Info zur Produktart
Beschreibung
Motorische restkraftunterstützende Greifreifenantriebe ermöglichen Versicherten, die aufgrund eines eingeschränkten Greifvermögens sowie einer reduzierten (nicht ausreichenden) Arm-/Oberkörperkraft einen Greifreifenrollstuhl nicht oder nicht ausreichend selbstständig bedienen können, die Fortbewegung mit einem manuellen Rollstuhl. Bei motorischen restkraftunterstützenden Greifreifenantrieben wird der am Greifreifen eingebrachte Bewegungsimpuls elektronisch ausgewertet und durch einen in der Radnabe integrierten Motor verstärkt. Bei diesen Antrieben ist es durch Auswahl verschiedener Unterstützungsstufen möglich, den Antrieb auf das individuell vorhandene Kraftvermögen anzupassen. Die Unterstützung ist sowohl während des Antreibens als auch während des Abbremsens des Rollstuhles wirksam. Bleiben die Impulse am Greifreifen aus, so wird die Antriebsunterstützung unterbrochen.
Änderungsdatum: 19.02.2024
Indikation
Erhebliche oder wesentliche Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Bei erheblicher oder wesentlicher Beeinträchtigung der Kraft und Beweglichkeit der Arme, bei erhaltener Greiffunktion der Hände
- Wenn Greifreifenrollstühle mit mechanischem restkraftunterstützenden Greifreifenantrieb aufgrund geschädigter Muskelkraft nur unzureichend genutzt werden können
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich
Vor der Versorgung ist zu prüfen, welche Art des elektrischen Antriebes von Rollstühlen beziehungsweise ob ein Elektrorollstuhl die adäquate Versorgung bezogen auf die täglichen Aktivitäten und im Hinblick auf die Prognose der Erkrankung darstellt.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum: 19.02.2024