Festbeträge
Für einige Hilfsmittelgruppen gelten bundesweit einheitliche Festbeträge. Diese werden vom GKV-Spitzenverband festgelegt.
Weitere Informationen zu Festbeträgen finden Sie im REHADAT-Lexikon oder im § 36 SGB V Festbeträge für Hilfsmittel.
Bei REHADAT-Recht erhalten Sie Gerichtsurteile zu Festbeträgen.
Die aktuellen Festbeträge der einzelnen Hilfsmittelgruppen stehen hier im PDF-Format (nicht barrierefrei) zur Verfügung und können heruntergeladen werden.
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Einlagen
Gültig seit 01. April 2020 -
Inkontinenzhilfen
Gültig seit 01. Januar 2007 -
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
Gültig seit 01. April 2020 -
Sehhilfen
Gültig seit 01. Oktober 2021 -
Hörhilfen
Gültig ab 01. April 2022 und ersetzt alle bislang gültigen Festbeträge für Hörhilfen. -
Hörhilfen
Gültig seit 01. Januar 2007 -
Hörhilfen / Hörgerät für an Taubheit grenzende Versicherte
Gültig seit 01. März 2012 -
Hörhilfen / Hörgerät für schwerhörige Versicherte
Gültig seit 01. November 2013