Info zur Produktgruppe
Definition
Die Produktgruppe umfasst insbesondere die Hilfsmittel
- Medizinische Kompressionsstrümpfe für Beine und Arme,
- Hilfsmittel zur Narbenkompression,
- Apparate zur Kompressionstherapie
und Abrechnungspositionen für Zubehör, Zusätze, Reparaturen und Wartung.
Die Hilfsmittel zur medizinischen Kompressionstherapie unterscheiden sich hinsichtlich des Anwendungszieles grundsätzlich von den Bandagen, die eine komprimierende und/oder funktionssichernde (unterstützende, stabilisierende, bewegungslenkende) Wirkung besitzen.
MEDIZINISCHE KOMPRESSIONSSTRÜMPFE FÜR BEINE
Zu unterscheiden sind Wadenstrümpfe, Halbschenkelstrümpfe, Schenkelstrümpfe, Strumpfhosen, Caprihosen, Bermudahosen, Leggins und Radlerhosen.
Die Produkte werden in vier Kompressionsklassen mit folgenden Druckwerten unterschieden:
Kompressionsklasse/Kompressionsintensität/Kompression
Klasse I/leicht/2,4 - 2,8 kPA, 18 - 21 mmHg
Klasse II/mittel/3,1 - 4,3 kPA, 23 - 32 mmHg
Klasse III/kräftig/4,5 - 6,1 kPA, 34 - 46 mmHg
Klasse IV/sehr kräftig/6,5 kPA und größer, 49 mmHg und größer
Die Produkte werden in der Produktgruppe gegliedert nach Serienfertigung, rundgestrickte Maßanfertigung und flachgestrickte Maßanfertigung.
Die Versorgung mit Serienstrümpfen erfolgt unter Berücksichtigung der notwendigen Kompressionsklassen, Größen und Strumpflängen gemäß der Normungen (RAL-GZ 387/1 in der jeweils gültigen Fassung).
Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind individuelle Maßanfertigungen ohne Naht. Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Nahtlos rundgestrickte Kompressionsstrümpfe sind in der Regel feiner und dünner als flachgestrickte Kompressionsstrümpfe.
Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung sind ebenfalls individuelle Maßanfertigungen und werden entsprechend der individuellen Verhältnisse gefertigt; sie werden nach dem Strickvorgang noch vernäht und weisen somit eine Längsnaht auf. Im Flachstrickverfahren hergestellte Kompressionsstrümpfe sind in der Regel dicker und rauer als rundgestrickte Kompressionstrümpfe.
MEDIZINISCHE KOMPRESSIONSSTRÜMPFE FÜR ARME
Zu unterscheiden sind Armstrümpfe und Unterarmstrümpfe.
Kompressionsarmstrümpfe werden nach Oberarm- oder Unterarmstrumpf mit und ohne Handteil in drei verschiedenen Kompressionsklassen mit folgenden Druckwerten unterschieden:
Kompressionsklasse/Kompressionsintensität/Kompression
Klasse I/leicht/2,0 - 2,8 kPA, 15 - 21 mmHg
Klasse II/mittel/3,1 - 4,3 kPA, 23 - 32 mmHg
Klasse III/kräftig/4,5 - 6,1 kPA, 34 - 46 mmHg
Die Produkte werden in der Produktgruppe gegliedert nach Serienfertigung, rundgestrickte Maßanfertigung und flachgestrickte Maßanfertigung.
Die Versorgung erfolgt unter Berücksichtigung der notwendigen Kompressionsklassen, Größen und Strumpflängen gemäß der Normungen (RAL-GZ 387/2 in der jeweils gültigen Fassung).
Rundgestrickte Kompressionsarmstrümpfe sind individuelle Maßanfertigungen ohne Naht. Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Nahtlos rundgestrickte Kompressionsstrümpfe sind in der Regel feiner und dünner als flachgestrickte Kompressionsstrümpfe.
Flachgestrickte Kompressionsarmstrümpfe sind ebenfalls individuelle Maßanfertigungen und werden entsprechend der individuellen Verhältnisse gefertigt; sie werden nach dem Strickvorgang noch vernäht und weisen somit eine Längsnaht auf. Im Flachstrickverfahren hergestellte Kompressionsstrümpfe sind in der Regel dicker und rauer als rundgestrickte Kompressionstrümpfe.
Zur Sicherstellung einer adäquaten Nutzung und einer indikationsgerechten Therapie stehen Zusätze wie z. B. zusätzliche Schulterklappen oder angestrickte Handteile bei Bedarf zur Verfügung.
KOMPRESSIONSSTUMPFSTRÜMPFE
Kompressionsstumpfstrümpfe werden zur Ödembehandlung und zur Formung ödematisierter Weichteile nach Amputationen zur Anwendung gebracht. Es stehen Serien- und Maßanfertigungen zur Verfügung.
