Aufbau und Anwendung des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses
Im GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis werden Produkte gelistet, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung fallen.
Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist systematisch in Hilfsmittel-Produktgruppen (01-33 und 99) sowie in Pflegehilfsmittel-Gruppen (50-54 und 98) gegliedert. Ein Verzeichnis zu Pflegehilfsmitteln ist folglich integriert.
Das Verzeichnis ist jedoch keine abschließende oder verbindliche Positivliste! Es ist vielmehr als Orientierungs- und Auslegungshilfe zu sehen. Somit können auch darin nicht aufgeführte Hilfsmittel unter die Leistungspflicht nach § 33 SGB V fallen.
Um ein Produkt aufzurufen können die Suchfelder oder die Struktur des Verzeichnisses genutzt werden. Eine Erläuterung der Suchfelder finden Sie in unseren FAQ.
Die Produktgruppen bilden den Einstieg ins Verzeichnis und sind auf der linken Seite der Anwendung aufgelistet. Einzelne Produkte werden entsprechend ihrer Funktionen und ihrer Einsatzgebiete einer Produktgruppe zugewiesen.
Die Definition und die Indikation der Gruppe sind über das "i" am Ende der Zeile aufrufbar.
Durch den Klick auf eine Produktgruppe öffnen sich auf der rechten Seite die jeweils möglichen Anwendungsorte.
Die Produktgruppe bestimmt die ersten beiden Ziffern der Hilfsmittelnummer eines einzlenen Produkts.
Die Anwendungsorte definieren unterschiedliche Indikationsbereiche. Sie unterscheiden sich je nach Produktgruppe und bündeln unterschiedliche Produktuntergruppen unter sich.
Mit einem Klick auf den Anwendungsort öffnet sich darunter ein Fenster mit den Produktuntergruppen.
Der Anwendungsort bestimmt die dritte und vierte Ziffer der Hilfsmittelnummer eines einzelnen Produkts.
In den Produktuntergruppen werden Anforderungen an die Qualität der Produkte sowie Dienstleistungsanforderungen festgeschrieben (§ 139 SGB V). Diese sind den Verträgen mit Leistungserbringern zugrunde zu legen (§ 127 SGB V).
Die Informationen zu einer Produkuntergruppe werden über das "i" am Ende der Zeile aufgerufen.
Durch den Klick auf die Produktuntergruppe öffnet sich in einem Fenster darunter die jeweils zugeordneten Produktarten.
Die Produktuntergruppe bestimmt die fünfte und sechste Ziffer der Hilfsmittelnummer eines einzelnen Produkts.
Produktarten differenzieren die Produkuntergruppen. Grundsätzlich weisen aber alle Produkte vergleichbare konstruktionstechnische Eigenschaften sowie eine gleiche Zweckbestimmung und Wirkungsweise auf.
Die Beschreibung und die Indikation einer einzelnen Produktart wird über das "i" am Ende der Zeile aufgerufen.
Mit einem Klick auf die jeweilige Produktart wird die Ergebnismenge weiter eingegrenzt. Über den grünen Button unterhalb des Fensters können die Produkte aufgerufen werden.
Die Produktart bestimmt die siebte Ziffer der Hilfsmittelnummer eines einzelnen Produkts.
Über den grünen Button am rechten unteren Rand der Anwendung werden die Produkte aufgerufen. Diese Funktion ist nach jeder Auswahl in der Struktur möglich.
Auf der linken Seite der Anwendung öffnet sich eine Liste mit Angabe der vollständigen Hilfsmittelnummer und der Bezeichnung des Produkts. Die Hilfsmittelnummer setzt sich aus der vorher getroffenen Auswahl an Produktgruppe, Anwendungsort, Produktuntergruppe und Produktart sowie einer dreistellig fortlaufenden Nummer zusammen.
Durch den Klick auf ein Produkt öffnet sich auf der rechten Seite die Beschreibung des Produkts mit Angabe des Aufnahme- und Aktualisierungsdatums, sowie die Herstellerbezeichnung.
Nicht besetzte Produkte sind in der Liste mit einem Strich markiert. Über den blauen Pfeil können einzelne Produkte im REHADAT-Hilfsmittelportal aufgerufen werden.
Die Herstellerangaben in den Produkten des Hilfsmittelverzeichnisses sind vom Antragssteller genannt und vom GKV-Spitzenverband im Bundesanzeiger veröffentlich worden. Diese Angabe besteht nur aus einem Namen.
Ergänzend dazu ermittelt REHADAT die Kontaktdaten des Herstellers. In manchen Fällen unterscheiden sich die Herstellerangben und die Kontaktadresse. Dies liegt daran, dass REHADAT nach möglichkeit die deutschen Niederlassungen dokumentiert oder Umfirmierungen stattgefunden haben. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Versorgung mit einem Produkt.