Festbeträge
Für einige Hilfsmittelgruppen gelten bundesweit einheitliche Festbeträge. Diese werden vom GKV-Spitzenverband festgelegt.
Weitere Informationen zu Festbeträgen finden Sie im REHADAT-Lexikon oder im § 36 SGB V Festbeträge für Hilfsmittel.
Bei REHADAT-Recht erhalten Sie Gerichtsurteile zu Festbeträgen.
Hinweis: Zum 1. März 2025 hob der GKV-Spitzenverband seinen Beschluss vom 21. Juni 2021 über das Festbetragsgruppensystem und die Festsetzung der ab dem 1. Oktober 2021 geltenden Festbeträge für Sehhilfen auf und sieht von einer Festsetzung neuer Festbeträge ab.