Info zur Produktart
Beschreibung
Adaptivstarrrahmenrollstühle haben einen starren, nicht faltbaren Rahmen mit einer häufig abklappbaren Rückenlehne. Die Erforderlichkeit eines Klappmechanismus wird von der Rückenhöhe bestimmt. Aufgrund des starren Rahmens sind diese Rollstühle verwindungssteifer gegenüber Adaptivfaltrollstühlen. Sie sind in der Regel mit einem durchgehenden Fußbrett/-bügel ausgestattet, welches als tragendes Bauteil in den Rahmen integriert ist.
Adaptivstarrrahmenrollstühle werden häufig ganz oder teilweise aus Werkstoffen wie z.B. Aluminium, Titan oder Kohlefaserverbundwerkstoffen gefertigt, um ein geringes Eigengewicht zu erzielen.
Adaptivstarrrahmenrollstühle zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Hierfür stehen enggestufte Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) zur Verfügung. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Einklemmen beim Durchfahren von Engstellen.
Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Schwenkrollen und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf die entsprechenden Bedarfe abgestimmt werden können und durch ihre Kombinationsvielfalt eine hohe Anpassung des Rollstuhles ermöglichen.
Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivstarrrahmenrollstuhles ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechenden Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Änderungsdatum: 13.11.2018
Änderungsdatum: 30.09.2022
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Bei erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich
Die Versorgung mit einem Starrahmenrollstuhl ist bei hoher Aktivität mit schnellen Richtungswechseln und selbstständiger Überwindung von Hindernissen erforderlich.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum: 13.11.2018
Änderungsdatum: 30.09.2022