Info zur Produktart
Beschreibung
Adaptivfaltrollstühle für Kinder und Jugendliche verfügen über einen faltbaren Rahmen und sind in der Regel über eine Kreuzstrebe in der Längsachse faltbar.
Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse und auch an das Wachstum der Kinder und Jugendlichen angepasst werden können. Die Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) werden in engen Stufen angeboten, wodurch die Modelle genau an die Größe des Kindes oder des Jugendlichen anpassbar sind. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Einklemmen.
Adaptivfaltrollstühle für Kinder und Jugendliche werden häufig ganz oder teilweise aus Werkstoffen wie z. B. Titan oder Kohlefaserverbundwerkstoffen gefertigt, um ein geringes Eigengewicht zu erzielen.
Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten, die den Herstellerlisten zu entnehmen sind, ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Schwenkrollen und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf entsprechende Bedarfe abgestellt sind und durch ihre Kombinationsvielfalt eine ideale Anpassung ermöglichen.
Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivfaltrollstuhles für Kinder und Jugendliche ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechenden Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Änderungsdatum: 13.11.2018
Änderungsdatum: 30.09.2022
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
- Ausreichend erhaltene Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Integration in eine Gruppe gleichaltriger Kinder und Jugendlicher)
Die Versorgung mit einem Adaptivfaltrollstuhl ist erforderlich, wenn die Anpass- und Verstellmöglichkeiten von Standardgreifreifenrollstühlen oder Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen nicht ausreichen.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum: 13.11.2018
Änderungsdatum: 30.09.2022