Erstellung und Aktualisierung

Das Verzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Neu aufgenommene Produkte und Änderungen an bestehenden Produkteinträgen sowie Fortschreibungen von Produktgruppen werden über den Bundesanzeiger bekannt gegeben.

REHADAT übernimmt die vom GKV-Spitzenverband im Bundesanzeiger veröffentlichten Nachträge und Fortschreibungen des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses.
Auf den Inhalt des Hilfsmittelverzeichnisses hat REHADAT somit keinen Einfluss!
Der aktuelle Stand der von REHADAT eingestellten Bekanntmachungen des Bundesanzeigers wird auf der Startseite des Verzeichnisses angezeigt.

Die veröffentlichten Aktualisierungen im Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis können über die folgenden Links aufgerufen werden:

Etwa alle 4-6 Wochen werden Aktualisierungen des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses im Bundesanzeiger veröffentlicht. Kurze Zeit später sind die aktuellen Daten im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bei REHADAT online abrufbar. Gerne informieren wir Sie per E-Mail, sobald eine Änderung des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses bei REHADAT aufgenommen und abrufbar ist. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, melden Sie sich bitte zu unserer REHADAT-GKV-Infomail an.

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis erfolgt auf Antrag der Hersteller.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren für Hersteller/​Vertreiber sowie produktspezifische Antragsformulare sind unter Hilfsmittelverzeichnis/Antragsverfahren erhältlich oder direkt beim

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstr. 28
10117 Berlin
Telefon: 030 206288-0
Telefax: 030 206288-88
E-Mail: hilfsmittel@gkv-spitzenverband.de
Internet: www.gkv-spitzenverband.de

Auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes sind ausführliche Informationen rund um das Hilfsmittelverzeichnis zu finden. Der GKV-Spitzenverband ist der bundesweite Verband aller gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen. Er gestaltet den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung der gesetzlich Versicherten in Deutschland. Außerdem vertritt der GKV-Spitzenverband die Kranken- und Pflegekassen gegenüber der Politik und den Leistungserbringern.

Rechtsgrundlagen

Die Erstellung und Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung - festgeschrieben:

Weitere Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Hilfsmittelverzeichnis: