Info zur Produktart

Beschreibung

Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle bestehen aus einem Rahmen aus Aluminium oder anderen Leichtmetallen, zwei großen, in ihrer Position sowohl horizontal als auch vertikal verstellbaren Rädern hinten, zwei kleinen, austauschbaren Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann die Versicherte oder der Versicherte den Rollstuhl antreiben und lenken.

Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Häufig ist es jedoch sinnvoll, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell- und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten und durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen gefahren beziehungsweise geschoben wird.

Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar. Da die Antriebsradposition von Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen sowohl horizontal als auch vertikal verstellt werden kann, erfüllen Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle die wesentliche, technische Voraussetzung für die Herstellung einer adäquaten Antriebsergonomie. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles.

Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle werden aus leichten Werkstoffen wie z. B. Aluminium gefertigt, wodurch der Transport und das Verstauen der Rollstühle entlastet wird. Durch abnehmbare Antriebsräder (Steckachsen) werden diese Tätigkeiten zusätzlich unterstützt.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.


Änderungsdatum: 13.11.2018


Änderungsdatum: 30.09.2022

Indikation

Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen)

- Bei ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände

- Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich


Die Versorgung mit Leichtgewichtrollstühlen kann auch dann erforderlich sein, wenn die Versicherte oder der Versicherte oder die Hilfs-/Pflegeperson den Rollstuhl transportieren/verladen muss.

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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A


Änderungsdatum: 13.11.2018


Änderungsdatum: 30.09.2022

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