HILFSMITTEL ZUR NARBENKOMPRESSION
Für die Kompressionsbehandlung von hypertrophen Narben oder Keloiden (z. B. nach Verbrennungen, Verletzungen, nach chirurgischen Eingriffen) kommen ebenfalls komprimierende, das Behandlungsgebiet flächig umhüllende, textile Gewebe beziehungsweise Gestricke oder Gewirk aus Kurzzugmaterial zum Einsatz. Es stehen Serien- und Maßanfertigungen zur Verfügung (Strümpfe, Ärmel bzw. entsprechende Teilkörperstücke oder Keloidkompressionsschienen mit einem Oberflächendruck von 20 bis 35 mmHg).
APPARATE ZUR KOMPRESSIONSTHERAPIE
Die intermittierende Kompressionstherapie wird mit Apparaten durchgeführt, die über Ein- oder Mehrstufensysteme wechselnden Druck auf die zu behandelnde Körperregion ausüben. Mehrstufensysteme bauen die Druckeinwirkung von distal nach proximal, respektive von peripher nach zentral auf ("intermittierende Druckwelle").
Die intermittierende pneumatische Impulskompressionstherapie appliziert intermittierend impulsartige Drücke auf das Venensystem, zum Beispiel an Fuß und Hand. Dies führt zu einer Steigerung des venösen Rückflusses, der Entstauung und Förderung der Durchblutung der Extremität.
LEISTUNGSRECHTLICHE HINWEISE
Die Kompressionstherapie ist in der Regel eine Langzeitbehandlung und bedarf entsprechender Hilfsmittel, die vom Versicherten bei Vorliegen der medizinischen Indikation selbst angewendet wird.
Nach § 34 Absatz 4 SGB V in Verbindung mit der dazu ergangenen Rechtsverordnung sind "Kompressionsstücke" von der Versorgung ausgeschlossen. In der lymphologischen Versorgung und in der Narbentherapie sind Kompressionsstücke wie Zusätze zu behandeln, wenn diese im Rahmen einer mehrteiligen Versorgung (z. B. Kombination von Stulpe mit Handteil und Armstrumpf) erforderlich sind.
Anti-Thrombosestrümpfe sind keine Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Versorgung im Zusammenhang mit Operationen ist anderen Regelungen vorbehalten. Kurzzug- und Langzugbinden sowie dazu eventuell benötigtes Polstermaterial/Schlauchverbände, die auch zur Kompressionstherapie eingesetzt werden, sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V, sondern sind als Verbandmittel nach § 31 SGB V zu beurteilen. Gleiches gilt für Silikongel oder Silikonplatten, die im Zusammenhang mit einer Narbenkompression zur Anwendung kommen. Dagegen bleiben individuelle z. B. aus Silikon gefertigte Kompressionspelotten Bestandteil der Hilfsmittelversorgung.
Produkte, die Bestandteil einer ärztlichen Leistung sind und als solche abgerechnet werden können, stellen keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V dar.
Die Körpermaße für medizinische Kompressionsstrümpfe werden nach dem Maßschema (Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 387/1 und 387/2 in der jeweils gültigen Fassung) abgenommen.
Die Mindesthaltbarkeit von Kompressionsstrümpfen beträgt bei regelmäßiger Nutzung im gewöhnlichen Umfang in der Regel 6 Monate. Bei signifikanter Änderung relevanter Körpermaße (z. B. aufgrund des Therapieerfolges, Gewichtsveränderung) des bereits versorgten Körperteils, kann eine Folgeversorgung auch schon früher begründet sein.
Querverweise:
Kompressionsbandagen mit stabilisierender Wirkung siehe auch Produktgruppe 05 "Bandagen".
Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe siehe auch Produktgruppe 02 "Adaptionshilfen".
Änderungsdatum: 14.08.2018
Indikation
Ein Schwerpunkt des Einsatzes der Kompressionstherapie liegt in der Behandlung von Venenleiden der unteren (seltener der oberen) Extremitäten. Darüber hinaus kommt die Kompressionstherapie bei chronischen Erkrankungen des Lymphgefäßsystems, bei Lipödemen, Lipo-Lymphödemen und bei Phlebo-Lymphödemen sowie bei der Behandlung von hypertrophen Narben und Keloiden zum Einsatz.
Zur Kompressionstherapie gehören unter anderem ärztlich durchgeführte, beziehungsweise ärztlich veranlasste Maßnahmen zur stadiengerechten Behandlung, insbesondere von Schwellungszuständen. Wesentliche Maßnahmen sind die Durchführung der manuellen Lymphdrainage (als ärztliche Maßnahme oder verordnetes Heilmittel), die Hautpflege, die individuelle Anlage von Kompressionsverbänden, die Verordnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie im Rahmen eines ärztlichen Gesamtkonzeptes zur Behandlung der Schwellungszustände und die Anleitung zu entstauungsfördernden Bewegungsübungen.
