Häufig gestellte Fragen

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist systematisch in Hilfsmittel-Produktgruppen (01-33 und 99) sowie in Pflegehilfsmittel-Gruppen (50-54 und 98) gegliedert. Ein Verzeichnis zu Pflegehilfsmitteln ist folglich integriert.

Während Hilfsmittel dabei helfen eine Behinderung oder Erkrankung auszugleichen, sollen Pflegehilfsmittel die häusliche Pflege erleichtern und zu einer selbstständigerne Lebensführung beitragen. Hilfsmittel werden von der Krankenkasse und Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse finanziert.

Die Hilfsmittelnummer (auch HMV-Nummer, GKV-Nummer oder Positionsnummer) definiert ein bestimmtes Produkt im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Nummer ist immer zehnstellig und enthält Informationen zur Eingruppierung des Produktes im GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

So bestimmen die ersten beiden Ziffern die Produktgruppe, die dritte und vierte den Anwendungsort, die fünfte und sechste die Produktuntergruppe, die siebte die Produktart und die letzten drei Ziffern eine fortlaufende Nummerierung. Die einzelnen Bereiche werden in der Schreibweise durch einen Punkt getrennt. Lediglich die letzten beiden Bereiche werden zusammengefasst, sodass sich folgende Schreibweise ergibt: XX.XX.XX.XXXX

Hilfsmittelnummer5

Die Hilfsmittelnummer wird für die Versorgung mit (Pflege-) Hilfsmitteln durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen eingesetzt. Jedes Produkt mit einer Hilfsmittelnummer fällt unter die prinzipielle Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Für eine Versorgung ist eine Hilfsmittelnummer aber nicht immer zwingend notwendig.

Je nach Einzelfall übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für ein Hilfsmittel, welches keine Hilfsmittelnummer hat. Das Hilfsmittel muss entweder den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen und darf kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand sein.

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis dient lediglich zur Orientierung und ist keine verbindliche Positivliste. Folglich können auch darin nicht aufgeführte Hilfsmittel bei entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen unter die Leistungspflicht der Krankenkasse nach § 33 SGB V fallen. Dabei ist eine Hilfsmittelnummer aber keine Garantie für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Bei jeder Versorgung wird geprüft, ob die oben genannten Voraussetzungen durch das beantragte Hilfsmittel gewährleistet werden und ob es ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Es gibt einige Gerichtsurteile, die sich mit spezifischen Sachverhalten beschäftigen und bestätigen, dass ein Hilfsmittel nicht nur wegen einer fehlenden Hilfsmittelnummer abgelehnt werden darf.

Für die Produktsuche im REHADAT-GKV-Hilfsmittelverzeichnis können die Struktur des Verzeichnisses oder die Suchfelder genutzt werden.

Struktur des Verzeichnisses:
Mit der Auswahl einer Produktgruppe öffnen sich auf der rechten Seite die Anwendungsorte. Wählt man einen aus, folgen darunter noch die Produktuntergruppen und Produktarten. Die angezeigte Produktanzahl wird auf diese Weise eingeschränkt.
Der grünen Button gibt die Anzahl an zugehörigen Produkten an und führt zur Produkliste. Je weiter die Anwendung durchlaufen wird, desto kleiner wird die Produktauswahl.
Unter den Hinweisen ist eine ausfühlriche Erläuterung über den Aufbau und die Anwendung des Verzeichnisses aufgeführt.

Suchfelder:
Die Suchfunktion umfasst drei verschiedene Suchfelder:

  • Hersteller
    Durchsucht die offiziellen Herstellerangaben aus dem Bundesanzeiger und die Kontaktadressen von REHADAT.
  • Positionsnummer
    Die Nummer wird ohne Punkte eingetragen. Es können auch unvollständige Nummern gesucht werden.
  • Produkt
    Durchsucht die gesamten Produktinhalte. Neben den Suchbegriffen kann auch eine Datumsangabe oder eine Positionsnummer gesucht werden.

Die Informationstexte zu den Produktgruppen, Produktuntergruppen und Produktarten können nur über die Struktur aufgerufen werden. Diese werden bislang nicht von der Suche erfasst.

