Info zur Untergruppe
Medizinische Anforderungen gemäß § 139 SGB V
I. Funktionstauglichkeit
Nachzuweisen ist:
Die Funktionstauglichkeit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) in der bis einschließlich 25.05.2021 geltenden Fassung der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht.
II. Sicherheit
Nachzuweisen ist:
Die Sicherheit des Produktes
- Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) in der bis einschließlich 25.05.2021 geltenden Fassung der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht.
III. Besondere Qualitätsanforderungen
III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen
Nachzuweisen ist:
Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten oder des Versicherten durch:
- Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen
und
- Einsatz-/Indikationsbezogene Prüfungen entsprechend der MDS-Prüfmethode Nr. 14-1 10/2018 MDS Hi durch ein unabhängiges Prüfinstitut oder durch andere mindestens gleichwertige unabhängige Prüfungen
- Einsatz-/Indikationsbezogene Prüfungen zur Messung der Sauerstoffkonzentration in Abhängigkeit vom Flow durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
- Das Gerät erzeugt bei einem Flow bis 2 l/min eine Sauerstoffkonzentration von mindestens 90 %, bis 3 l/min von mindestens 85 %.
Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Ablesemöglichkeit für die Einsatzdauer anhand des Betriebsstundenzählers
- Anzeige des eingestellten Sauerstoff-Flows bzw. des Flow-Äquivalents
- Für die Versicherten ohne Werkzeug mögliche Einstellbarkeit des Sauerstoff-Flows bzw. des Flow-Äquivalents
- Einfache Wartungsarbeiten (Filterwechsel etc.) müssen durch die Versicherten selbstständig durchführbar sein.
Zusätzliche Anforderungen an netzabhängige Geräte:
- Maximale Energieaufnahme 360 W
14.24.06.0 Zusätzliche Anforderungen an Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig:
- Ausstattung mit Transporthilfen (z. B. Griffe, Rollen)
- Gerät möglichst leise, maximal 40 dB(A)
14.24.06.1 Zusätzliche Anforderungen an Tragbare Sauerstoffkonzentratoren mit Demandflow:
14.24.06.2 Zusätzliche Anforderungen an Tragbare Sauerstoffkonzentratoren mit Demandflow und kontinuierlichem Flow:
- Netzunabhängiger und netzabhängiger Betrieb muss möglich sein.
- Maximal zulässiges Gewicht inklusive Akku 3 kg
14.24.06.3 Zusätzliche Anforderungen an Mobile Sauerstoffkonzentratoren mit Demandflow:
14.24.06.4 Zusätzliche Anforderungen an Mobile Sauerstoffkonzentratoren mit Demandflow und kontinuierlichem Flow:
- Nutzung des Gerätes während der Mobilität durch die anwendenden Person möglich
Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit kontinuierlichem Flow:
- Versichertennahe Befeuchtung des Sauerstoffs möglich
- Befeuchtung nicht an spezielle Verpackungen oder Sterilwasser gebunden
Zusätzliche Anforderungen an Atemgasbefeuchter:
- Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln, Methoden und Gerätschaften.
- Erklärung, on eine thermische Desinfektion des Befeuchters durch Auskochen möglich ist.
- Versichertennahe Befeuchtung des Sauerstoffs möglich
Die Prüfungen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Gerät möglichst leise, maximal 40 dB(A)
III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer
- Nicht besetzt
III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes
Nachzuweisen ist:
Erklärung zur Eignung des Grundgerätes ohne die ggf. im Lieferumfang enthaltene Befeuchtereinheit Produktes für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten durch:
- Herstellererklärungen
- Aussagekräftige Unterlagen
Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen:
- Darstellung der herstellerseits zugelassenen Desinfektionsverfahren im Rahmen des Wiedereinsatzes bei weiteren Versicherten
IV. Medizinischer Nutzen
- Nicht besetzt
V. Anforderungen an die Produktinformationen
Nachzuweisen ist:
- Angabe der technischen Daten.
- Hinweise zum ggf. möglichen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen
- Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/oder einfacher Sprache
- Produktkennzeichnung auf dem Produkt und/oder auf der Verpackung
Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben:
- Anwendungshinweise
- Zweckbestimmung des Produktes/Indikation
- Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte
- Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
- Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise
- Wartungshinweise
- Technische Daten/Parameter
- Zusammenbau- und Montageanweisung
Tabelle mit den Angaben:
- Einstellstufe am Gerät
- ml Sauerstoff je Atemzug
- O2-Konzentration bei der jeweiligen Einstellstufe
VI. Sonstige Anforderungen
Nachzuweisen ist:
Zusätzliche Anforderungen an mobile und tragbare Geräte:
- Für die Mobilität erforderliche Transporthilfen wie z. B. Gurte, Taschen, Fahrgestelle etc. müssen im Lieferumfang enthalten sein.
Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit kontinuierlichem Flow:
- Befeuchtereinheit im Lieferumfang
Änderungsdatum: 09.01.2024