Die Kompressionstherapie mit medizinischen Kompressionsstrümpfen ist insbesondere bei chronischen Schädigungen eine Langzeitbehandlung. Nach venenchirurgischen Eingriffen und gutem Behandlungserfolg ist die Versorgung mit Kompressionsstrümpfen nur über einen begrenzten Zeitraum erforderlich, sofern nicht eine chronische Schädigung des venösen Gefäßsystems vorliegt. Auch die Kompressionsbehandlung von hypertrophen Narben und Keloiden ist zeitlich begrenzt, diese kann in der Regel bis zu 2 Jahren, in begründeten Fällen auch länger andauern.
Für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie sind die jeweils gültigen Leitlinien zu beachten.
Zur Ausprägung der Schädigungen werden Einteilungen benutzt, die bei der Verordnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie eine Rolle spielen:
KLASSIFIKATION NACH CEAP (CLINICAL CONDITION ETIOLOGY ANATOMIC LOCATION PATHOPHYSIOLOGY):
- Stadium C0: keine sichtbaren Zeichen einer Venenerkrankung
- Stadium C1: Teleangiektasien oder retikuläre Venen
- Stadium C2: Varikose
- Stadium C3: Ödem durch ein Venenleiden
- Stadium C4: Hautveränderungen durch ein Venenleiden
- Stadium C4a: Pigmentierung oder Ekzem
- Stadium C4b: Lipodermatosklerose oder Atrophie blanche
- Stadium C5: Hautveränderungen durch ein abgeheiltes Ulcus cruris venosum
- Stadium C6: Aktives Ulcus cruris venosum“
KLASSIFIKATION LYMPHÖDEME:
- Stadium 0/Latenzstadium/Subklinisches Stadium
Kein klinisch apparentes Lymphödem, aber zum Teil pathologisches Lymphszintigramm
- Stadium I/(spontan reversibel)
Ödem von weicher Konsistenz, Hochlagern reduziert die Schwellung
- Stadium II/(nicht spontan reversibel)
Ödem mit sekundären Gewebeveränderungen; Hochlagern beseitigt die Schwellung nicht
- Stadium III Deformierende harte Schwellung, zum Teil lobäre Form zum Teil mit typischen Hautveränderungen
KLASSIFIKATION LIPÖDEME:
- I Glatte Hautoberfläche mit gleichmäßig verdickter, homogen imponierender Subkutis
- II Unebene, überwiegend wellenartige Hautoberfläche, knotenartige Strukturen im verdickten Subkutanbereich
- III Ausgeprägte Umfangsvermehrung mit überhängenden Gewebeanteilen (Wammenbildung)
INDIKATIONSSTELLUNG FÜR MEDIZINISCHE KOMPRESSIONSSTRÜMPFE
Eine starre Zuordnung der unterschiedlichen Ausprägung von Schädigungen/Krankheitsbildern zu Kompressionsklassen ist nicht durchgehend möglich, da auch individuelle Faktoren eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz der Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie eine wichtige Rolle spielen. So können z. B. Lymphödeme, die eigentlich eine Versorgung mit Produkten der Kompressionsklasse III erfordern, aber nur eine KKL II toleriert wird, im Einzelfall mit niedrigeren Kompressionsklassen versorgt werden. Es ist dann unter Abwägung der individuellen Bedingungen besser, einen Kompressionsstrumpf einer niedrigeren Kompressionsklasse zu tragen als gar keinen Strumpf. Insofern dient die Zuordnung von Schädigungsbildern zu Kompressionsklassen in den jeweiligen Produktarten der Orientierung, ist aber nicht als Ausschlussmerkmal bei der Verordnung zu verstehen:
Kompressionsklasse I
Schädigung der venösen Gefäßfunktion/-struktur am Unterschenkel/Knie/Oberschenkel (z. B. geringe Varikose, beginnende Schwangerschaftvarikose) mit leicht ausgeprägter Schwellneigung, leichtem Ödemrisiko, Schweregefühl, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung.
Kompressionsklasse II
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion /-struktur am Unterschenkel/Knie/Oberschenkel (z. B. Schwangerschaftsvarikose mit Ödem, nach Varizenstripping/Sklerosierung/venenchirurgischen Eingriffen, nach Thrombophlebitis, nach Abheilung venöser Ulzera, akute Thrombose) mit mäßig ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung, Rezidivprophylaxe nach venösen Ulzera.
