Info zur Produktart
Beschreibung
Rollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkte Ausführung, bestehen aus einem Rohrrahmen mit durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbarer Sitzfläche und winkelverstellbarer Rückenlehne, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen sowie abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen, die hochgestellt werden können, und einer gepolsterten Sitzeinheit. Sie sind mit Greifreifen an den großen Rädern ausgestattet.
Greifreifenrollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 125 kg bis 160 kg auf.
Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell- und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen gefahren beziehungsweise geschoben wird.
Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Änderungsdatum: 13.11.2018
Änderungsdatum: 30.09.2022
Indikation
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)
Beeinträchtigungen des Sitzens/der Sitzstabilität oder/und Schädigung des kardiovaskulären Systems (z. B. der Orthostase)
- Bei einem Körpergewicht von mehr als 125 kg
- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich und flexiblen Anpassung der Sitz- beziehungsweise Körperposition
Wesentliche Bedingung für Greifreifenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit ist das Erfordernis der Anpassung der Sitzeinheit. Insofern kommt die Versorgung einerseits für Versicherte, die den Rollstuhl selbstständig antreiben können, als auch für Versicherte in Betracht, die auf Hilfestellungen durch Hilfs-/Pflegepersonen angewiesen sind und im Rollstuhl geschoben werden.
Durch eine dynamische Beanspruchung des Rollstuhles oder aufgrund besonderer Körpermaße kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht die Versorgung mit einem verstärkten Rollstuhl angezeigt sein.
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum: 13.11.2018
Änderungsdatum: 30.09.2022