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Info zur Produktart

Beschreibung

Stationäre Sauerstoffbehältersysteme enthalten ca. 10 l bis 50 l tiefkalten, medizinischen Flüssigsauerstoff in thermisch isolierten Tanks und dienen als Vorratsbehälter für die Durchführung der häuslichen Langzeitsauerstofftherapie und zum Befüllen von mobilen/tragbaren Sauerstoffbehältersystemen. Der Siedepunkt des Sauerstoffs beträgt ca. -183 °C, 1 l Flüssigsauerstoff ergibt ca. 860 l gasförmigen Sauerstoff. Der tiefkalte Flüssigsauerstoff wird im System verdampft und der gasförmige Sauerstoff wird über ein System von Verbindungsleitungen, Wärmetauschern und Ventilen entnommen.

Das der Versicherten oder dem Versicherten über entsprechende Schlauchsysteme zugeführte Sauerstoffgas ist mit einem Flowsteller dosierbar; eine Anfeuchtung ist in der Regel erforderlich. Ein System von Sicherheitsventilen verhindert, dass der Druck im Behälter zu hoch werden kann. Wird kein Sauerstoffgas entnommen, öffnet sich bei einem definierten Druck (z. B. 0,15 MPa) ein primäres Sicherheitsventil, um den durch die ständige natürliche Verdampfung des flüssigen Sauerstoffs entstehenden Druck zu begrenzen. Diesen Vorgang bezeichnet man als Spontanverdampfung. Die Spontanverdampfungsrate beschreibt die ungenutzt in die Umgebungsluft abgegebene Sauerstoffmenge für den Fall, dass von der Versicherten oder dem Versicherten kein gasförmiger Sauerstoff entnommen wird; sie hängt vor allem von der thermischen Isolation des Sauerstoffbehältersystems ab und beträgt bis zu 0,7 l Flüssigsauerstoff pro Tag.

Der Füllungszustand des Behälters kann entweder am Füllstandsanzeiger des Sauerstoffbehältersystems abgelesen werden oder seine Bestimmung erfolgt z. B. durch Wiegen des Systems. Die Nachlieferung des verbrauchten tiefkalten medizinischen Sauerstoffs erfolgt i. d. R. durch Nachfüllung der stationären Sauerstoffbehältersysteme vor Ort bei der Versicherten oder dem Versicherten oder durch Austausch der Behälter.

Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.


Änderungsdatum: 04.12.2018


Änderungsdatum: 30.09.2022

Indikation

Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger chronischer Hypoxämie

1) Bei arteriellem Sauerstoffpartialdruck paO2 unter Ruhebedingungen während einer stabilen Krankheitsphase von ca. 4 Wochen mindestens dreimal = 55 mmHg (7,3 kPa)
oder

2) Bei sekundärer Polyglobulie und/oder Zeichen eines chronischen Cor pulmonale, paO2 55 - 60 mmHg (7,3 - 8,0 kPa)

- Wenn eine Versorgung mit einem stationären Sauerstoffkonzentrator nicht möglich oder nicht ausreichend ist
- Zur Langzeitsauerstofftherapie (O2-Gabe = 16 Stunden/Tag) in der Häuslichkeit,

Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle.

Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F


Änderungsdatum: 04.12.2018


Änderungsdatum: 30.09.2022

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