mit erhöhter Tragfähigkeit sind aufgrund ihrer Konstruktion hochbelastbar und gewährleisten daher eine höhere sichere Arbeitslast (SAL). Niedrigbetten ermöglichen ein tieferes Absenken der Liegeflächen als herkömmliche behindertengerechten Betten.
Die sichere Arbeitslast (SAL) ist die größte zulässige Last, die das Bett heben darf. Die Last ist die Summe aus Gewicht der Versicherten oder des Versicherten, Matratze, Bettwäsche, Zubehör wie Aufrichter, Wechseldrucksystem und so weiter. Sichere Arbeitslast ist ein feststehender Begriff. Ein Bett darf dauerhaft mit der sicheren Arbeitslast belastet und uneingeschränkt betrieben werden. Das maximal zulässige Patientengewicht ist abhängig vom gleichzeitig mit angebrachtem Gesamtgewicht des Zubehörs.
Behindertengerechte Betten und Einlegerahmen mit erhöhter Tragfähigkeit sind aufgrund ihrer Konstruktion hochbelastbar und gewährleisten daher eine höhere sichere Arbeitslast (SAL). Niedrigbetten ermöglichen ein tieferes Absenken der Liegeflächen als herkömmliche behindertengerechten Betten.
Bettverlängerungen sind im/am Bett montierbare Elemente, die es ermöglichen, die Versicherte oder den Versicherten auch dann fachgerecht zu lagern, wenn die Standardmaße des Bettes (patientenbedingt) angepasst werden müssen.
Bettaufrichter und sonstige Aufrichthilfen erleichtern der Versicherten oder dem Versicherten das Aufrichten im Bett und zusätzlich den Transfer, zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl und zurück.

Seitenpolster sind eine zusätzliche Abdeckung und Polsterung der Bettseitenteile und der Kopf- und/oder Fußteile eines Bettes.
Fixiersysteme ermöglichen ein Fixieren der Versicherten oder des Versicherten im Bett in verschiedenen Positionen und Graden der Bewegungseinschränkung.
Bettseitenteile sind am Bett montierbare seitliche Begrenzungen, die zum Beispiel bei Unruhezuständen der Versicherten oder des Versicherten angezeigt sein können und ein unbeabsichtigtes Herausfallen verhindern sollen.
Bettzelte für den temporären Gebrauch sollen ein unbeabsichtigtes Herausfallen verhindern.
Der Einsatz von Fixiersystemen, Bettseitenteilen und Bettzelten kann eine freiheitsentziehende Maßnahme beziehungsweise freiheitsberaubende Handlung darstellen. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere hinsichtlich richterlicher Anordnungen sind zu berücksichtigen.
Behindertengerechte Einlegerahmen ermöglichen eine behindertengerechte Umrüstung des vorhandenen Bettes der Versicherten oder des Versicherten. Sie erweitern das vorhandene Bett in ein behindertengerechtes Bett oder bieten Unterstützung beim Aufrichten des Oberkörpers. Dies ermöglicht zum Beispiel das Übersetzen vom Bett in den Rollstuhl oder unterstützt durch eine Sitz-/Schwenkfunktion, die ein Sitzen quer zur Längsachse des Bettes ermöglicht, unter anderem ein leichteres Verlassen des Bettes.
Steckbecken ermöglichen der Versicherten oder dem Versicherten unter Mithilfe von Betreuungspersonen die Darm- und/oder Blasenentleerung im Bett.
Saugende Bettschutzeinlagen werden als Einmalprodukte und als wiederverwendbare Artikel angeboten. Sie nehmen geringe Mengen von Körperausscheidungen und Wundsekreten auf.
Einmalhandschuhe ermöglichen Versicherten Maßnahmen der Krankenpflege gefahrlos an sich selbst vorzunehmen.
Leistungsrechtliche Hinweise
Behindertengerechte Betten
Die Versorgung mit einem behindertengerechten Bett kommt dann in Betracht, wenn das handelsübliche, im Haushalt gebräuchliche Bett von der Versicherten oder von dem Versicherten nicht genutzt werden kann (zum Beispiel aufgrund einer Höhendifferenz zum Rollstuhl) und die Nutzung des vorhandenen Bettes auch durch die Ausstattung mit behindertengerechtem Zubehör der Produktgruppe oder einem behindertengerechten Einlegerahmen der Produktgruppe nicht ermöglicht werden kann.

Die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst auch die Matratze für ein behindertengerechtes Bett, unter Beachtung der Herstellervorgaben, sofern die vorhandene Matratze nicht genutzt werden kann.
Behindertengerechte Einlegerahmen
Handelsübliche Einlegerahmen, insbesondere ohne Höhenverstellung und ohne elektrische Verstellmöglichkeiten, sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dient eine Rückenstütze lediglich zur Unterstützung des Rumpfes und Kopfes in Sitzlage oder halbliegender Lage (zum Beispiel zum Lesen) ist eine Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gegeben. Diese Produkte sind den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zuzuordnen.
Saugende Bettschutzeinlagen
Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für saugende Bettschutzeinlagen besteht dann, wenn sie im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit erforderlich sind. Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung scheidet dann aus, wenn sie nur der Erleichterung der Pflege dienen.
Einmalhandschuhe
Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für Einmalhandschuhe (steril/unsteril) ist nur gegeben bei:
- Versicherten, die der regelmäßigen (Selbst-) Katheterisierung bedürfen (sterile Einmalhandschuhe)
- Versicherten, bei denen eine endotracheale Absaugung mit sterilen Absaugkathetern durchgeführt werden muss (sterile Einmalhandschuhe)
- Querschnittsgelähmten mit Darmlähmung zur Darmentleerung (unsterile Einmalhandschuhe)


Änderungsdatum: 03.12.2024

Indikation

Es wird auf die in den Produktarten aufgeführten Indikationen sowie Ausführungen zu den Einzelprodukten in den Produktmerkmalen verwiesen.


Querverweise:
Produktgruppe 11 „Hilfsmittel gegen Dekubitus“
Produktgruppe 50 "Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege"
Produktgruppe: 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden


Änderungsdatum: 03.12.2024

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