Info zur Produktart
Beschreibung
Bei Tinnitusgeräten (auch Tinnitusnoiser oder Tinnitusmasker genannt) handelt es sich aus technischer Sicht zunächst um Rausch(Geräusch-)generatoren, die kontinuierlich ein definiertes Geräusch erzeugen und in den Gehörgang abgeben. Produkte dieser Art besitzen keine Mikrofontechnik. Ihre äußere Bauform gleicht der von HdO- bzw. IO-Geräten. Mit den apparativ generierten Signalen wird folgendes Ziel verfolgt:
- Subjektiv wahrgenommene Ohrgeräusche (Tinnitus) ganz oder teilweise zu überdecken bzw. deren Wahrnehmung zu reduzieren oder durch Habituation eine Reduktion der psychischen Belastung zu erreichen.
Technisch gibt es zwischen den als Tinnitusmaskern oder -noisern bezeichneten Geräten keinen Unterschied. Tinnitusmasker werden so eingestellt, dass das Geräterauschen den Tinnitus überdeckt. Bei einem Noiser wird das Rauschen auf einen dem Ohrgeräusch gleich hohen oder leiseren Pegel eingestellt. Das betroffene Ohr nimmt das Ohrgeräusch und das Verdeckungsrauschen gleichermaßen wahr. Dies soll die Tinnituswahrnehmung reduzieren.
Änderungsdatum: 02.05.2022
Indikation
Subjektiv wahrgenommene Ohrgeräusche, die länger als drei Monate bestehen.
Mindestens vierwöchige Probezeit des Rauschgenerators und anschließende Bestätigung des Therapieerfolges durch den verordnenden Arzt.
Im Weiteren ist die jeweils aktuelle Version der HilfsM-RL des G-BA maßgeblich.
Eine Schwerhörigkeit allein stellt keine Indikation für eine Hörgeräteversorgung dar. Die Notwendigkeit einer Versorgung entsteht erst dann, wenn ein Hörverlust gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt und der dort geforderte Hörgewinn mit einer Hörhilfenversorgung erzielt werden kann.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte willens ist, dass Hörgerät zu tragen, und er oder eine Bezugsperson in der Lage ist, das Hörgerät sachgerecht zu bedienen.
s.h. auch
- AWMF Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie- Tinnitus in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
Änderungsdatum: 02.05.2022