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Info zur Produktart

Beschreibung

Rollstuhl-Schubgeräte sind Zusatzaggregate, die abnehmbar am Rollstuhl befestigt werden. Über eigene Antriebsräder treiben sie handbetriebene Rollstühle an.

Rollstuhl-Schubgeräte zur Fremdnutzung werden durch die Begleitperson gelenkt. Die Steuerung der Geschwindigkeit und der Fahrtrichtung erfolgt in der Regel über eine an den Schiebegriffen angebrachte Bedieneinheit.

Rollstuhl-Schubgeräte ermöglichen es der Versicherten oder dem Versicherten oder dessen Begleitperson, handbetriebene Rollstühle mit einem elektrischen Antrieb auszustatten, ohne nennenswerte Änderungen am Rollstuhl vornehmen zu müssen. Die Vorteile des handbetriebenen Rollstuhles bleiben dabei erhalten.

Eine wetterfeste und diebstahlsichere Abstellmöglichkeit muss vorhanden sein.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.


Änderungsdatum: 19.02.2024

Indikation

Erhebliche oder wesentliche Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)

- Wenn ein handbetriebener Rollstuhl zur innerhäuslichen Versorgung ausreicht

- Bei Beeinträchtigungen bei der Steuerung eines elektrischen Antriebs

- Zur Sicherung der Mobilität im Außenbereich (Erreichen des Nahbereichs und Erledigung von Alltagsgeschäften) durch die Versicherte / den Versicherten oder eine Hilfs-/Pflegeperson, die nicht über genügend Eigenkräfte verfügen

Die Versicherte / der Versicherte, die Hilfs-/Pflegeperson, die das Rollstuhl-Schubgerät bedienen, müssen in die sachgerechte Bedienung des Antriebes (auch An- und Abkopplung) eingewiesen sein und in der Lage sein, das Gerät ordnungsgemäß zu bedienen.

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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A


Änderungsdatum: 19.02.2024

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