Info zur Produktart
Beschreibung
Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i. d. R. aus mehreren Geräteteilen. Als Vorratsbehälter dient eine auswechselbare Sauerstoffflasche. Sie ist in verschiedenen Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale Flaschendruck liegt bei 20 MPa (200 bar), d. h. eine volle 10 l-Flasche enthält 10 l x 200 = 2000 l Sauerstoffgas. An die Sauerstoffflasche wird ein sogenannter Druckminderer angeschlossen. Dieser reduziert den Fla-schendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck. Der Flaschendruck wird mit einem Manometer gemessen und angezeigt; er ist ein Maß für die noch in der Flasche vorhandene Sauerstoffmenge.
Druckminderer im Sinne dieser Produktart können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden; sie sind für einen festen Sauerstoffdurchfluss ausgelegt, der vom Hersteller in l/min angegeben wird und je nach Geräteausführung variiert.
Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (siehe Produktart 14.99.99.1 Verbrauchsmaterial).
Es sollte jeweils geprüft werden, ob für die Langzeitsauerstofftherapie der Einsatz von Sauerstoffsparsystemen, Sauerstoffkonzentratoren, Sauerstoffgeneratoren oder Füllsystemen möglich ist.
Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Änderungsdatum: 04.12.2018
Änderungsdatum: 30.09.2022
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit behandlungsbedürftiger belastungsinduzierter Hypoxämie (paO2 < 55 mmHg bzw. 7,3 kPa) mit dem Nachweis einer verbesserten Belastbarkeit unter Sauerstoffatmung
- Zur Ermöglichung einer außerhäuslichen Mobilität durch die Nutzung von Druckgasflaschen und zur genauen Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoff-Flows, wenn eine außerhäusliche Mobilität sichergestellt werden muss (z. B. bei Arzt-/Therapeutenbesuchen, zur Erhaltung der Mobilität im Rahmen der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens)
Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle.
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14F
Änderungsdatum: 04.12.2018
Änderungsdatum: 30.09.2022