Kompressionsklasse III
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur am Unterschenkel/Knie/Oberschenkel (z. B. akute Thrombose, postthrombotische Insuffizienz, Lymphödem ab Stadium II, Ulcus cruris venosum) mit erheblich ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, gegebenenfalls Hautveränderung, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung, Behandlung venöser Ulzera.
Kompressionsklasse IV
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur und der Haut/Unterhaut am Unterschenkel/Oberschenkel (z. B. Lymphödem ab Stadium III, Elephantiasis) mit erheblich ausgeprägter bis voll ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, Hautveränderung, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung.
HINSICHTLICH DER VERSORGUNG MIT SERIENPRODUKTEN, RUND- UND FLACHGESTRICKTEN KOMPRESSIONSARTIKELN GILT:
- „Serienfertigung“ ist immer angezeigt, wenn aufgrund der Körpermaße/-form auf Basis der Maßtabellen/Größentabellen der Hersteller eine Versorgung möglich ist. Die „Serienfertigung“ erfolgt immer im Rundstrickverfahren.
- „Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung“ sind erforderlich, wenn aufgrund der Körpermaße/-form Produkte aus der „Serienfertigung“ keine Versorgung ermöglichen.
- „Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung“ kommen zur Anwendung, wenn weder die Versorgung mit Hilfsmitteln der „Serienfertigung“ noch der “Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung“ aufgrund der Indikation oder der Körpermaße/-form und der individuellen Strukturgegebenheiten eine Versorgung ermöglichen oder wenn krankheitsbedingt eine höhere Steifigkeit des Gestrickes notwendig ist.
Falls eine Versorgung mit einem Serienstrumpf durch eine entscheidende Abweichung an einem Messpunkt, gemäß Maßschema (Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 387/1 und 387/2 in der jeweils gültigen Fassung), und/oder entscheidende Abweichungen an mehreren Messpunkten nicht möglich ist, wird eine Maßanfertigung vorgenommen.
In begründeten Versorgungssituationen kann eine Kombination aus verschiedenen Kompressionsstrümpfen/-hosen erfolgen. Diese Kombinationen können auch aus zwei übereinander getragenen Kompressionsstrümpfen bestehen, wenn das Anziehen eines Kompressionstrumpfes der erforderlichen Kompressionsklasse nicht möglich ist und durch die Kombination zweier Produkte die erforderliche Kompressionswirkung erreicht wird. Weitere Möglichkeiten sind die Kombination einer Kompressions-Caprihose mit einem Kompressionswadenstrumpf, einer Kompressions-Leggins mit einem Kompressionswadenstrumpf, einer Kompressions- Radlerhose mit einem Kompressions-Schenkelstrumpf oder einer Kompressions-Bermudahose mit einem Kompressions-Halbschenkelstrumpf.
KONTRAINDIKATIONEN:
Absolute Kontraindikationen (u. a. fortgeschrittene periphere arterielle Verschlusskrankheit, dekompensierte Herzinsuffizienz, septische Phlebitis, Phlegmasia coerulea dolens) und relative Kontraindikationen (u. a. ausgeprägte nässende Dermatosen, Unverträglichkeit auf Kompressionsstrumpfmaterial, schwere Sensibilitätsstörungen der Extremität, fortgeschrittene periphere Neuropathie, primär chronische Polyarthritis) Risiken und Nebenwirkungen sind bei der Versorgung mit Kompressionsstrümpfen zu beachten.
INDIKATIONSSTELLUNG FÜR HILFSMITTEL ZUR NARBENKOMPRESSION
Die Versorgung erfolgt zur Behandlung hypertropher Narben oder von Keloiden, je nach Behandlungskonzept auch in Kombination mit Arznei- und Verbandmitteln.
INDIKATIONSSTELLUNG FÜR APPARATE ZUR KOMPRESSIONSTHERAPIE
Diese Produkte kommen nur als ergänzende Therapiemaßnahme zum Einsatz, wenn die Behandlung mit manueller Lymphdrainage und in Verbindung mit Kompressionstherapie mit Kompressionsverbänden oder Kompressionsstrümpfen nicht ausreichend ist.
Die häusliche Behandlung mit Apparaten zur Kompressionstherapie muss unter ärztlicher Aufsicht/Kontrolle stattfinden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der individuelle Erfolg muss vom Arzt am Versicherten im Rahmen einer Erprobungsphase vorher geprüft worden sein.
- Versicherte müssen die Handhabung des Gerätes beherrschen.
- Eine regelmäßige ärztliche Therapieüberwachung/Untersuchung ist erforderlich.
- Die kombinierte Anwendung des Gerätes und das Tragen von Kompressionsstrümpfen beziehungsweise -ärmeln oder entsprechenden Kompressionsverbänden muss sichergestellt sein.
Änderungsdatum: 14.08.2018