REHADAT-Hilfsmittel dokumentiert unabhängig von Kosten- oder Leistungsträgern ein breites Spektrum an Hilfsmitteln aus lebensnahen Bereichen für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Es bietet einen umfassenden Überblick über den deutschen Hilfsmittel-Markt und präsentiert die Produkte anbieterneutral und vergleichbar beschrieben mit Merkmalen und Abbildungen. Eine Hilfsmittelnummer ist für unsere Dokumentation nicht notwendig, weshalb Sie hier auch Arbeitshilfen, Haushaltshilfen oder Freizeithilfen finden.

Das GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband, dem Dachverband der gesetzlichen Krankenversicherungen in Berlin, erstellt. In diesem offiziellen Verzeichnis sind Produkte gelistet, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung fallen und folglich eine Hilfsmittelnummer haben.

REHADAT bildet das Hilfsmittelverzeichnis barrierefrei ab und bietet neben den Herstellerangaben auch die entsprechenden Kontaktdaten an. Für die anderen Inhalte ist REHADAT nicht verantwortlich.

Nein. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist bei REHADAT eine reine online Anwendung. Beim GKV-Spitzenverband jedoch kann das gesamte Verzeichniss als XML-Datei heruntergeladen werden.

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis wird inhaltlich vom GKV-Spitzenverband gepflegt. Eine Aktualisierung erfolgt in der Regel alle 4 bis 6 Wochen. Nach der Veröffentlichung des Bundesanzeigers werden die Daten in die REHADAT Datenbank eingepflegt. Bis zur Veröffentlichtung einer Aktualisierung im REHADAT-GKV-Hilfsmittelverzeichnis können noch mehrere Tage vergehen. Jede Aktualisierung wird bei REHADAT mit der Infomail bekannt gegeben.

Unter Fortschreibung versteht man die Überarbeitung einer Produktgruppe.
Alle fünf Jahre prüft der GKV-Spitzenverband, ob eine Produktgruppe fortgeschrieben werden sollte. Hierbei wird begutachtet, ob der aktuelle medizinische und technische Stand einer Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis weiterhin eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet.

Bei einer Fortschreibung werden die Definitionen und Indikationen der Produktgruppe, die medizinischen Anforderungen der Produktuntergruppen und die Beschreibung und Indikationen der Produktarten überarbeitet. Es können neue Produktuntergruppen und Produktarten erstellt oder bestehende gelöscht werden.

Produkte werden erst nach einen Antrag des Herstellers in das Verzeichnis eingestellt.
Um ein Produkt im GKV-Hilfsmittelverzeichnis listen zu lassen, müssen folgende Kriterien durch den Hersteller nachgewiesen werden:

  • die Funktionstauglichkeit
  • die Sicherheit
  • die Erfüllung der Qualitätsanforderungen
  • den medizinischen oder pflegerischen Nutzen (falls erforderlich)

Die Funktionstauglichkeit und die Sicherheit von Medizinprodukten wird durch die CE-Kennzeichnung nachgewiesen.

Der Antrag wird beim GKV-Spitzenverband eingereicht. Dieser hat nun bis zu drei Monate Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und um Antragstellende über die Aufnahme oder Ablehnung zu benachrichtigen. Bei fehlenden oder unzureichenden Unterlagen haben Antragstellende eine Nachreichfrist von sechs Monaten.

Nach einer Veröffentlichung durch den GKV-Spitzenverband übernimmt REHADAT die Inhalte zeitnah.

REHADAT bildet das GKV-Hilfsmittelverzeichnis vollständig und aktuell ab. Bei einigen Produkten bieten wir den Verweis auf das REHADAT-Hilfsmittelportal an. In diesem werden die Hilfsmittel detailliert mit Bildangaben und Verweisen auf die Internetseiten des Herstellers oder Vertriebs ausgegeben.

Darüber hinaus ist die Seite barrierefrei und responsiv, kann also auch auf Mobilgeräten problemlos bedient werden. Zudem finden Sie bei REHADAT neben den Herstellernamen auch Kontaktadressen.

Bei REHADAT sind noch weitere nützliche Informationen wie Versorgungsabläufe, Rechtssprechungen oder Literatur zum Thema zu finden.

Nein. Privatversicherte schließen individuelle Verträge ab, die unterschiedliche Zuschüsse zu Hilfsmitteln beinhalten. Die Finanzierung eines Hilfsmittels durch eine private Krankenkasse wird demnach durch den Vertrag bestimmt.