Info zur Produktart

Beschreibung

Standardgreifreifenrollstühle bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen, anpassbaren Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels der Greifreifen an den großen Rädern kann die Versicherte oder der Versicherte den Rollstuhl auch selbstständig antreiben und lenken.

Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse (bereifungsabhängige Feststellbremse) ausgelegt. Es kann auch notwendig sein, ein bereifungsunabhängiges Bremssystem (Feststell- und Betriebsbremse, z. B. Trommelbremse) zur Bedienung durch die Versicherte oder den Versicherten und auf Wunsch durch die Begleitperson in Schiebeposition zu verwenden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine regelmäßige Überprüfung des Reifendrucks nicht gewährleistet ist oder der Rollstuhl über geneigte Fahrbahnen gefahren werden muss.

Die Antriebsradposition von Standardgreifreifenrollstühle dieser Produktart kann nicht horizontal und vertikal verändert werden. Daher sind die Möglichkeiten, eine adäquate Antriebsergonomie zu gewährleisten, sehr eingeschränkt.

Durch Sonderausstattungen (z. B. höhenverstellbare Fußstützen, Amputationsauflagen, Radstandverlängerungen, höhenverstellbare Seitenteile) sind diese Rollstühle an einzelne Behinderungsarten anpassbar.

Im Gegensatz zu Schieberollstühlen können mit Standardgreifreifenrollstühlen aufgrund ihrer großen Antriebsräder leichter Hindernisse im Außenbereich überwunden werden.

Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.


Änderungsdatum: 13.11.2018


Änderungsdatum: 30.09.2022

Indikation

Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und

- Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich


Aufgrund der eingeschränkten Antriebsergonomie sind diese Rollstühle einsetzbar, wenn der selbstständige aktive Antrieb durch die Versicherte oder den Versicherten nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Ist der Transport/das Verstauen des Rollstuhls erforderlich oder beträgt das Körpergewicht der Versicherten oder des Versicherten mehr als 130 kg, ist dies bei der Modellauswahl zu berücksichtigen.

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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A


Änderungsdatum: 13.11.2018


Änderungsdatum: 30.09.2022

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